Guten morgen an alle!
Ich habe eine Frage. Ich habe gestern eine interessante Aussage gehört.
Ich hörte, dass wenn ein Mieter (M) in eine Wohnung einzieht, und bei der Übernahme der Wohnung kein Übernahmeprotokoll erstellt wird, der VM letztendlich beweissen muss, dass evtl. Schäden vom Mieter verursacht wurden. Der V wäre in der Beweisspflicht, stimmt das?
Beispiel: Mieter M zieht in die Wohnung, mit mehreren kleinen Beschädigungen (welche am Einzugstag auch von Zeugen gesehen wurden).
Der Vermieter verspricht dies innerhalb 2 Wochen zu erledigen und zu reparieren, was nicht passiert. Der Vermieter weigerte sich 2 Monate nach dem Einzug diese Schäden nachträglich schriftlich zu bestätigen. Es sind nur geringfügige Dinge aber verschiedene - welche allerdings nach 1 Jahr immer noch nicht vom Vermieter beseitigt wurden. Nun macht sich der Mieter Sorgen, ob er beim Auszug vielleicht für diese Schäden aufkommen muss (es sind zwar nur kleine Dinge, aber einige…).
Wenn der Mieter nun ausziehen würde, wäre der Mieter verpflichtet diese Schäden zu seinen Kosten zu beseitigen, oder kann er sich auf die Aussagen mehrere Zeugen berufen, die beim Tage des Einzuges dabei waren (und auch den Vermieter vorgestellt wurden). Oder wäre der Vermieter in der Beweisspflicht und müsste er beweissen das eben genau dieser Mieter diese Schäden verursacht hat und nicht der Vormieter oder Vorvormieter?
grüße
Jasmin