Telefonanschluss, wieviele muss der Vermiter stellen

Ich haette gerne einen zweiten Telefonanschluss, da keine Leitung verfuegbar ist, muss der vermiter fuer die zweite leitung bezahlen, oder muss der vermieter nur eine leitung stellen ?
Wuerde gerne herausfinden vor der anfrage beim vermiter. Vielen Dank

Ich haette gerne einen zweiten Telefonanschluss,

Einfach den Anschluss in einen ISDN-Anschluss umwandeln und schon hat man 2 Telefon-Nummern.

Hi,

klar zahlt das der Vermieter, den Zweitwagen und die zweittfrau hat der bei mir auch bezahlt

*ironie off" Warum sollte der Vermieter für deinen Anschluss aufkommen?

OT: Kleine Korrektur
Howdy,

Einfach den Anschluss in einen ISDN-Anschluss umwandeln und
schon hat man 2 Telefon-Nummern.

falsch. Man hat dann (mindestens) 3 Telefon Nummern, von denen man 2 gleichzeitig nutzen kann …

Unabhängig davon: der TE beschrieb, dass bereits ein Anschluss vorhanden sei. Dann darf man davon ausgehen, dass der APL im Keller sitzt und das dort idR auch noch Anschlussoptionen bestehen. Das einzige, für das der Vermieter dann ggf. zahlen müsste wäre für das Kabel zwischen dem APL und der zweiten TAE Dose (Material + Verlegen + ggf. Anschluss, wobei letzteres bei einem Neuanschluss idR von einem Telekomiker im Rahmen der Anschlussgebühr durchgeführt wird).

Gruss
E.

Hallo Surfer,

Wuerde gerne herausfinden vor der anfrage beim vermiter.
Vielen Dank

Die Anfrage sollte in jedem Fall gestellt werden, denn in der Wohnung wird ein zweiter Anschluss instaliert im Extremfall kann der Vermieter verlangen, dass nach dem Auszug dieser wieder entfernt wird.

ISDN wäre da sicherlich auch eine vernünftige Lösung oder eine zusätzliche Vioce over Ip Nummer, anbieter findet man im Netz mehr als genug.

Für was soll der zweite Anschluss den Nutzen?

Gruß

BHShuber

In dem Zuge würde ich gleich noch mit die zweite Garage für das zweite Auto mit beantragen. Die muss der Vermieter ja auch bauen, wenn ein zweites Auto dazukommt. :wink:

Nein im Ernst, was hat der Vermieter damit zu tun? Wie schon vorab geschrieben: Hol Dir am besten ISDN, dann hast Du 2 Leitungen und auf Wunsch sogar mehrere Nummern…

Hallo,

In dem Zuge würde ich gleich noch mit die zweite Garage für
das zweite Auto mit beantragen. Die muss der Vermieter ja auch
bauen, wenn ein zweites Auto dazukommt. :wink:

In einem weiteren Post fragt er ob er in seiner Mietwohnung ein Gewerbe betreiben darf, dafür benötigt er die zweite Leitung.

Nein im Ernst, was hat der Vermieter damit zu tun? Wie schon
vorab geschrieben: Hol Dir am besten ISDN, dann hast Du 2
Leitungen und auf Wunsch sogar mehrere Nummern…

Irgendwann checkts jeder mal, ich denke auch Surfer…

Gruß

BHShuber

bestehen. Das einzige, für das der Vermieter dann ggf. zahlen

müsste wäre für das Kabel zwischen dem APL und der zweiten TAE
Dose (Material + Verlegen + ggf. Anschluss, wobei letzteres
bei einem Neuanschluss idR von einem Telekomiker im Rahmen der
Anschlussgebühr durchgeführt wird).

Hi,

meiner Meinung nach muß der Vermieter weder die Zustimmung erteilen, noch müsste er zahlen.

Wenn er die Zustimmung gibt, kann er durchaus verlangen, daß der Mieter die Kosten übernimmt.

Gruß
Tina

Zunächst sind mindestens 4-adrige Telefonkabel verlegt, die technisch einen zweiten Anschluss ermöglichen sollten.

Alternativ kann man einen ISDN-Anschluss beantragen, der an einer Leitung sogar 3 separate MSN-Nummern zuliesse und dabei soger eine Anschlussgebühr spart :smile:.

Denn der Vermieter muss nichts dergleichen zulasssen, genehmigen oder gar bezahlen: Es wurde mit der Aussattung gemietet, wie sie besichtigt und danach Vertrag geschlossen wurde :open_mouth:

G imager761

Zunächst sind mindestens 4-adrige Telefonkabel verlegt, die
technisch einen zweiten Anschluss ermöglichen sollten.

Vom APL in die Wohnung könnte das passen. Im schlimmsten Fall ist der Hausanschluss voll und es muss ein neues Kabel verlegt werden. Unschön…

Hi Tina,

meiner Meinung nach muß der Vermieter weder die Zustimmung
erteilen, noch müsste er zahlen.

von der Zustimmung war in meiner Antwort gar nicht die Rede, das ist ein anderes Thema.

Was das Zahlen angeht, so stand in meiner Antwort wohlweislich „ggf“. Es dürft nämlich in der Reihenfolge von mehreren Punkten abhängen:

  • sieht der Telekomiker dieses als Teil seiner „Neuanschluss“ Aufgabe, dann zahlt keiner das Kabel und auch keiner die TAE Dose
  • sieht der Vermieter das als Serviceleistung an seinen Mieter und trifft Punkt 1 nicht zu, so sucht er eine formschöne TAE Dose aus und spendiert seinem Mieter das Stueck Kabel (hier reden wir in der Regel doch wohl von etwas, was weniger als 20m lang ist). Hier geht es ja auch um etwas, was die Nachmieter dann auch noch nutzen können
  • hat der VM keinen Bock etwas zu zahlen, dann könnte er den Mieter daran zu beteiligen versuchen

Ich als Mieter habe bisher niemals etwas für zusätzliche Verkabelungen bezahlen müssen. Ich als Vermieter hab keinen Bock über 15 Euro zu diskutieren,mal davon abgesehen, dass in meinen Wohnungen auch Leerrohre in den Keller verlegt sind und das Ganze damit eine Aufgabe von Minuten ist.

Gruß
E.