Styropor als Wandverkleidung

Hallo alle miteinander!!

Ist es rechtens, das die Wandverkleidung eines Schlafzimmers aus Styropor besteht??

Werden die Schäden, Dellen und Einrisse beim Auszug vom Mieter getragen oder sind das „Abnutzungserscheinungen“ die nicht berücksichtigt werden?

Wie würden die Reperaturarbeiten auzusehen haben??

Hoffe auf eine schnelle Antwort :smile:

Giangian

Hallo Giangian,

vermutlich hast du eine Kulisse zu einem Theaterstück gemietet.

Die Eigenschaften von Styropor sind nunmal etwas anders. Wenn jemand sich da anlehnt, sich beim Schuheanziehen abstützt, beim Sturz abfängt, dann entstehen Dellen.

Dementsprechend: Ja, normale Abnutzungserscheinungen.
Da hab ich zwar jetzt kein Urteil parat, aber ich denke, jeder der mit Styropor in Berührung gekommen ist, sieht das auch so.

Gruß!

Horst

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort, Horst.

Aber vielleicht gibts es ja noch jemanden, der Weiss, ob man sich in diesem Fall auf irgendwas berufen kann.

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Hallo Giangian,

Aber vielleicht gibts es ja noch jemanden, der Weiss, ob man
sich in diesem Fall auf irgendwas berufen kann.

das würde nichts helfen, da bei uns nicht nach Präzedenzfällen entschieden wird, sondern nach dem Verstand des Richters. Nicht immer, aber immer öfter reicht der aus, um zu erkennen, dass Styropor auf der Wand bauphysikalischer Pfusch und eine Zumutung für den Mieter ist.

Gruß Ralf

Hallo!

Ist es rechtens, das die Wandverkleidung eines Schlafzimmers aus Styropor besteht??

Rechtsstandpunkte hin oder her, sowas ist aus folgenden Gründen unsachgemäß:

  • Styropor, also Polystyrol, ist feuergefährlich. Wenn es an irgendeiner Ecke schmort, brennt binnen kurzer Zeit die ganze Fläche und fackelt unter starker Rauchentwicklung ab. Dafür reicht eine schmorende Steckdose oder die Berührung mit einer brennenden Zigarette.
  • Die Wandoberfläche ist druckempfindlich und nicht in üblicher Weise belastbar. Schon bei sehr geringer Beanspruchung entstehen dauerhafte Spuren.
  • Motivation für Verkleidungen mit Styropor sind kalte Wände. Deren Isolation muß von außen erfolgen. Isolation von innen geht auch, aber der dabei zu treibende Aufwand ist in aller Regel höher als der Aufwand eines Neubaus, so daß diese Methode nur im Ausnahmefall nach Berechnung durch einen Statiker für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude in Betracht kommt, wenn deren Fassade nicht verändert werden darf. Eine innen auf die Wand geklebte Stypoporschicht führt mit großer Sicherheit zu Schimmelbildung. Der Schimmel wird in den ersten ein, zwei Jahren noch nicht sichtbar sein und sobald er sichtbar wird, ist die Wand bis tief ins Gemäuer vom Schimmel durchsetzt.

Werden die Schäden, Dellen und Einrisse beim Auszug vom Mieter getragen oder sind das :„Abnutzungserscheinungen“ die nicht berücksichtigt werden?

Styropor auf den Wandoberflächen von Wohnräumen ist ungefähr so, als würde ein Autovermieter seine Fahrzeuge von außen tapezieren, um nach Vermietung die entstandenen Schäden an der Tapete dem Mieter in Rechnung zu stellen. Wenn es um Abnutzungserscheinungen geht, kann man nur von üblichem Gebrauch ausgehen. Eine mit Styropor verkleidete Wand ist aber von vornherein für den üblichen Gebrauch ungeeignet. Für Schäden an solchem Pfusch würde ich jede Zahlung verweigern. Aufgrund der Gesundheitsgefahren und weil der Ärger vorprogrammiert ist, würde ich in solche Wohnung gar nicht erst einziehen. Außerdem liegt der Verdacht nahe, daß man es mit einem Vermieter zu tun hat, der zum Murksen mit Billigmethoden neigt, der seine überalterte Hütte abwohnen läßt und gründliche Sanierung unter Einschaltung von Fachleuten scheut.

Aber: Ich verstehe nichts von Mietrecht. Mein Standpunkt ist fachlich/bauphysikalisch sicher richtig, kann aber trotzdem auf einen dornenreichen Weg führen. Das Bekleben von Wänden mit Styropor war nämlich über Jahrzehnte weithin üblich. Es war nie in Ordnung, sondern schon immer schimmelerzeugender Unfug, trotzdem wurde die Methode von Handwerkern und Handel propagiert und bis heute gehört es noch nicht zum Allgemeingut, welchen Schaden für Bausubstanz und Bewohner man damit anrichtet. Die Zahl der Wohnungen, in denen auf diese Weise die Bausubstanz und die Gesundheit der Bewohner gefährdet werden, dürfte in die Hunderttausende gehen. Kaum weniger übel sind die Folgen der Mode aus den 70er und 80er Jahren, als Baumärkte Bretter mit Nut und Feder sowie Paneele zur Wandverkleidung an Leute verkauften, die damit massenhaft ihre Wohnungen und Häuser versauten. Von Lattengerüsten und Hinterlüftung war die Rede und mancher schwärmte noch vom „rustikalen“ Anblick, obwohl schon handtellergroße Pilze aus den Ritzen krochen. Dieser Müll ist bis heute anzutreffen.

Wie würden die Reperaturarbeiten auzusehen haben??

Das läßt sich eindeutig beantworten: Abreißen restlos aller Verkleidungen bis auf die nackte Wand. Eine andere sachgemäße Methode gibt es nicht. Sodann muß der ganz sicher unter dem Styropor vorhandene Schimmel beseitigt und der Putz instand gesetzt werden. Schließlich Anstrich der Wand mit einer Dispersionsfarbe, im Falle eines neuen Verputzes kommt auch Silikatfarbe in Betracht oder in üblicher Weise tapezieren. Ist die Wand zu kalt oder gar feucht, muß man mit Abhilfe an der Ursache ansetzen, also von außen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Giangian,

Stroporverkleidungen an der wand sind im jeden fall nur sinnvoll wenn diese mit einem gittergewebe armiert werden . das hält dann so einiges aus und ist sogar stabiler als eine normal verputzte wand !

Hi,

Styropor ist nirgends sinnvoll, wo etwas brennen kann. Verstecke es unter dem Estrich, da richtet es keinen Schaden an, aber an eine Wand gehört es nicht - ob mit Armierung oder ohne, ist dem Feuer völlig wurscht. Dem Schimmel übrigens auch.

Gruß Ralf