Tägliche Ruhestörung bis 2 Uhr Morgens

wo ist die grenze für unzumutbaren lärm?

der Fall: rücksichtslose nachbarn gehen TÄGLICH mit lauten schritten bis 2 Uhr morgens durch die wohnung, kinder trampeln und springen bis ca. 1 Uhr morgens, es wird laut gelacht und sogar so laut geredet, dass man es noch in der wohnung darunter laut hören kann.

Der leidende nachbar hat mehrmals - auch nachts - versucht, mit dem mieter kontakt aufzunehmen (dieser öffnet die tür nicht), mit klopfen auf die störung aufmerksam zu machen, schriftliche beschwerden usw…

der vermieter interessiert sich für das problem nicht, der mieter solle das problem selbst regeln.

das problem ist nun, wie regelt man dieses problem selbst?

es handelt sich ja nicht um offensichtliche ruhestörung wie laute musik, parties etc., das problem ist also nicht die lautstärke sondern die dauer und regelmäßigkeit. die polizei wird hier also nicht eingreifen.
welche möglichkeit hat der mieter, dies trotzdem zu beenden (außer auszuziehen:wink: ) ?

Hallo!

der vermieter interessiert sich für das problem nicht, der
mieter solle das problem selbst regeln.

Da ist der Vermieter auf dem Holzweg. Natürlich hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass der Mieter seine Mietsache vertragsgemäß nutzen kann. Dazu gehört, dass man in den entsprechenden Zeiten, also vor allem zwischen 22 und 7 Uhr, seine Ruhe finden kann.
Man könnte den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass man verlangt, dass er was unternimmt. Tut er nichts, könnte u.U. eine Mietkürzung gerechtfertigt sein.
Was die Nachbarn angeht, mit denen man nicht reden kann, so kann man mal versuchen, ob die dem Ordnungsamt die Tür öffnen, wenn’s denn nicht anders geht.

Gruß,

Florian.