Umlageschlüssel Regenwassergebühr

Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen wie ich die Regenwassergebühr auf die einzelnen Mietparteien aufschlüsseln muss. Anteilig pro Mietpartei(Familie), pro Anzahl Mieter je Mietpartei, pro qm Wohnfläche?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Holgie

Hallo Holgie,
meines Wissens pro Person.
Wenn keine Wasseruhr je Einheit verbaut wär, wird auch pro Person abgerechnet. Aus dem Wasserverbrauch resultierende Abwassergebühr, ebenso.
Zumindest rechne i*h in me*ner Immobilie so ab und habe bisher keine Beschwerden gehört.

Gruß
Fritzmann2

Hallo Holgie,
grundsätzlich werden nach Gesetz die Betriebskosten nach qm abgerechnet.
Einzelne Spezifikationen sind natürlich möglich und teilweise auch vorgeschrieben.
Meiner Meinung nach betrifft die Regengebühr das Grundstück und ist somit auf den qm Wohnfläche abzurechnen.
Gruß

  • Volker Wolter -

ähm… REGENwasser :wink: da is keine uhr!

Hallo,

Meiner Meinung nach betrifft die Regengebühr das Grundstück
und ist somit auf den qm Wohnfläche abzurechnen.

Gruß

  • Volker Wolter -

Regenwasser oder auch Niederschlagswasser genannt betrifft nicht das ganze Grundstück, sondern nur die bebauten oder versiegelten Flächen, d.h. Haus, Garagen, gepflasterte oder geteerte Wege.

Die Abrechnung nach qm - okay, geht aber auch daß man auf Wohnparteien umlegt.

Gruß von Sid

sicher meine ich Regenwasser. Regenwasser ist Abwasser.
Mein Gedankensprung war wohl zu groß.
Habe den Vergleich über das Frischwasser (Uhr) zum Abwasser (resultierend aus Frischwasser) zum Regenwasser (auch Abwasser, wird aber nicht per Uhr gemessen) gemacht.

Hallo Sid

Hallo,

Meiner Meinung nach betrifft die Regengebühr das Grundstück
und ist somit auf den qm Wohnfläche abzurechnen.

Gruß

  • Volker Wolter -

Regenwasser oder auch Niederschlagswasser genannt betrifft
nicht das ganze Grundstück, sondern nur die bebauten oder
versiegelten Flächen, d.h. Haus, Garagen, gepflasterte oder
geteerte Wege.

Die Abrechnung nach qm - okay, geht aber auch daß man auf
Wohnparteien umlegt.

Natürlich kann man den Umlageschlüssel selber festlegen, muss aber im Mietvertrag ersichtlich sein.
Mit der Umlage auf qm kann man nichts falsch machen
Grundsteuer, Straßenreinigung, Winterdienst usw. werden meistens auch nach qm abgerechnet.

Gruß von Sid

Gruß

  • Volker Wolter -

Hallo Fritzmann,

a)
seit 2004 gibt es ein Gesetz zum Einbau von Wasseruhren. Damit wird der Wasserverbrauch nicht nach m² oder nach Personen, sondern nach Verbauch abgerechnet. (Für Altbauten galt eine Übergangsfrist).

b)
Regenwasser hat mit Abwasser nichts zu tun.
Abwasser ist ver/gebrauchtes Frischwasser, welches vom Versorger / Wasserwerk ins Haus gepumpt wird.
Der Unterschied zwischen Frischwasser und Abwasser: Frischwasser ist ein Produkt, welches mit Steuern belegt wird. Abwasser hingegen ist eine „Kanalgebühr“, die nicht steuerlich belastet wird.

Mit „Regenwasser“ hat das nichts zu tun.

*winke - philine

Für die Pflicht zur Nachrüstung von Wasseruhren in Bestandsgebäuden hätte ich gerne eine Fundstelle. Ein derartiges Gesetz ist mir neu. Die armen Mieter. Das wird für sie richtig teuer.

vnA