Undicht Fenster

Hallo liebe wwwler,

angenommen, Jemand wohnt seit Mai 1999 in einer Wohnung, wo nun Sachschäden auftreten, die Wohnung ist Altbau.
Zu folgendem Sachschaden würde ich gerne Näheres erfahren.
In dieser Wohnung befindet sich in der Küche ein Fenster, dessen Fensterrahmen noch aus Metall ist, im laufe der Zeit fing dieser Rahmen an zu rosten und undurchläßig zu werden, nun schimmelt es innen in der Wohnung um das Fenster herum.
Der Vermieter, machte den Vorschlag, daß Fenster so zu lassen, oder es zuzumauern, da er sich im Moment keine neuen Fenster leisten kann.
Der Mieter ist aber mit diesen beiden Lösungsvorschlägen zur Beseitigung des Sachschadens nicht einverstanden, kann er nicht darauf bestehen, daß das Fenster erneuert wird?
Der Mieter ist ja eingezogen MIT dem Fenster, ohne das Fenster würde es in der Wohnung erheblich dunkler werden.
Leider fand ich noch keine gesetzlichen Vorgaben hierfür, vielleicht kann mir einer etwas genaueres sagen?
Danke, schonmal.

Zuerst einmal den Vermieter per Einschreiben zur Beseitigung des Mangels auffordern und eine Mietminderung anzeigen. Dem Vermieter hierbei auch einen Termin setzen, bis zu dem der Mangel behoben sein soll, ein Zeitraum von 4 Wochen wäre hier angebracht denke ich.
Da Schimmel in einer Küche nicht grade sehr schön ist, würde ich die Mietminderung bei 10-15% ansetzen und unabhängig von eventuellen Erfüllungszusagen des Vermieters nach Absenden des Schreibens auch bis zum Beheben des Mangels durchziehen (das heißt eben 10-15% weniger Miete zahlen).
Es gibt auch noch die Möglichkeit, wenn der Vermieter sich weigert den Mange abzustellen, eine Firma damit zu beauftragen den Mangel zu beheben (günstig, zu ortsüblichen Konditionen) und diese Reperatur dem Vermieter in Rechnung zu stellen. Allerdings findet man sich dann mit Sicherheit vor Gericht wieder um eben diese selbst ausgelegten Kosten auch wieder zu bekommen. Eine gerichtliche Entscheidung ist allerdings nicht immer sinnvoll und hängt stark vom Einzelfall ab.
Insofern eine Rechtsschutzversicherung existiert würde ich mit dieser abprüfen ob die Kosten einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung übernommen werden.
Desweiteren gibt es eigentlich überall in Deutschland Mieterverbände, die einem bei solchen Fällen mit Rat und Tat zu Seite stehn.

Ich hoffe einen kleinen Anhalt gegeben zu haben.

mfg
Simon

Hallo,

angenommen, Jemand wohnt seit Mai 1999 in einer Wohnung, wo
nun Sachschäden auftreten, die Wohnung ist Altbau.
Zu folgendem Sachschaden würde ich gerne Näheres erfahren.
In dieser Wohnung befindet sich in der Küche ein Fenster,
dessen Fensterrahmen noch aus Metall ist, im laufe der Zeit
fing dieser Rahmen an zu rosten und undurchläßig zu werden,
nun schimmelt es innen in der Wohnung um das Fenster herum.
Der Vermieter, machte den Vorschlag, daß Fenster so zu lassen,
oder es zuzumauern, da er sich im Moment keine neuen Fenster
leisten kann.
Der Mieter ist aber mit diesen beiden Lösungsvorschlägen zur
Beseitigung des Sachschadens nicht einverstanden, kann er
nicht darauf bestehen, daß das Fenster erneuert wird?
Der Mieter ist ja eingezogen MIT dem Fenster, ohne das Fenster
würde es in der Wohnung erheblich dunkler werden.
Leider fand ich noch keine gesetzlichen Vorgaben hierfür,
vielleicht kann mir einer etwas genaueres sagen?

Wenn der Vermieter eine durchsetzbare Lösung hat kann der Mieter keine teure Lösung verlangen. Hier muss auch das Interesse des Vermieters gesehen werden. Ein Fenster darf der Vermieter aber nicht zur Mangelbeseitigung zumauern. Das Fenster muss zumindest abgedichtet werden.

Gruss Günter