Liebe www-Gemeinde,
Zur Diskussion stehen folgende rein hypothetische Fälle:
Fall 1:
Ein Vermieter müsste für die Straßenerschließung einen Betrag X an die Stadt zahlen. Würde es gegen die Rechtsprechung verstoßen, wenn er diesen Betrag X anteilig seinem Mieter auf den Mietpreis anrechnet? Oder ist eine Umlage in diesem Fall nicht zulässig? Wie hoch dürfte der Anteil des Mieters berechnet werden?
Fall 2:
Hätte der Vermieter das komplette Dach erneuern lassen, dürfte er diese Kosten anteilig dem Mieter belasten? Und wie hoch dürften diese Anteile (z.B. in %) sein?
Vielen Dank im Voraus,
Renate