Übernahmeprotokoll

Guten morgen an alle!

Ich habe eine Frage. Ich habe gestern eine interessante Aussage gehört.
Ich hörte, dass wenn ein Mieter (M) in eine Wohnung einzieht, und bei der Übernahme der Wohnung kein Übernahmeprotokoll erstellt wird, der VM letztendlich beweissen muss, dass evtl. Schäden vom Mieter verursacht wurden. Der V wäre in der Beweisspflicht, stimmt das?
Beispiel: Mieter M zieht in die Wohnung, mit mehreren kleinen Beschädigungen (welche am Einzugstag auch von Zeugen gesehen wurden).

Der Vermieter verspricht dies innerhalb 2 Wochen zu erledigen und zu reparieren, was nicht passiert. Der Vermieter weigerte sich 2 Monate nach dem Einzug diese Schäden nachträglich schriftlich zu bestätigen. Es sind nur geringfügige Dinge aber verschiedene - welche allerdings nach 1 Jahr immer noch nicht vom Vermieter beseitigt wurden. Nun macht sich der Mieter Sorgen, ob er beim Auszug vielleicht für diese Schäden aufkommen muss (es sind zwar nur kleine Dinge, aber einige…).

Wenn der Mieter nun ausziehen würde, wäre der Mieter verpflichtet diese Schäden zu seinen Kosten zu beseitigen, oder kann er sich auf die Aussagen mehrere Zeugen berufen, die beim Tage des Einzuges dabei waren (und auch den Vermieter vorgestellt wurden). Oder wäre der Vermieter in der Beweisspflicht und müsste er beweissen das eben genau dieser Mieter diese Schäden verursacht hat und nicht der Vormieter oder Vorvormieter?

grüße
Jasmin

Hallo Jasmin,

der geschilderte Sachverhalt zeigt, dass mit diesem Vermieter Vorsicht geboten ist und der Mieter gut beraten scheint, wenn er etwaige strittige Punkte BEWEISEN kann.

Als schwächster Beweis vor Gericht erweisen sich häufig Zeugen, weshalb es a) sinnvoll ist, durch möglichst eindeutige Beweise Prozesse zu vermeiden und b) im Prozess etwas Handfesteres als eine Zeugenaussage zu haben.

Im von Dir geschilderten Fall würde ich die fraglichen Mängel fotografieren und von den Zeugen schriftlich beglaubigen lassen - etwa so: „Ich versichere, dass der Mangel/Schaden auf dem Foto bereits vor/beim Einzug am xy.yx.zzzz bestand.“ Datum und Unterschrift (Es wäre vermutlich nicht von Nachteil, wenn das Foto selbst nicht datiert wäre und die Aufnahme nicht exakt zeitlich zuzuordnen wäre.)

Hallo,

So etwas habe ich ja noch nie gehört. Macht man das wirklich so?
Danke für Deinen Beitrag!

Gruss
Jasmin

Hallo,

Ich hörte, dass wenn ein Mieter (M) in eine Wohnung einzieht,
und bei der Übernahme der Wohnung kein Übernahmeprotokoll
erstellt wird, der VM letztendlich beweissen muss, dass evtl.
Schäden vom Mieter verursacht wurden. Der V wäre in der
Beweisspflicht, stimmt das?

Jeder muss in einem Zivilprozess die für ihn günstigen Umstände beweisen. Ergo muss bei Schäden immer der Vermieter beweisen - aber nur das Vorhandensein der Schäden. Und der Mieter muss ggf. beweisen, dass sie schon vorher vorhanden waren.
Stell Dir einfach mal vor, der Vermieter rückt ein Übergabeprotokoll vom Vormieter raus, in dem keinerlei Schäden genannt sind. Und nun?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo und Vielen Dank!!

was könnte der Mieter nun tun, wenn der VM sich weigert etwas nachträglich zu bestätigen und auch die Reparaturen nicht durchführt?
Hat der M nun Pech gehabt und muss alles selber zahlen oder würden die Zeugenaussagen helfen?

Gruss
Jasmin

vielleicht doch falsch?
Hallo,

Jeder muss in einem Zivilprozess die für ihn günstigen
Umstände beweisen. Ergo muss bei Schäden immer der Vermieter
beweisen - aber nur das Vorhandensein der Schäden. Und der
Mieter muss ggf. beweisen, dass sie schon vorher vorhanden
waren.

Gerade eben habe ich beim Mieterverein angerufen und den Anwalt dort über diesen Sachverhalt (und deine Aussage dazu) befragt. Er meinte, dass der Mieter nichts beweissen muss. Es ist wohl so, dass der Vermieter beweissen muss, dass der Schaden wärend der Mietzeit entstanden ist. Da es keine Übernahmeprotokoll gibt, kann der VM auch nichts beweissen.
Ich fragte, ob dies im Mietgesetzt steht, er meinet nein, es steht so nicht drin, aber es wäre die allgemeine Beweispflicht und er könne genügend Urteile dazu raussuchen, wenn es zu einem Rechtsstreit käme. Er ist sich 100%-ig sicher (ich hab ihn allen Ernstes gefragt, ob er sich sicher ist - lol - ich weiss, ich weiss…)

Nun bin ich total verwirrt… Zwei verschiedene Antworten.

Danke Jasmin

Hallo,
nochmal: ianal (I am not your lawyer, ich bin kein Anwalt).
Wenn der Mensch vom Mieterbund was anderes sagt als ich, wird eher er recht haben.
Bedenke aber bitte den zweiten Hinweis: was ist, wenn der Vermieter irgendwann ein Übergabeprotokoll vom Vormieter aus der Tasche zieht, in dem keine Mängel genannt werden?
Ich würde schnellstens die Mängel fotografieren, ein Protokoll erstellen und den Zeugen unterschreiben lassen. Natürlich das ganze mit Kopie an den Vermieter.
Gruß
loderunner

Bedenke aber bitte den zweiten Hinweis: was ist, wenn der
Vermieter irgendwann ein Übergabeprotokoll vom Vormieter aus
der Tasche zieht, in dem keine Mängel genannt werden?

Dies werde ich noch einmal mit dem Anwalt vom Mieterbund besprechen, vielen Dank!

Natürlich hast Du Recht, der Mieter sollte möglichst viele Beweise sammeln. Fotos wurden bereits gemacht. Aber man sollte keine schlafende Pferde wecken. Im Falle eines Rechtsstreits, gibt es auch noch einige Zeugen und Aussage gegen Aussage (kein Übergabeprotokoll eben…) Also denke ich wird sich vielleicht der Vermieter durchrechnen, ob sich ein verlorener Rechtsstreit vs. 200 oder 300 Euro Instandsetzungskosten überhaupt lohnt. Der Mieter ist rechtsschutzversichert, im Falle des Falles lässte er sich vom VM verklagen und wartet ab was kommt.

Gruss
Jasmin

PS: Ich weiss das Du kein Anwalt bist, aber ich habe bereits einiges von Dir gelesen und werte deshalb deine Antworten ziemlich hoch.

Moin,
wie reagiert ein Vermieter wenn er solche Post bekommt? Wie wird sich das Mietverhältnis entwickeln, wenn es so angefangen hat? Wer weiß ob man den VM nicht mal für Dinge braucht, die er eigentlich nicht müsste? Könnten teure 200 - 300 € werden, auch wenn man rechtschutzversichert ist.

mfG
Hi

Hallo von nix Ahnung!

wie reagiert ein Vermieter wenn er solche Post bekommt?

Welche Post? Hab ich was von Post gesagt?
siehe :

Wenn der Mieter nun ausziehen würde, wäre der Mieter
verpflichtet diese Schäden zu seinen Kosten zu beseitigen,
oder kann er sich auf die Aussagen mehrere Zeugen berufen,
die beim Tage des Einzuges dabei waren (und auch den Vermieter :vorgestellt wurden).

SOWIE:

Natürlich hast Du Recht, der Mieter sollte möglichst viele
Beweise sammeln. Fotos wurden bereits gemacht. Aber man sollte
keine schlafende Pferde wecken. Im Falle eines Rechtsstreits,
gibt es auch noch einige Zeugen und Aussage gegen Aussage
(kein Übergabeprotokoll eben…) Also denke ich wird sich
vielleicht der Vermieter durchrechnen, ob sich ein verlorener
Rechtsstreit vs. 200 oder 300 Euro
Instandsetzungskosten überhaupt lohnt. Der Mieter ist
rechtsschutzversichert, im Falle des Falles lässte er sich vom
VM verklagen und wartet ab was kommt.

Damit meinte ich, der Mieter sollte sich zurück lehnen und abwarten. Wenn (wann auch immer) er auszieht, wird Aussage gegen Aussage stehen. Nach Info des Anwalts vom Mieterverein, stünde der Mieter sogar besser da. Genau das hatte ich hinterfragt.

Gruss
Jasmin

Komplett o.T.
Hallo,

PS: Ich weiss das Du kein Anwalt bist, aber ich habe bereits
einiges von Dir gelesen und werte deshalb deine Antworten
ziemlich hoch.

*rotwerd*
Danke!
Gruß
loderunner

Hallo,

Stell Dir einfach mal vor, der Vermieter rückt ein
Übergabeprotokoll vom Vormieter raus, in dem keinerlei Schäden
genannt sind. Und nun?
Gruß
loderunner (ianal)

Dieses Problem sehe ich auch so! Was nützen einen die besten Beweisfotos, wenn der VM das Übernahmeprotokoll des Vormieters rausholt, in dem absolut keine Mängel bescheinigt werden, und welches von beiden Parteien unterschrieben wurde. Da nützt einen nach einigen Jahren auch die beste RV nichts.
LG Andreas

Im von Dir geschilderten Fall würde ich die fraglichen Mängel
fotografieren und von den Zeugen schriftlich beglaubigen
lassen - etwa so: „Ich versichere, dass der Mangel/Schaden auf
dem Foto bereits vor/beim Einzug am xy.yx.zzzz bestand.“ Datum
und Unterschrift (Es wäre vermutlich nicht von Nachteil, wenn
das Foto selbst nicht datiert wäre und die Aufnahme nicht
exakt zeitlich zuzuordnen wäre.)

Wenn schon Zeugen als schwach eingestuft werden, halte ich datierte Fotos für noch Zweifelhafter! Bei einer Digicam kann man das Datum ja selber einstellen! Zum wasserdichten Beweisen braucht man schon fast einen Notar :wink:) und ob sich dass dann noch lohnt?

Hallo,

Darueber macht sich der jetzige Mieter keine Sorgen, so etwas gibt es nicht. Der Mieter kennt den Vormieter, der hatte auch ne Menge Aerger mit dem Vermieter. So ein protokoll muesste der Vermieter schon gefaelscht haben.

Gruss
Jasmin