Todesfall

Hallo,
mal angenommen, ein Familienangehöriger ist verstorben.
Wie wäre es mit der Kündigung dessen Wohnung?
Der Vermieter behauptet, es bestehen drei Monate Kündigungsfrist (und somit auch 3 Monate Miete).
Wie wäre es überhaupt mit der Räumung /Renovierung der Wohnung.
Könnten andere Familienmitglieder dazu verpflichtet werden?

Vielen Dank für Eure Antworten
H.

Hallo!

Hallo,
mal angenommen, ein Familienangehöriger ist verstorben.
Wie wäre es mit der Kündigung dessen Wohnung?

Ob Familie oder nicht ist im Grunde vollkommen egal, es geht um die Erbenstellung. Zumindest dann, wenn der Mensch allein in der Wohnung gelebt hat. Da der Erbe in alle Rechte und Pflichten des Erblassers nachfolgt, wird das Mietverhältnis, wenn es denn Ergebn gibt, quasi ganz normal forgtesetzt. Dann gelten für die Beendigung keine Besonderheiten - ausgenommen eines Sonderkündigungsrechtes mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten:

http://dejure.org/gesetze/BGB/564.html

Gruß,

Florian.

Hallo

wie schon geschrieben, 3 Monate Kündigungsfrist und die Erben sind verpflichtet die Wohnung zu räumen und ggf. instandzusetzen.

Gruß

Hallo,

vielen dank für die Infos.
Nun habe ich dazu noch eine Frage:

Könnten denn die Erben das Erbe ausschlagen?

Könnten denn die Erben das Erbe ausschlagen?

ja.

Könnten denn die Erben das Erbe ausschlagen?

ja.

Wie müßten denn die Erben in so einem Fall vorgehen?

beim nachlaßgericht das erbe ausschlagen.

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Danke :smile:)

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