Sonderkündigung

Hallo,

Person kündigt Mietwohnung in Berlin die mit öffentl. Mitteln erbaut wurde wegen Mieterhöhung.

Leider finde ich keine Vorlagen beim googlen? Hier muss doch auch eine Begründung erfolgen oder?

Grüße

Hallo Bibi,

ich weiß jetzt nicht, was du mit „Sonderkündigung“ meinst, aber für eine fristgerechte Kündigung braucht man keine Begründung und außerdem gibst du in deinem Beispiel ja sogar einen Grund an.

Solltest du von einer fristlosen Kündigung reden, dann habe ich Zweifel, ob das in diesem Fall überhaupt möglich ist, denn es ist davon auszugehen, dass es sich bei der Mieterhöhung um die jährliche gesetzliche Mietanpassung handelt.

Gruß!

Horst

Wenn man sich bei der Kündigung auf ein Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist) beruft, dann muss in der Kündigung auch darauf Bezug genommen werden.

bei Mieterhöhung
von öffentl. gefördertem Wohnraum/„Sozialwohnung“ nach § 11 WoBindG Kündigungsrecht des Mieters bei Mieterhöhung (Wohnungsbindungsgesetz - Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen)
von preisfreiem Wohnraum nach § 561 BGB

Dazu hatte ich vor kurzem hier einiges geschrieben (mit Links)
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

bzw. der Thread ist noch im aktuellen Forum
weiter unten „außerord. Kündigung“ 05.12.07

Link für Musterbrief/Kündigung z.B.
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/umzugsplane…

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