Teppichboden durch Mieter ausgetauscht

Hallo,

kann ein Mieter ohne Genehmigung des Vermieters einen mitvermieteten Teppichboden austauschen?

Durch den Mieter wurde ein eher minderwertiger grauer Teppichboden durch einen höherwertigen Teppichboden ausgetauscht. Eine Genehmigung hat der Mieter dafür beim Vermieter nicht eingeholt. Bei Auszug will der Vermieter nun, dass der Mieter den bei Übergabe verlegten Teppichboden entweder wieder neu verlegen soll oder statt dessen einen Wertausgleich zahlen soll.

Der Wertausgleich wird auf 1.800 EUR beziffert, obwohl der Mieter für das Material (45 qm,mit Verschnitt)und die Verlegearbeiten gerade mal 1.000 EUR gezahlt hat. Das Material wird auf der rechnung mit 15 EUR / qm ausgewiesen. D.h. der Vermieter verlang für einen offensichtlich niedrigpreisigen Teppichboden, den er verlegt hat deutlich mehr, als für den höherwertigen Teppichboden des Mieters.

Daneben wird durch diesen Umstand die vorfristige Neuvermeitung an einen durch den Mieter gestellten Nachmieter erschwert bzw. behindert.

Wie ist der Sachverhalt zu bewerten? Der Mieter hatte angenommen, dass einer neuer Teppichboden nicht schädlich seinkann, solange er hochwertiger und vom Fachmann verlegt ist.

Mit besten Grüßen, CP1

Moin, CP1,

kann ein Mieter ohne Genehmigung des Vermieters einen
mitvermieteten Teppichboden austauschen?

ganz offensichtlich :smile:

Ob er das durfte, ist im Nachhinein uninteressant, der Vermieter ist nun mal keine Behörde, die Strafen aussprechen kann.

Wenn ein Vermieter in so einem Fall meint, ihm stünde ein Wertausgleich zu, dann kann er die Höhe desselben bestimmt anhand einer Rechnung belegen.

Gruß Ralf

… wobei der Zeitwert des zerstörten Gegenstandes (alter Teppichboden) nicht außer Acht gelassen werden sollte.

vnA

1 Like