Umlageabrechnung 2010 / Jobagentur

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Umlageabrechnung für 2010 erhalten.
Diese ist wie folgt aufgelistet:

wasser und Kanal 191.80 Euro Guthaben
Heizung 233,02 Euro Guthaben
Betriebskosten 44,02 Euro Nachzahlung
Gesamtergebnis; 386,80 Guthaben

Meine Frage:

darf die Jonagentur den gesamtpreis einbehalten?

nach meinem Wissen, ist doch der Posten Heizung nicht in den Betriebskosten integriert.

Über die zahlreichen Antworten bedanke ich mich im vorraus.

Alles Gute für euch von nOnne 213

Das jobCenter zahlt die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (incl Heizung) Dadurch ist es selbstverständlich, dass dir ein Guthaben bei der Endabrechnung abgezogen wird. Wie kommst du darauf, dass das anders wäre?

Hallo,

will die Agentur denn die komplette Rückzahlung einbehalten? Wenn ja, wie hat sie das denn begründet?

Oder reden wir hier über ungelegte Eier?

LG W.

Heizkostenrückerstattungen sind ebenso wie Mietnebenkosten als Einkommen anzurechnen und auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen (im Folgemonat). Zumindest bei Volljährigen muss das Jobcenter das Einkommen dann um die Absetzungsbeträge bereinigen.

Es wird nicht bei den Unterkunftskosten angerechnet, weil es nicht aus den SGB II-Leistungen angespart worden ist.

Viele Grüße

Thomas B.

Hallo,

ja die Jobagentur hat den Gesamtbetrag eingezogen,
ohne eine Begründung, da warte ich heute noch darauf.
und nein es sind keine ungelegten Eier.
Danke für deine Antwort.

Viele Grüsse von Nonne 213

Da bin ich überfragt.
Bitte an eine Arb.loseninitiative wenden.
Oder mal bei www.tacheles-sozialhilfe.de fragen.

Hallo, Nonne 213!

Wenn ich der Meinung wäre, die Agentur würde mich übers Ohr hauhen, dann würde ich mir aber ganz schnell einen Termin geben lassen. Aber es ist wohl so, dass Dir die Rückzahlung nicht gehört bzw. zusteht. Denn alles, was fürs Wohnen nicht im Regelsatz enthalten ist und durch die Arge übernommen wird/wurde, muss bei entsprechenden Rückzahlungen/Gutschriften auch wieder dorthin fließen. Dazu gehören besonders die Heizkosten und wahrscheinlich auch das Hausgeld (früher Nebenkosten genannt) wie Kanalgebühren, allgem. Wasser- und Stromverbrauch etc.

LG W.

Ja, da sie auch die Gesamtkosten der Unterkunft übernommen hat.
Ingeborg

Hallo Thomas,
du hast recht, es wird als Einkommen angerechnet.
Danke dir.
Liebe Grüsse von Nonne 213

Da bin ich überfragt.
Bitte an eine Arb.loseninitiative wenden.
Oder mal bei www.tacheles-sozialhilfe.de fragen.

hallo marion,
es wird als Einkommen angerechnet, also steht mir die Auzahlung nicht zu.
Danke trotzdem für deine schnelle Antwort.
Grüsse von der Nonne213

Ja, da sie auch die Gesamtkosten der Unterkunft übernommen
hat.
Ingeborg

hallo Ingeborg,

es wird als Einkommen angerechnet und steht mir nicht zu.
Hätte ich so gewirtschaftet, dass eine nachzahlung nötig gewesen wäre, dann hätte die Jobagentur, die Nachzahlung übernehmen müssen, aber so ist es ja nicht, weil ich gut gewirtschaftet habe.
Danke, für deine schnelle Antwort.

Liebe Grüsse von Nonne 213