Hallo,
angeregt durch ein Posting im Steuerbrett habe ich folgende Frage.
Angenommen ein Mietvertrag enthält die Klausel, dass bei Kündigung des Mietvertrages eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten sei und dies selbst im Falle des Todes des Mieters gelte, also dann die gesetzlichen Erben die Miete für die nächsten 3 Monate aufbringen müssten und für die sofortige Kündigung zu haften haben.
Wäre so was wirklich gesetzlich legal?
Mir erscheint dies sittenwidrig. Ein Mietvertrag endet mit Tod des Mieters ohne Fristen, so jedenfalls meine Meinung hierzu seither.
Dass ein Mietvertrag bei Tod des Vermieters von den Erben übernommen werden muss, okay, aber auch bei Tod des Mieters? Was, wenn gar keine Erben da sind?
Gruß
Lawrence