Stromfressende Dusche trotz Warmmiete ?

Hallo,

nehmen wir an, jemand zieht in eine Wohnung, die als warm ausgeschrieben ist. Dann müsste ja meiner Auffassung nach die Nutzung von warmen Wasser und Heizung in den Nebenkosten aufgeführt sein.

Nun stelle man sich vor, diese Wohnung wäre ausgestattet mit einer Dusche, die nur mit einem Wasserboiler von über 2000 Watt warmes Wasser produtziert sowie mit einer 70 Watt Pumpe das Wasser rauspumpt (aus der Dusche in den Ausguss). Der Boiler müsste erstmal heisses Wasser produzieren, was dauert, wenn man nun jeden Tag duscht, kommt da bestimmt einiges allein an Stromkosten auf den Mieter zu.

Ich frage mich ob es denn richtig so ist, die Wohnung warm zu vermieten und solche versteckten Kosten darin zu haben, denn die Warmmiete schließt ja eigentlich warmes Wasser zum duschen und waschen ein, oder nicht ? Aber um warmes Wasser zu bekommen, muss ja jede Menge Strom auf Kosten des Mieters verpulvert werden, was dann ja bedeutet, nicht warm, sondern kalt plus immense Stromkosten…

Würd mich echt mal interessieren, wie das so ist…

Hallo

Hallo,

nehmen wir an, jemand zieht in eine Wohnung, die als warm
ausgeschrieben ist. Dann müsste ja meiner Auffassung nach die
Nutzung von warmen Wasser und Heizung in den Nebenkosten
aufgeführt sein.

nicht unbedingt, in vielen älteren Häusern wird das Badewasser mit Durchlauferhitzer oder Boiler warm gemacht …

Nun stelle man sich vor, diese Wohnung wäre ausgestattet mit
einer Dusche, die nur mit einem Wasserboiler von über 2000

Ich frage mich ob es denn richtig so ist, die Wohnung warm zu
vermieten und solche versteckten Kosten darin zu haben, denn
die Warmmiete schließt ja eigentlich warmes Wasser zum duschen
und waschen ein, oder nicht ?

siehe oben…

Aber um warmes Wasser zu
bekommen, muss ja jede Menge Strom auf Kosten des Mieters
verpulvert werden, was dann ja bedeutet, nicht warm, sondern
kalt plus immense Stromkosten…

das müsste aber dem angehenden Mieter bei der Besichtigung klargewesen sein, er hätte ja nicht einziehen müssen…

Würd mich echt mal interessieren, wie das so ist…

LG
Mikesch

Hallo,

„warm“ bedeutet nicht „warmes“ Wasser. Damit sind
hauptsächlich Heizkosten (Öl, Gas)und zahlreiche weitere
umlagefähige Betriebskosten gemeint. (Die stehen im
Mietvetrag)
Wenn über die Heizungsanlage auch das Wasser erhiotzt wird, dann auch dieses.

IdR kümmert sich der Mieter selbst, mit welchem Stromanbieter er einen
Vertrag abschliesst.
Die Stromkosten führt der Mieter dann auch an diesen selbst ab.

Wenn nun elektrische Durchlauferhitzer das Wasser erhitzen,
dann zahlt man das Wasser die abgenommene Menge, und für das Erhitzen separat Stromkosten, die dann nicht zu
den Nebenkosten gehören, die man an den VM zahlt.

Ähnlich wäre es, wenn die Wohnung mit Elektroradiatoren
beheizt werden würden und man einen eigenen Vertrag mit einem
Stromanbieter hätte. dann hätte man anstelle der üblichen Heizkosten eben erhöhte Stromkosten.

Gruß
Maja