Hallo?
Muss den Türgriff der Vermieter oder der Mieter auf seine Kosten tauschen, wenn dieser von der Tür abgebrochen ist?
Wie ist es nach der Rechtslage? Wer weiß Bescheid?
Hallo?
Muss den Türgriff der Vermieter oder der Mieter auf seine Kosten tauschen, wenn dieser von der Tür abgebrochen ist?
Wie ist es nach der Rechtslage? Wer weiß Bescheid?
Hi,
der der ihn abbricht muss ihr auch zahlen.
cu
Hallo,
der der ihn abbricht muss ihr auch zahlen.
auch wenn der Vermieter das ganze Haus seit 250 Jahren verkommen läßt und der Türgriff von Termiten zerfressen war?
Gespannt
Christian
auch wenn der Vermieter das ganze Haus seit 250 Jahren
verkommen läßt
Das ist aber ein langlebiger Vermieter!
Hallo,
wenn es „Gewalt“ war: Der wo ihn abgebrochen hatte.
Wenn es sich um Verschleiß / Altersschäden, also einen bestimmungsgemäßen Gebrauch gehandelt hat, dann hängt es von den Kosten und vom Mietvertrag ab. Eigentlich ist der Vermieter dran, aber viele Mietverträge haben eine Klausel über Kleinreparaturen (z.B. bis 100€ im Jahr).
Viele Grüße
Lumpi