Unentgeltliche Überlassung der Whg. an Miteigentüm

Gibt es rechtliche oder steuerliche Problem bei der unetngeltlichen Überlassung der Eigentumswohnung (1/2) an den Miteigentümer (nicht Ehegatte oder Verwandt).

Um dies zu beantworten sollten Sie mehr Details in die Frage stellen
Herzliche Grüße

Vippi

Um dies zu beantworten sollten Sie mehr Details in die Frage
stellen
Herzliche Grüße

Vippi

Die Eigentumwohnung soll mir und meinem ehemaligen Pflegesohn je zur Hälfte gehören. - der Pflegesohn soll darin wohnen und mir keine Miete zahlen, wohl aber seine Nebenkosten.

Auch diese Details reichen nicht aus um die Frage abschliessend und detailgetreu beantworten zu können.
Insofern verabschiede ich mich von Ihnen und empfehle hier einen Steuerberater.

Herzliche Grüße

Vippi

Gibt es rechtliche oder steuerliche Problem bei der
unetngeltlichen Überlassung der Eigentumswohnung (1/2) an den
Miteigentümer (nicht Ehegatte oder Verwandt).

hallo
auf dem gebiet bin ich nackt.
gruß

Gibt es rechtliche oder steuerliche Problem bei der
unetngeltlichen Überlassung der Eigentumswohnung (1/2) an den
Miteigentümer (nicht Ehegatte oder Verwandt).

Hallo,guten tag kann dir leider dazu keine Antwort geben,würde dir raten einen Anwalt zu fragen liebe grüße anna

Hallo,
sorry, aber damit kenn ich mich nicht aus
Mfg

Gibt es rechtliche oder steuerliche Problem bei der

unetngeltlichen Überlassung der Eigentumswohnung (1/2) an den
Miteigentümer (nicht Ehegatte oder Verwandt).

Gibt es rechtliche oder steuerliche Problem bei der
unetngeltlichen Überlassung der Eigentumswohnung (1/2) an den
Miteigentümer (nicht Ehegatte oder Verwandt).

Hallo, ich verstehe die Frage nicht ganz, soll hier eine Schenkung erfolgen oder soll der Miteigentümer das Nießbrauchsrecht erhalten? Letztendlich ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch steht, mit allen Rechten und Pflichten.
Es kann schon steuerl. und rechtl. Probleme geben, etwa, wenn die Grundsteuer nicht bezahlt wird oder wenn Du- falls Du HartzIV Leistungen beantragt hast, auf evtl. Mieteinnahmen verzichtest usw.usw.
Kann leider aus der Ferne nicht mehr dazu sagen. Sorry. Gruß Achim

Hallo, ich verstehe die Frage nicht ganz, soll hier eine
Schenkung erfolgen oder soll der Miteigentümer das
Nießbrauchsrecht erhalten? Letztendlich ist derjenige
Eigentümer, der im Grundbuch steht, mit allen Rechten und
Pflichten.
Es kann schon steuerl. und rechtl. Probleme geben, etwa, wenn
die Grundsteuer nicht bezahlt wird oder wenn Du- falls Du
HartzIV Leistungen beantragt hast, auf evtl. Mieteinnahmen
verzichtest usw.usw.
Kann leider aus der Ferne nicht mehr dazu sagen. Sorry. Gruß
Achim

Die Whg. soll gleich auf zwei Eigentümer zu je 1/2 gekauft werden. - Aber nur der eine Eigentümer wohnt darin. Der auf die Miete Verzichtende ist
kein Hartz IV Empfänger. Sinn der Frage ist; muss der Nutzende Eigentümer dem Miteigentümer unbedingt ein
Entgelt zahlen. Danke, Sonnenschein 555

m.e. nur wenn sie vermieten wollen oder eigenheimzulage bekommen.

m.e. nur wenn sie vermieten wollen oder eigenheimzulage
bekommen.

Dachte auch so. war mir aber unsicher.
Vielen Dank.
Sonnenschein 555

Hallo,

rechtliche nicht, denke ich.

Aber steuerliche, wenn man es falsch anpackt. Ich würde die Inanspruchnahme eines Steuerberaters empfehlen. Schnell hat man bei der unentgeltlichen Überlassung so etwas wie einen „geldwerten Vorteil“ an die andere Partei vergeben und muß hier mit steuerlichen Konsequenzen rechne.

Gruß
Horst

ok, vielen Dank