Hallo liebe wwwler,
angenommen, Jemand wohnt seit Mai 1999 in einer Wohnung, wo nun Sachschäden auftreten, die Wohnung ist Altbau.
Zu folgendem Sachschaden würde ich gerne Näheres erfahren.
In dieser Wohnung befindet sich in der Küche ein Fenster, dessen Fensterrahmen noch aus Metall ist, im laufe der Zeit fing dieser Rahmen an zu rosten und undurchläßig zu werden, nun schimmelt es innen in der Wohnung um das Fenster herum.
Der Vermieter, machte den Vorschlag, daß Fenster so zu lassen, oder es zuzumauern, da er sich im Moment keine neuen Fenster leisten kann.
Der Mieter ist aber mit diesen beiden Lösungsvorschlägen zur Beseitigung des Sachschadens nicht einverstanden, kann er nicht darauf bestehen, daß das Fenster erneuert wird?
Der Mieter ist ja eingezogen MIT dem Fenster, ohne das Fenster würde es in der Wohnung erheblich dunkler werden.
Leider fand ich noch keine gesetzlichen Vorgaben hierfür, vielleicht kann mir einer etwas genaueres sagen?
Danke, schonmal.