Umlage Kosten f. Straßenerschließung

Liebe www-Gemeinde,

Zur Diskussion stehen folgende rein hypothetische Fälle:

Fall 1:
Ein Vermieter müsste für die Straßenerschließung einen Betrag X an die Stadt zahlen. Würde es gegen die Rechtsprechung verstoßen, wenn er diesen Betrag X anteilig seinem Mieter auf den Mietpreis anrechnet? Oder ist eine Umlage in diesem Fall nicht zulässig? Wie hoch dürfte der Anteil des Mieters berechnet werden?

Fall 2:
Hätte der Vermieter das komplette Dach erneuern lassen, dürfte er diese Kosten anteilig dem Mieter belasten? Und wie hoch dürften diese Anteile (z.B. in %) sein?

Vielen Dank im Voraus,
Renate

Hallo

Liebe www-Gemeinde,

Zur Diskussion stehen folgende rein hypothetische Fälle:

Fall 1:
Ein Vermieter müsste für die Straßenerschließung einen Betrag
X an die Stadt zahlen. Würde es gegen die Rechtsprechung
verstoßen, wenn er diesen Betrag X anteilig seinem Mieter auf
den Mietpreis anrechnet? Oder ist eine Umlage in diesem Fall
nicht zulässig? Wie hoch dürfte der Anteil des Mieters
berechnet werden?

Das Strassenausbaubeträge als NK umlagefähig sein sollen, wäre mir neu. Man kann ja nicht alles dem Mieter überhalsen…

Fall 2:
Hätte der Vermieter das komplette Dach erneuern lassen, dürfte
er diese Kosten anteilig dem Mieter belasten? Und wie hoch
dürften diese Anteile (z.B. in %) sein?

Das fällt ja wohl unter Reperatur, u.Umständen könnte man vielleicht eine Dämmung ansetzen,wenn diese einen signifikante Heizkostenersparnis bringen würde. Reperaturen sind generell nicht umlagefähig, sondern VM Sache. In der KM sollte man ja einen Teil dafür zurücklegen, für solche Sachen. Nennt sich Instandhaltungsrücklage :wink:

Vielen Dank im Voraus,

büdde büdde

Renate

Der Kater

Hallo Kater,

Fall 1:
Ein Vermieter müsste für die Straßenerschließung einen Betrag
X an die Stadt zahlen. Würde es gegen die Rechtsprechung
verstoßen, wenn er diesen Betrag X anteilig seinem Mieter auf
den Mietpreis anrechnet? Oder ist eine Umlage in diesem Fall
nicht zulässig? Wie hoch dürfte der Anteil des Mieters
berechnet werden?

Das Strassenausbaubeträge als NK umlagefähig sein sollen, wäre
mir neu. Man kann ja nicht alles dem Mieter überhalsen…

Ja, das dachte ich mir schon. War mir aber nicht sicher.

Fall 2:
Hätte der Vermieter das komplette Dach erneuern lassen, dürfte
er diese Kosten anteilig dem Mieter belasten? Und wie hoch
dürften diese Anteile (z.B. in %) sein?

Das fällt ja wohl unter Reperatur, u.Umständen könnte man
vielleicht eine Dämmung ansetzen,wenn diese einen signifikante
Heizkostenersparnis bringen würde. Reperaturen sind generell
nicht umlagefähig, sondern VM Sache. In der KM sollte man ja
einen Teil dafür zurücklegen, für solche Sachen. Nennt sich
Instandhaltungsrücklage :wink:

Wie hoch dürfte denn diese Instandhaltungsrücklage sein? Würde sie auf den ortsüblichen qm-Preis aufgeschlagen?

Vielen Dank nochmal …
… einen guten Rutsch ins Neue Jahr …

Renate

Wie hoch dürfte denn diese Instandhaltungsrücklage sein? Würde
sie auf den ortsüblichen qm-Preis aufgeschlagen?

Ich glaube, da wurde etwas missverstanden. Die Instandsetzungsrücklage ist der Betrag der Miete die der VM nicht ‚verprassen‘, sondern für Reparaturen zurücklegen sollte. Dieser Betrag wird nicht auf die ortsübliche Miete aufgeschlagen, sondern richtet sich in der Höhe nach den Möglichkeiten des Vermieters, wenn denn nach Abzug aller Kosten noch was übrig bleibt.

Auch von mir ein gutes Neues
Hi

hatte ich aber auch so formuliert…doppelt hält besser :wink:

LG
Mikesch

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