Sonderkündigungsrecht bei Mieterköhung

Hallo Community
Besteht bei einem auf zwei Jahre befristeten Mietvertrag ein Sonderkündigung für den Mieter, wenn durch den Vermieter, nach dämmung des Daches, die Miete erhöht wird ?

lg

Howdy,

Besteht bei einem auf zwei Jahre befristeten Mietvertrag ein
Sonderkündigung für den Mieter, wenn durch den Vermieter, nach
dämmung des Daches, die Miete erhöht wird ?

zunächst einmal ist zu überprüfen, ob die vom Gesetzgeber verlangte Begruendung fuer die Befristung (§575) tatsächlich auch korrekt im Mietvertrag mitgeteilt wurde. Ist hier etwas nicht 100% korrekt gemacht worden, dann kann aus dem Mietvertrag durchaus ein unbefristeter werden und dann ergeben sich hier andere Antworten.

Liegt ein qualifizierter Zeitmietvertrag vor und ist dort ein fester Mietzins für die Laufzeit vereinbart, so sind grundsätzlich Mieterhöhungen während dieser Zeit ausgeschlossen (So ist mein Wissensstand).

Und auch wenn eine Erhöhung eigentlich ausgeschlossen wäre, so wird generell von den Mietervereinen darauf hingewiesen, dass im Falle der Modernisierung bzw. Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht vorliegt.

Ist es aber kein Zeitmietvertrag, so kann die Miete natuerlich erhoeht werden (in den Grenzen, die fuer unbefristete Mietvertraege gelten).

Gruss
n.