Sperrmüll auf dem Grundstück

Ein Mieter der auf dem selben Grundstück wohnt wie der Vermieter,entsorgt sein altes Sofa auf diesen Grundstück.Was kann man tun ?

hallo.

Ein Mieter der auf dem selben Grundstück wohnt wie der
Vermieter,entsorgt sein altes Sofa auf diesen Grundstück.Was
kann man tun ?

wenn „man“ der vermieter ist und es einen stört: ihn auffordern, das sofa zu entfernen.
was sonst?

gruß

michael

ps: das sofa selbst zu entfernen oder entfernen zu lassen ist nicht ratsam.

Der Vermieter sollte dem Mieter schriftlich eine Frist setzen, innerhalb derer das Sofa entfernt werden muss.
Handelt es sich um ein vom Vermieter selbst mit bewohntes 2-Familien-Haus? Dann gibt es für den Fall größerer Probleme als letztes Mittel die vereinfachte Kündigungsmöglichkeit.

Hi

wenn der Verursacher ( Mieter ) nachweisen kann , das er die Sperrmüllabfuhr bestellt hat und die Abfuhr erst in … na sagen wir in 14 Tagen ist , wird die Person die sich daran stört das für den Zeitraum akzeptieren müssen , er kann es ja nicht wegzaubern.

Toni

Ma wieder was dazugelernt… Jetzt bräuchte ich nur bitte noch die Quelle, denn im Moment halte ich das für absoluten Blödsinn…

Bommel

1 Like

Hi

Ich kann nur einen Fall mit entsprechender Aktenzeichennummer aus März 2010 dazu zitieren , doch dann kommen wir in Bereiche , wo die FAQ die Augenbrauen hochzieht.

Ein Mieter der Auszieht , hat den ganzen Krempel den er nicht mitnehmen wollte neben die Hofeinfahrt geklatscht .
Der Vermieter läuft Amok , das es so nicht geht , doch der Mieter bescheinigt den Vermieter die Abfuhr .
Der Vermieter ist Sauer und beauftragt einen Rechtsanwalt , weil die Abfuhr erst in 4 Wochen ist .
doch der kann nichts machen , obwohl der Müll ( zerlegte Schränke , zerlegte Betten , Matrazen , diveres andere Einrichtungsgegenstände ) da liegen , gibt es dazu keine andere Lösung .

Alternativ hätte der Vermieter dem Mieter sogar einen Anhänger geliehen , doch der ausziehende Mieter schlug das aus , er hätte das getan was hier machbar wäre .

Das ganze ging vor Gericht , doch das wurde dann eingestellt , weil 3 Tage vor dem Gerichtstermin die Sperrmüllabfuhr den Krempel holte und das Problem ja nun beseitigt war .

Toni

Hi,

Ich kann nur einen Fall mit entsprechender Aktenzeichennummer
aus März 2010 dazu zitieren , doch dann kommen wir in Bereiche
, wo die FAQ die Augenbrauen hochzieht.

glaube ich nicht, Urteile wurden hier doch schon mehrfach verlinkt.

Ein Mieter der Auszieht , hat den ganzen Krempel den er nicht
mitnehmen wollte neben die Hofeinfahrt geklatscht .
Der Vermieter läuft Amok , das es so nicht geht , doch der
Mieter bescheinigt den Vermieter die Abfuhr .
Der Vermieter ist Sauer und beauftragt einen Rechtsanwalt ,
weil die Abfuhr erst in 4 Wochen ist .
doch der kann nichts machen , obwohl der Müll ( zerlegte
Schränke , zerlegte Betten , Matrazen , diveres andere
Einrichtungsgegenstände ) da liegen , gibt es dazu keine
andere Lösung .

Ehrlich gesagt kann ich mir das nur sehr schwer vorstellen, zumal dann wenn diese Fläche nicht mitvermietet war. Gibt es da nicht auch von Seiten der Städte und Gemeinden Vorschriften? Die Stadt Düsseldorf schreibt beispielsweise, daß der Sperrmüll frühestens ab 20.00 Uhr des Vortages gelagert werden soll:

http://www.duesseldorf.de/umweltamt/abfall/sperrmuel…

Das ganze ging vor Gericht , doch das wurde dann eingestellt ,
weil 3 Tage vor dem Gerichtstermin die Sperrmüllabfuhr den
Krempel holte und das Problem ja nun beseitigt war .

Verlinke doch bitte das Urteil, es wäre interessant den gesamten Wortlaut lesen zu können.

Gruß
Tina

Hi

Ich suche es raus .
aber ich glaube wir reden da mal von vorne herein von Grundlegend anderen Gegebenheiten.
Eine Bestimmung , das der Sperrmüll erst am Tag zuvor frühestens um 20 Uhr raus gestellt werden darf , gibt es hier nicht .
Allerdings ist das er sehr ländliche Gegend , das Dorf um das es geht , wo ich auch wohne hat 68 Einwohner .
Das nächste Dorf wo es Gewerbe und Geschäfte gibt ( noch keine Kleinstadt ) ist 11 km weg und die nächste Stadt ca 18 km .
Ich vermute mal , das der Müll , den ja niemand im Wege lag und es auch eigentlich keinen Nachbar gab , den es störte ( das nächste Wohnhaus ist ca 200 Meter weg , das nächste Haus , eine Autoreifen-Firma ca 100 Meter weg ) ausser den Bewohnern des Hauses und dadurch der Vermieter , der aber in der erwähnten nächsten Stadt wohnt , eben nur die weiteren Parteien des selbigen Hauses störte und deshalb am Gerichtstermin den Ball flach hielt mit der Begründung , das es nicht von Interesse der Allgemeinheit ist.

Toni