Trotz pos. Übergabeprotokoll-Schadenersatz

Hallo hier mal eine Story für Euch Experten!

Ein Mieter wohnt mit seiner Familie 7 Jahre in einer Wohnung mit Einbauküche.
Beim Auszug wird mit der Hausverwaltung ein Übergabeprotokoll angefertigt,
in dem alle Räume und auch die Einbauküche kontrolliert und für i.O. befunden werden.
5 Monate später erhält der ehemalige Mieter vom Vermieter eine Rechnung über
die Beschaffung und Installation eines neuen E-Herdes, da der alte verschmutzt gewesen sei.
Als der Mieter daraufhin der Hausverwaltung mitteilt, das er mit dieser Rechnung nicht einverstanden sei
und auf das positive Übergabeprotokoll hinweisst, wird im nächsten Schreiben von der Hausverwaltung erklärt,
das das Gerät angeblich defekt gewesen ist und man soetwas natürlich nicht bei der Wohnungsübergabe
kontrollieren könnte.
Der Person, die Im Auftrag des Vermieters die Wohnungsbesichtigung durchgeführt hatte, wurde vom Mieter angeboten alle Geräte zu kontrollieren. Diese hatte aber weiterhin nur Stichproben gemacht.

Ist es Recht das ein Mieter nach einem Wohnungsübergabeprotokoll, in dem die Küche als i.O. eingestuft
wird nachträglich zur Kasse gebeten wird?

Darf der Vermieter dem Mieter einen mindestens 10 Jahre alten Herd (sehr einfaches Modell)
voll berechnen oder ist dieser längst abgeschrieben?

Gruss Matthias

Hi,

Ein Mieter wohnt mit seiner Familie 7 Jahre in einer Wohnung
mit Einbauküche.
Beim Auszug wird mit der Hausverwaltung ein Übergabeprotokoll
angefertigt,
in dem alle Räume und auch die Einbauküche kontrolliert und
für i.O. befunden werden.
5 Monate später erhält der ehemalige Mieter vom Vermieter eine
Rechnung über
die Beschaffung und Installation eines neuen E-Herdes, da der
alte verschmutzt gewesen sei.
Als der Mieter daraufhin der Hausverwaltung mitteilt, das er
mit dieser Rechnung nicht einverstanden sei
und auf das positive Übergabeprotokoll hinweisst, wird im
nächsten Schreiben von der Hausverwaltung erklärt,
das das Gerät angeblich defekt gewesen ist und man soetwas
natürlich nicht bei der Wohnungsübergabe
kontrollieren könnte.
Der Person, die Im Auftrag des Vermieters die
Wohnungsbesichtigung durchgeführt hatte, wurde vom Mieter
angeboten alle Geräte zu kontrollieren. Diese hatte aber
weiterhin nur Stichproben gemacht.

Ist es Recht das ein Mieter nach einem
Wohnungsübergabeprotokoll, in dem die Küche als i.O.
eingestuft
wird nachträglich zur Kasse gebeten wird?

Darf der Vermieter dem Mieter einen mindestens 10 Jahre alten
Herd (sehr einfaches Modell)
voll berechnen oder ist dieser längst abgeschrieben?

keine Chance für den Vermieter. Wenn er die Wohnung mängelfrei abnimmt, kann er das nicht hinterherschieben. Der Mieter kann sich beruhigt zurücklehnen (und die Rechnung ablehnen) bzw., sofern es um die Rückzahlung der Kaution geht, nach letzter Fristsetzung einen Anwalt beauftragen.

Gruß Stefan

Hallo,

also grad mußte ich ja etwas grinsen über die Dreistigkeit mancher Menschen.
Ich weiß nicht wie die rechtliche Seite aussieht, das müssen hier die Experten beantworten, aber ich denke da ist der ehemalige Mieter völlig auf der sicheren Seite.

Ich persönlich hätte wenn mir jemand, der mir beim Auszug schriftlich bestätigt hat das Wohnung inkl. Küche i.O. ist, erst 5Monate!! später eine Rechnung schickt und Geld für ein bei der Übergabe intaktes Gerät von mir will nur herzhaft gelacht. Wie dreist ist das denn?? Ich würde da mal einen netten Brief hinschreiben und darauf hinweisen, das ich wohl nicht 5Monate nach dem Auszug für ein defektes Gerät zuständig bin das ja auch nachweislich (Übergabeprotokoll) beim Auszug funktioniert hat. Zahlen würde ich persönlich auf keinen Fall…

Natürlich alles nur rein hypotetisch ;o)

Gruß Timon

Vielen Dank für Deine Meinung, genauso würde ich das auch sehen!
Normalerweise ist ja ein Übergabeprotokoll dazu da, Mängel festzuhalten bzw. zu bescheinigen das keine vorliegen. Wenn derjenige der im Auftrag des Vermieters die Wohnung abnimmt, nicht gründlich genug arbeitet dann ist das ja nicht Problem des Mieters. Wenn er die Küche als i.O. bescheinigt, dann ist das normalerweise bindend.

Danke Ciao Matthias