Trotz 1 Jahresmietvertrag vorzeitig kündigen?

Hallo,

A hat vor ca. 3 1/2 Wochen seinen Mietvertrag bei B unterschieben in dem stand, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wurde, wobei für beide Parteien ein Kündigungsausschluss von 12 Monaten gilt. Im Vertrag steht, dass das Mietverhältnis zum 1.07. beginnt und A die Wohnung von 01.06.-30.06. kostenfrei nutzen kann. A hat ca. 1 Woche nach Unterzeichnung des Vertrages die Kaution gezahlt. Noch vor dem Einzug (1.06.) gab es eine große Auseinandersetzung zwischen A und B, sodass A auf keinen Fall in die Wohnung ziehen möchte. Gibt es irgendeine Möglichkeit, den Vertrag aufzuheben?

Vorab vielen Dank für die Beantwortung!!!

Hallo,

Gibt es irgendeine Möglichkeit,
den Vertrag aufzuheben?

rechtlich nicht. Nur durch Einigung mit dem Vermieter.

TM

Gibt es irgendeine Möglichkeit,
den Vertrag aufzuheben?

rechtlich nicht. Nur durch Einigung mit dem Vermieter.

??? ich habe eine möglichkeit anzubieten

angenommen, es handelt sich um ein wohnraummietverhältnis, was ist denn dann mit einer außerordentlichen kündigung ? gem. §§ 569 V 1 bgb ist diese nicht abdingbar.

nun müsste man wissen, ob der streit die vor. in §§ 543 bzw. 569 bgb erfüllt (-> keine angaben)

[im übrigen, wenn es sich um eine agb handeln sollte:
die agb wäre grds. wirksam, wenn es sich um eine ordentliche kündigung handelt. steht aber im mietvertrag nur „die kündigung wird für … ausgeschlossen“, dann ist die klausel zuerst am verbraucherfeindlichsten auszulegen (rechtsgedanke § 305c II).

da die außerordentliche kündigung dann gerade nicht ausdrücklich von dem ausschluss ausgenommen wird liegt damit ein verstoß gegen § 307 bgb vor.
die klausel wäre daher -verneint man die anwendbarkeit des blue-pencil-tests- als ganzes unwirksam. damit wäre auch der weg einer ordentlichen kündigung wieder eröffnet…]

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Gibt es irgendeine Möglichkeit,
den Vertrag aufzuheben?

rechtlich nicht. Nur durch Einigung mit dem Vermieter.

??? ich habe eine möglichkeit anzubieten

weißt du, manchmal ist weniger mehr…

Joschi

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Gibt es irgendeine Möglichkeit,
den Vertrag aufzuheben?

rechtlich nicht. Nur durch Einigung mit dem Vermieter.

??? ich habe eine möglichkeit anzubieten

weißt du, manchmal ist weniger mehr…

richtig, gerade bei inhaltsleeren posts… kannst du das wenigstens erklären ?

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