Liebe Wissende,
ich hab hier mal einen kniffligen Fall zusammengebastelt:
Ein Vermieter schliesst neben einem Mietvertrag über eine Wohnung noch mit dem Mieter einen Vertrag über die Vermietung einer Garage. Nach 2 Monaten hängt an der Garage eine Benachrichtigung, dass die Zufahrt in Kürze nicht mehr möglich sein wird, da das Grundstück bebaut wird. Auf Nachfrage erfährt der Mieter, dass die Garagen abgerissen werden, da sie auf städtischem Grund stehen - es ist nicht bekannt, ob jemals eine Baugenehmigung für die Garagen eingeholt wurde. Sagen wir einfach, das Gelände war Niemandsland und die Garagen wurden „wild“ vom Vater des Vermieters errichtet.
Nun hat die Stadt an eine andere Gesellschaft eine Genehmigung für den Bau eines Wohnhauses erteilt, was bedeutet, dass die Zufahrt zugebaut wird und die Garagen abgerissen werden müssen.
Nun die Frage: wäre der Vermieter theoretisch dazu verpflichtet, dem Mieter eine andere Garage anzubieten? Schliesslich hat er es zu verschulden, dass die Garagen nicht mehr existieren, da er sich nicht darum gekümmert hat, ob sie rechtmässig existieren. Der Witz ist, es handelt sich um ein Gebiet in einer Großstadt, das nicht gerade mit Parkplätzen gesegnet ist.
Vielleicht fällt jemandem von Euch ja etwas dazu ein.
Vielen Dank und Grüße
Dagmar