Sonderkündigung Mietvertrag

Hallo,

ich habe vor, bei meinem jetzigen Arbeitgeber zu kündigen, um mit meinem Partner in ein anderes Bundesland zu ziehen und dort zu arbeiten. Ich habe dort ein Jobangebot.
Kann ich meinen Mietvertrag vorzeitig kündigen? Habe eigentlich einen Zeitmitvertrag von mind. 3 Jahren.

Grundsätzlich nicht.

Der Gesetzgeber sieht seit über 10 Jahren eine kurze Kündigungszeit von 3 Monaten für den Mieter vor, die aber per Individualvereinbarung auf bis zu 4 Jahre ausgedehnt werden kann.
Dabei haben i.d.R. beide Vertragsseiten Vorteile aus der Vereinbarung (das ist aber nicht ausschlaggebend).

Natürlich kann man den Vermieter um das vorzeitige Entlassen aus dem Mietvertrag bitten, aber m.W. besteht darauf kein Anspruch.

Ein „Zeit-“ Mietvertrag ist schon dem Worte nach nicht vor Ablauf der vereinbarten Zeit kündbar.

Hallo August25,

prinzipiell ist eine sog. Mindestmietdauer, auch über drei Jahre, rechtens.

Geht es darum oder ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen? Das wird aus Deiner Formulierung nicht ganz klar.

Ich bin nicht über die aktuelle Rechtsprechung im Bilde, aber wenn sich nichts geändert hat, hast Du erstmal schlechte Karten.

Mein Vorschlag: Den Vermieter auf eine Nachmieter-Regelung ansprechen (so sie nicht vertraglich vereinbart ist), sprich, Du suchst „gleichwertige“ Nachmieter.

Viel Erfolg!
Christiane

Zeitmietverträge gibt es nicht mehr, bzw. sind sie nicht rechtsgültig. Es kann lediglich eine Zeit vereinbart werden, wo beiderseits nicht ordentlich gekündigt werden kann. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Ein Arbeitgeberwechsel ist solch ein Grund, wenn die Entfernung stimmt.

Hallo,

kenne mich in diesem Fall rechtlich nicht so aus.
Was sagt der Vermieter zu dem Thema?
Ich würde als Vermieter bei ordentlichem Verlassen der Wohung (=Renovierung durch Mieter) nicht auf die Vertragserfüllung bestehen.

Gruß

Hallo,

beruflich bedingter Ortswechsel ist ein Grund für die vorzeitige Kündigung.

MfG

Hallo August 25,

ich fürchte, dass da nur ein Blick in Deinen Mietvertrag und ein klärendes Gespräch mit Deinem Vermieter weiterhelfen kann. Norlalerweise stehen die Bedingungen für ein Sonderkündigungsrecht im Mietvertrag. Wenn nicht, solltest Du mal googlen mit der Frage: Mietrecht, Sonderkündigungsrecht. Da gibt es bestimmt allgemeingültige Bestimmungen.
Grüße und viel Erfolg bei Deinem Gespräch, Hubert Steiger.

Hallo,

zeitmietverträge sind nur in ganz bestimmten Fällen möglich. Wenn diese Fälle nicht vorhanden sind, ist der Zeitmietvertrag ungültig und es entsteht ein ganz normales unbefristetes Mietverhältnis.

Um Ihre Frage abschließend zu klären, müsste ich wissen, was genau in Ihrem Mietvertrag steht. Warum ist dieser ein Zeitmietvertrag?

Lieben Gruß

mitredenwill

Danke für die Antwort.
Gilt das auch, wenn ich meinen jetzigen Arbeitsvertrag kündige?

Liebe Grüße :smile:

Ciao August25,

Eine Mindestvertragslaufzeit bei einer nicht gewerblichen Nutzung ist recht ungewöhnlich? Sollte diese wirklich in deinem Vertrag sein, sollte die Klausel selbst geprüft werden. Dazu frage bitte bei einem anderen Experten nach.

Ist die Klausel an sich gültig, ist auch der Vertrag bindend. Vermutlich werden auch Aussagen gemacht, was passiert wenn das Mietverhltnis vorzeitig aufgelöst werden soll.

Bei rechtsgültigem Bestand deines Zeitmietvertrages ist Jobwechsel kein gesondertes Argument. Die waren die Konditionen bekannt.

Ich empfehle wie immer: geh diplomatisch auf deinen Vermieter zu und habe bei den Verhandlungen einen Trumpf in der Hand: Wie kannst du ihm bei vorzeitiger Vertragsauflösung entgegenkommen?

Viel Erfolg!
cumar

Nur in Verbindung mit dem Ortswechsel…

MfG

Ich bin leider kein Experte, fürchte aber, dass du die 3 Montate einhalten musst. Ein Ausweg könnte sein, dass du „passende“ Nachmieter findest, die der Vermieter akzeptiert. Dies ist m.E. der einzige WEg, vorzeitig rauszukommen.

Viel Glück

Hallo August25,ich glaube die gesetzliche Kündigung
einer Mietwohnung beträgt 3 Monate.Inwieweit Sonderverträge greifen weiß ich nicht.Genaue Auskunft
darüber gibt Dir die NRW-Verbraucher-Zentrale.
Mit freundlichen Grüßen karlhans35.

sorry konnte bis jetzt nicht antworten, da ich große EDV Probleme hatte, kann hier aber nicht helfen,
hoffe ihr Problem hat sich erledigt