Übernahme Genossenschaftsanteile

Vom Vormieter bei einer Baugenossenschaft. Der Vormieter spart sich dadurch die Haltezeit. Ist das für den Käufer mit irgendwelchen Risiken verbunden? Wer hat hier irgendwas davon ausser der Vormieter? Und warum bietet eine Genossenschaft sowas wie Übertragung überhaupt an und nimmt die Dinger nicht gleich zurück?
Vielen Dank!
Hans

Hallo,

Vom Vormieter bei einer Baugenossenschaft. Der Vormieter spart
sich dadurch die Haltezeit. Ist das für den Käufer mit
irgendwelchen Risiken verbunden? Wer hat hier irgendwas davon
ausser der Vormieter? Und warum bietet eine Genossenschaft
sowas wie Übertragung überhaupt an und nimmt die Dinger nicht
gleich zurück?

Üblicherweise kann man eine Genossenschaftswohnung nur mieten, wenn man in dieser Genossenschaft Mitglied ist und eben Genossenschaftsanteile erworben hat.
Somit kann auch ein potentieller Mitinteressent, der bisher noch kein Genossenschaftsmitglied ist, einen Vorteil haben, wenn er die Genossenschaftsanteile des Vormieters übernimmt, sonst würde er nämlich keine Genossenschaftswohnung mieten können…

Beatrix

Vom Vormieter bei einer Baugenossenschaft. Der Vormieter spart
sich dadurch die Haltezeit. Ist das für den Käufer mit
irgendwelchen Risiken verbunden?

nun das hängt ganz von den Verträgen ab. ob bei den Genossen nachschusspflicht besteht, gefhahr des verlustees der Anteile besteht sicherlich.

ausser der Vormieter? Und warum bietet eine Genossenschaft
sowas wie Übertragung überhaupt an und nimmt die Dinger nicht
gleich zurück?

Ganz einfach, durch die verkauften Anteilen hat die Genossenschaft Eigenkapitalien. Mit diesen kann die Genossenschaft investitionen tätigen ohne Fremdkapital bzw. weniger Fremdkapital aufzunehmen.

die genossenschaft bietet beides an. der vormieter hat den vorteil dass er seine anteile sofort los wird. nur hat der nachmieter irgendwelche vor oder nachteile wenn er sie uebernimmt?

wenn die genossenschaft die übertragung anbietet dann muss der vormieter die anteile eben nicht länger halten.