Untervermietung von unmöblierter Wohnung

Hallo, Person A möchte ein Appartment in einer großen Stadt mieten, in der es schwierig ist überhaupt Wohnungen zu den Mietkosten von 460 Euro für 25m² zu finden. Da A aber noch nicht 100% weiß ob er zum Studium in der Stadt zugelassen wird und sich nun entscheiden muss da Makler B auf die Entscheidung drängt überlegt sich A verschiedene Szenarien wie er am besten aus der Nummer wieder rauskommen könnte falls die Zulassung nicht klappen sollte, damit er keinezusätzlichen Kosten dafür hat. Kann die Maklergebühr auf den Zwischenmieter/Nachmieter umgelegt werden? z. B. durch 60 Euro pro Monat Mieterhöhung?

Kann A das unmöblierte 25m² Appartment mit Einverständnis des B sofort untervermieten?
Kann A die Miete erhöhen?
Was gibt es zu beachten?
Kann A versuchen B den neuen Untermieter C als Nachmieter zu verkaufen?

Danke für die Antworten

Hallo, es ist ein bißchen verworren dargestellt, ´tschuldigung!
Eigentlich ist es ganz simpel: Man kann nur untervermieten, wenn man Mieter ist. Die Nummer mit „Ich halte mir ein Hintertürchen offen, bis ich weiß, wie´s weitergeht“ läuft nicht, Daraus resultiert auch alles andere.-
Gruß Achim

Klar hintertürchen geht nicht…was wäre wenn a die Wohnung von b schon gemietet hat?

Mit Verlaub, das ist ein sehr komplexer Sachverhalt, den du nur in einem kompetenten Beratungsgespräch (z.B. bei einem mieterverein) so erörtern kannst, dass du erfolgversprechend planen kannst. Mit schriftlichen Antworten in überschaubarer länge ist das nicht zu packen.

Ja das stimmt, aber können Sie mir die Frage beantworten ob man eine gemietete unmöblierte Wohnung zur Zwischenmiete vermieten darf?
Danke schön!

Wenn im Mietvertrag nichts anderes steht, im Prinzip ja. Man kann dem vermieter die Absciht mitteilen und seine Reaktion „testen“. Im jedem Einzelfall können aber spezielle Umstände eine Rolle spielen. Dann: siehe vor - Beratung!

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage treffen.

Eklis64

Wenn du Einverständnis eingeholt hast, darfst du untervermieten.Eine Erhöhung kommt aber nicht in Frage und auch die Maklergebühren nicht. Wenn der Vermieter die Erhöhung schon beschlossen hat, dann auch der Untermieter hat das zu tragen.
Alles Gute!