Untermiete - Versteuern oder nicht!?

Guten Tag,
nehmen wir einmal an das der Hauptmieter 2Jungs zur Untermiete mit in die Whg lässt.
Die Miete wird vom Hauptmieter überwiesen!
Miete wird durch die Zimmergröße ermittelt.
Wobei der Hauptmieter ein so kleines Zimmer hat das er für Strom, Internet oder auch ma Kühlschrankfüllung verantwortlich ist.

Frage wie sieht es hier eigentlich mit den Steuereinnahmen aus?

Wäre es vllt. besser die Miete zu durch 3zu teilen und bei der Steuern anzugeben?
Nicht das am Ende es heißt hier würden Steuern hinterzogen!

Besten Dank

grundsätzlich sind alle Einnahmen steuerpflichtig. Hier ist aber zu sagen, dass die Ausgaben, also die Gesamtmiete abzüglich eigenanteil abgezogen werden muss. Da ist dann die Frage, was überhaupt noch übrig ist. Dann ist die nächste Frage, wieviel andere Einnahmen der Hauptmieter sonst noch hat.

Die Miete ist voll zu versteuern. Aus der Frage wird nicht ersichtlich, wer ist Mieter 1 und II oder nur ein Mieter/ Hauptmieter.
Nochmals, der Vermieter ist angehalten, Steuern zu entrichten, abhaengig von der Hoehe der Mieteinnahmen.

Hi,
soweit ich weiß fällt nur auf gewerbliche Miete eine Umsatzsteuer an / kann diese ausgewiesen werden.
Ansonsten ist Miete Euer „Privatvergnügen“ - Ihr könnt sie nicht geltend machen (oder habt Ihr ein Arbeitszimmer oder sowas steuerlich deklariert?).
Vielmehr ist nur der Vermieter verpflichtet seine Mieteinnahmen anzugeben - und der müsste Euch bitten die Miete aufzuteilen, falls er das steuerlich benötigen sollte.
Was er machen kann ist die Untermiete versagen, aber das wäre ein anderes Thema.
Gruß, Sabine

Wäre es vllt. besser die Miete zu durch 3zu teilen und bei der
Steuern anzugeben?
Nicht das am Ende es heißt hier würden Steuern hinterzogen!

Hallo skill,
wenn ich dich recht verstanden habe, wollt ihr sowas wie eine WG machen. Also grundsätzlich einmal: Euer Vermieter muß seine Mieteinnahmen alle versteuern über die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und kann dafür auch alle damit anfallenden Kosten darüber geltend machen (Renovierung, Modernisierung, Betriebskosten usw.), weil er auch eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Diese Absicht wäre bei Euch eher fraglich. Einfacher ist es, wenn Ihr die Warmmiete durch 3 teilt. Dann muß auch nichts versteuert werden, es sei denn, dass der Hauptmieter unter Euch etwas mehr als die Warmmiete einnehmen will, also Gewinn machen will. Dann müßte er diesen Gewinn versteuern. Der Gewinn sollte allerdings so hoch sein, dass sich dieser Aufwand rechnet.
Liebe Grüße. Heidi

Hallo,

die Schilderung des Sachverhaltes ist zu undurchsichtig und es gibt sehr viele offene Fragen.
Ich würde bei dieser Problematik ein Gespräch bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater empfehlen.

Gruß Andreas

Hallo, also zunächst mal Einverständnis des Vermieters zur Untervermietung schriftlich einholen. Die Untermieter müssen sich laut Meldegesetz anmelden. Dies hat zur Folge, dass entsprechend Müll und sonstige Gebühren mit auf die Personen umgelegt werden. Ebenso müssen die Jungs sich bei Kabel (sofern eins genutzt wird) und bei der GEZ anmelden. Das gleiche gilt für den Wasserverbrauch, falls Du keine eigene Uhr hast. 3 Personen brauchen halt deutlich mehr Wasser als eine Person. Das muß der Vermieter bei den Nebenkosten wissen. Ich würde die Mieteinnahmen auf jeden Fall bei der Steuer angeben - man weiß nie, ob man nicht mal mit den lieben Untermietern oder Nachbarn wg. dieses Untermietverhältnisses Ärger einhandelt und eine hübsche - meist anonyme - Anzeige bekommt. Falls Du weniger als 8.004 € verdienst, fallen eh keine Steuern an. Gruß

Hallo,
auch eine Untervermietung dient dazu Einkünfte zu erwirtschaften. Somit müssen bei der Steuer auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden. Die Mieteinnahmen und auch die Umlagen richten sich nach dem Untermietvertrag bzw. die tatsächlich geleisteten Zahlungen.
MfG
Sven Duwe

Hallo Skill,
kann Dir leider nicht helfen.
Gruß, Kaktus*1

ich sehe ein anderes problem - wieso muss derjenige, der das kleinste zimmer hat, noch extra kosten tragen ? das müßte doch derjenige machen, der das größte zimmer hat und dafür so gesehen das wenigste zahlt ?
wenn jemand einnahmen hat, muss er die auch versteuern.obn steuern anfallen, das liegt an den ausgaben widerum. was andereeiss ich nicht.
besser wäre ein mietvertrag pro person mit dem besitzer der wohnung.

Mieteinnahmen sind steuerliche Einnahmen; d.h. man müsste sie melden; aber dagegen stehen ja auch kosten, nämlich die Miete die Du zahlst; und dann ist das ein Nullsummenspiel (es sei denn Du bekommst mehr (unter-)Miete als Du zahlst.

skill,
ohne Gesamteinkommen p.a. zu kennen, kann nicht pauschal „Untermiete“ ohne Betrag kommentiert werden: vielleicht fällt alles unter Minimum?
Vielleicht ist bei Hinzurechnung ein Höchstbetrag überschritten?

Ein Steuerfachmann, der alles gezeigt bekommt, gibt darauf Antwort.