Stellplatz in Teilungserklärung richtig - im Aufteilungsplan falsch

Hallo, folgendes Anliegen: ich besitze eine vermietete Wohnung mit einem Tiefgaragenstellplatz. Im Kaufvertrag und in der Teilungserklärung ist ein Einzelstellplatz auch aufgeführt, jedoch in der Teilungserklärung als Doppelparker ausgewiesen. Welche rechtliche Grundlage gibt es hier, dass mir auch ein Einzelstellplatz zusteht?

Sondereigentüm ist der Teilungserklärung beziffert. Die Lage im Gebäude geht aus dem Aufteilungsplan hervor.

Teilungserklärung ist ein Einzelstellplatz auch aufgeführt,
jedoch in der Teilungserklärung als Doppelparker ausgewiesen.

Das ist ein Schreibfehler im Text, ja? Wenn der Aufteilngsplan also wirklich falsch beziffert ist und statt des Einzelstellplatzes einen Doppelparker ausweist, muss davon ja mindestens noch ein zweiter Eigentümer betroffen sein.

Welche rechtliche Grundlage gibt es hier, dass mir auch ein Einzelstellplatz zusteht?

Ich hätte jetzt gedacht: Reden hilft. Und zwar mit dem anderen Eigentümer. Denn der müsste jetzt ja wenigstens mal erläutern, wie er selbst die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan liest. Oder meinst du, er war bei der Objektbesichtigung vor dem Kauf ebenso blind wie du, dass ihm dieser grobe und offensichtliche Fehler auch nicht aufgefallen ist?

[…]
Ich hätte jetzt gedacht: Reden hilft. Und zwar mit dem anderen
Eigentümer. Denn der müsste jetzt ja wenigstens mal erläutern,
wie er selbst die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan liest.
Oder meinst du, er war bei der Objektbesichtigung vor dem Kauf
ebenso blind wie du, dass ihm dieser grobe und offensichtliche
Fehler auch nicht aufgefallen ist?

Aber wäre es nicht viel cleverer sich erstmal schlau zu machen, welche Möglichkeiten man hat, bzw. worauf man sich schlimmstenfalls einstellen muss und danach erst zu reden?

Greetz
T.

Aber wäre es nicht viel cleverer sich erstmal schlau zu machen

Sich schlau machen ist immer clever. Genau deshalb wüsste ich nicht, was dagegen spricht, die reine Sachlage zunächst mal innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu thematisieren.

Wenn der vermutete Fehler im Aufteilungsplan wirklich existiert, muss davon ja ein anderer Eigentümer bzw. dessen Mieter profitieren, der nun besagten Einzelstellplatz nutzt. Es kann ja nicht besonders schwer sein, diesen zu ermitteln und um eine Stellungnahme zu bitten. Auch andere Eigentümer oder Mieter könnten zur Klärung beitragen, so dass diese Gespräche vielleicht schon zu einer schnellen und unkomplizierten Lösung führen.

Falls nicht, lohnt es sich sicher noch, die Angelegenheit zum TOP der nächsten Eigentümerversammlung zu machen. Bis zu diesem Zeitpunkt veraufen alle Aufklärungsversuche nämlich noch verhältnismäßig kostenneutral.

Erst, wenn diese Bemühungen zu keinem befriedigenden Ergebnis führen, wird der nächste Gang der zu einem Rechtsanwalt (und Notar) sein, der Kaufvertrag, Teilungserklärung und Aufteilungsplan dann genauer unter die Lupe nimmt. Und genau der wird dann auch am besten erklären können

worauf man sich schlimmstenfalls einstellen muss.

Die ganze Geschichte ein wieder mal ein schönes Beispiel dafür, wie sinnvoll es ist, Verträge vor der Unterzeichnung zu prüfen und nicht erst danach.

1 Like