Teppichinventar

In einer Wohnung sind die Räume teilweise mit Teppichböden beim Einzug belegt.
Nun wurde im Wohnzimmer der Teppichboden beschädigt.

Wieviel muß nun der Mieter nach dem Auszug für den Teppich zahlen (anteilig)?

Hallo,

das Wohnzimmer kann mit einem neuen Teppichboden vom Vermieter ausgelegt werden, wenn der Mieter diesen beschädigt hat. Bei den Kosten trägt der Mieter dann den Zeitwert, kann also nur einen Abzug „Neu fuer Alt“ geltend machen.

Kostet der Teppichboden zum Beispiel 600 Euro und geht man von einer normalen Lebensdauer von 6 Jahren aus, sind die Kosten um 100 Euro pro Jahr, in dem sich der Teppich in der Wohnung befindet, zu mindern. Hinzu kommen die Verlegekosten.

Der Zeitwert bei einem Teppich liegt bei maximal 10 Jahren.

Gruss
BM

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