Übergabeprotokol

Also stellen wir uns folgendes vor:

Herr A und Herr B mieten gemeinsam eine Wohnung. Sie stehen beide im Mietvertrag. Als sie vor zwei Jahren die Wohnung bezogen, wurde ihnen die Wohnung einmal kurz vom Hausmeiste gezeigt. Es gab kein Übergabeprotokoll! Der Hausmeister betonte bei der Begehung, dass die Türen schon länger nicht mehr gestrichen wurden und der Teppich auch nicht mehr der beste wäre.
Nur in der Küche wäre frisches Laminat verlegt worden.

Jetzt wollen Herr A und Herr B ausziehen, kündigen Fristgerecht. Kündigung wird bestätigt und ein Mitarbeiter der Vermietgesellschaft kommt vorbei um Mängel zu besprechen die bis zum Auszug erledigt sein müssen.
Der Prüfer kommt aber früher und nur Herr B ist zu Hause. Herr B. unterschreibt im Protokoll, dass er in der gesammten Wohnung streichen, neuen Teppichboden verlegen und die Türen lackieren wird, weil er sich vom Prüfer dazu genötigt fühlt.

Fakt: Der Lack platzt von den Türen ab und der Teppichboden ist leicht fleckig, dies war aber schon beim Einzug der Fall.

Jetzt ist die Frage: Müssen diese Dinge durchgeführt werden? Es gibt kein Übernahmeprotokoll also ist niergendwo festgehalten in welchem Zustand genau die Wohnung war, als Herr A und Herr B. eingezogen sind.

Kann Herr B sich darauf berufen, dass beim Unterschreiben des Protokolls seine Unwissenheit ausgenutzt wurde?

Wie ist die Rechtslage?

Hallo,

mal ehrlich, warum unterschreibt Herr B so ein Wisch oder wurde Gewalt gegenüber Herrn B ausgeübt?

Ich gehe davon aus, das Herr B vollständig Herr seiner Sinne ist und dann kann man sich nach Unterschrift nicht einfach so wieder herauswinden.

Christian