Angenommen A mietet eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. Die Miete splittet sich in Kaltmiete und Nebenkosten. In den Nebenkosten sind die Kosten für den Strom enthalten. DARF der Vermieter dem Mieter Strom „verkaufen“? Ich habe gehört, dass das verboten ist. Die Nebenkosten werden jedoch verbrauchsabhängig abgerechnet und nachgewiesen, also hätte der Vermieter doch gar keinen Verkauf getätigt? Er zahlt vielleicht 1500 € jährlich an den Stromlieferanten und lädt dann die Kosten des Nebenzählers auf den Mieter ab. Ist das in Ordnung oder gibt es hier evtl. wirklich Ärger mit dem Stromlieferanten???
Danke!!!