Unverschuldeter Wasserschaden

Durch eine abgenutzte und defekte Wasserhahnleitung stand mein Badezimmer und Flur fast Kniehoch unter Wasser. Das Laminat ist zerstört und muss neu verlegt werden und da der Boden noch immer Feucht ist (der Schaden entstand vor ca.14 Tagen) gehe ich davon das sich das Wasser dort abgelagert hat.
Laut Aussage des Gutachters entstand der Schaden durch eine defekte und billige Leitung die von der Hausverwaltung oder des Vormieters stammt. Die Hausverwaltung sagte mir nun das sie normalerweise für den Schaden aufkommen würden, jedoch nicht in meinem Fall da ich das Laminat selbst verlegt habe bzw. verlegen lies und ich somit die Kosten selbst tragen muss.
Frage: Ist die Hausverwaltung im Recht und wie habe ich mich nun zu verhalten?
Ich bedanke mich Vorraus für alle hilfreichen Antworten.

Hallo Moni,

das verstehe ich jetzt nicht ganz: Hausverwaltung und Vor"mieter"? Oder meintest Du Vor-Eigentümer? Wenn Du Mieterin bist, ist der Vermieter „dran“!

Die Hausverwaltung hat entweder nicht viel Ahnung, oder es gibt bei Euch eine ganz „spezielle“ Teilungserklärung!

Wichtig ist, WO die Leitung leck wurde! I.d.R. ist der Eigentümer für die Leitung in seiner Wohnung ab Abzweigung vom Hauptstrang selbst verantwortlich. Also ist die Gemeinschaft nur für die Steigleitungen zuständig. Deshalb verstehe ich nicht, weshalb die Verwaltung hier Einschränkungen macht. Ob das Laminat schon drin war, oder Du es verlegen hast lassen, ist meiner Meinung nach völlig unerheblich.
Irgend wie hört sich das nach billigem Geschwätz an.

Wenn Du eine verbindliche Antwort (und - nach Möglichkeit - auch noch Erfolg) haben willst, solltest Du die Ausgaben für einen Anwalt nicht scheuen. Es spielen hier sehr viele verschiedene Fragen eine wesentliche Rolle, die man auf diesem Weg nicht erfolgversprechend klären kann.

Ohne Kenntnis der notwendigen Details würde ich z.B. darauf tippen, dass Du auf den Kosten sitzen bleiben wirst…

Allerdings wäre es andererseits schon interessant zu wissen, warum die Verwaltung hier eine Einschränkung gemacht hat. Ob wirklich nur aus Unwissenheit?

Du könntest natürlich auch statt eines Beratungstermins bei einem Anwalt (150 bis 200 Euro (???)) im Internet einen Anwalt befragen. Da gibt es doch solche Websites, wo man gegen 30 oder 40 Euro eine kurze anwaltliche Beratung bekommt - ich habe das schon verschiedenlich gemacht und konnte mein weiteres Vorgehen danach ausrichten. Besser ist der RA vor Ort natürlich schon.

Viel Erfolg.

pieter

Hallo

Eine schlimme Angelegenheit bei der sicherlich ein Fachanwalt notwendig wird.

MFG

e.jungmann

Hallo Moni47,

bei dem hier geschilderten Fall handelt es sich anscheinend um eine Haftungsfrage bzw. um ein versicherungstechnisches Problem.

Wenn der Wasserschadens durch die Hausverwaltung (oder einen anderen Dritten) „verursacht“ wurde und dies durch das Gutachten eindeutig bewiesen wird, dann haftet die Hausverwaltung (der Verursacher) und muss den entstandenen Schaden ersetzen (eventl. dessen Haftpflichtversicherung?). Schadenersatzansprüche am Sondereigentum hat der Eigentümer der Wohnung/Immobilie und am Inventar der Eigentümer des Inventars.

Sollte es jedoch kein Haftpflichtschaden sein, so ist zu prüfen, ob ein Wohngebäudeschaden vorliegt, der durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist. In dem Fall wäre das Inventar nur über eine private Hausratversicherung versichert.

Da ich jedoch weder Jurist noch Versicherungsfachmann bin, ist die Frage in dieser Rubrik eigentlich falsch platziert und die Korrektheit meiner Antwort ohne Gewähr.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beste Grüße
Patrick65

Hallo,
ich verstehe leider nicht, worum es hier genau geht. Geht es um den Ersatz des Laminatbodens oder generell um den Wasserschaden? Wenn die Hausverwaltung sich auf das selbstverlegte Laminat stürzt,dann wundere ich mich schon.Wenn kein Laminat vorhanden wäre, dann liegt eben ein Teppichboden, was ist der Unterschied? Für die Wasserleitung ist die Hausverwaltung zuständig, nebst entstandenem Wasserschaden.Das deckt die Gesamt-Gebäudeversicherung des oder der Eigentümer mit ab.Eine Wasserleitung in einem Wohnhaus gehört zum Gemeinschaftseigentum, genau wie Heizungsrohre oder Heizkörper, die mit Wasser gefüllt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus

Hallo Moni47,

die Hausverwaltung ist im Recht.
Alles was Du selbst eingebaut hast trägt deine Hausrat Versicherung.
Bis später,
Ecky

Hallo Moni47,

meiner Meinung nach hat die Verwaltung recht. Vom Mieter/Eigentümer eingebrachte Einbauten, dazu zählt auch der Laminatboden, wird von der Gebäudeversicherung nicht erstattet. Abschließend kann ich Ihnen aber nicht 100%ig Auskunft geben. Ich rate Ihnen, sich mit Ihrer Hausratversicherung in Verbindung zu setzen. Die kommen m.E. für diesen Schaden auf. Viel Glück!

Udo Behrend
ARCO-Immobilien
Hausverwaltung

Hallo Moni 47,

das ist sehr unterschiedlich. Ich gehe mal davon aus das Du natürlich eine Haftpflicht-und Hausratversicherung hast. In der Regel ist es dann so das der Versicherer des Hauses alles abwickelt und reguliert und sich dann selbst an deinen Versicherer wendet.
Wenn Du keine Veresicherung haben solltest müsste der Eigentümer deinen Schaden ersetzen wenn die Ursache so war wie beschrieben.

GHruß K.P.M

Hallo,

für den Schaden kommt die Wohngebäudeversicherung auf, bzw. wenn es sich um einen nicht mit dem Gebäude fest verbunden (also geklebten) Laminat handelt deine Hausratversicherungen. In beiden Versicherungen sind standardmäßig Leitungswasserschäden mit versichert.

Wohngebäude übernimmt alle Schäden am Gebäude und die Hausratversicherung die Schäden am Hausrat.

Dein Fall liest sich, als sollten Trocknungsgeräte aufgestellt werden.

Ich hoffe, meine Antwort hilft dir.

Hallo,
es sollte in dem Haus eine Versicherung geben, wo Feuer-, Leitungswasser-, Sturmschäden abgedeckt sind. Wenn es die gibt, trägt die Versicherung die Kosten für die Beseitigung des Schadens. Dabei ist es egal auf wessen Kosten was eingebaut wurde. Da müssen Sie sich nochmal an die Hausverwaltung wenden, da Sie durch den Wasserrohrbruch geschädigt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Kubig

Hallo Moni,

dies ist eine Sache deiner Hausratversicherung, da selbst verlegt! Siehe umfangreiche Beschreibung der Sachlage unter: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasser…

Beste Grüße
Kocki

Hallo erst einmal,
gibt es eine eigene Hausratversicherung, dann kann der Schaden über diese Hausratversicherung abgewickelt werden. Der Bodenbelag ist ja fest mit dem Gebäude verbunden, daher sollte er von der Gebäudeversicherung, die diesen Schaden ja abwickelt, ausgeglichen werden. Alles was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, trägt die Hausratversicherung. So würde ich diese Sache sehen.
Gruß Eva

Leider kann auch ich hier nicht helfen

Liebe Moni!
Bitte nicht durcheinander bringen lassen!

bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser!
-> Gebäudeversicherung zahlt alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist! Und zwar zum NEUWERT!
-> Boden, Wände und die Trockung mit Stromverbrauch etc.
-> egal, wem z. B. der Boden gehört.

-> Hausratversicherung zahlt alles was lose ist, aber nur zum ZEITWERT!
-> Möbel, Kleidung, elektrische Geräte und die Küche!

Wenn das Wasser so hoch stand, muss vermutlich getrocknet werden. Das prüft eine Fachfirma -> auf Kosten der Gebäudeversicherung!

Wende dich an deine Hausratversicherung -> die wird dich sicherlich unterstützen bzw. sagt dir, was du von denen nicht kriegst. Besser ist immer die Gebäudevers., da Kosten zum Neuwert erstattet werden.

Bist du bei einem VersicherungsMAKLER? Nicht Agentur oder so? Die sind bei der Versicherung angestellt und erzählen dann so einen Mist. Der Makler arbeitet für dich und sollte dir bei sowas helfen!

Lg

Hallo,
ich bin keine Rechtsexpertin (und würde mich mit so einer Anfrage selbst lieber an den Mieterbund oder an die Haus und Grund Rechtsberatung wenden, je nach dem, ob man Mieter ist oder Vermieter). Auch eine Versicherungsgesellschaft wäre in diesem Fall eine gute Adresse, an die man sich wenden könnte!
Grundsätzlich muss jedes Gebäude sowohl eine Gebäudeversicherung als auch eine GebäudeHAFTPFLICHTversicherung haben. Mit letzterer werden alle Schäden abgedeckt, die durch das Gebäude Dritten zugefügt werden - egal ob das der Dachziegel ist, der einem Fußgänger auf den Kopf fällt, oder die geplatzte Hauswasserleitung, die Möbel oder anderes Eigentum des Mieters zerstört. Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden, die an dem Gebäude entstehen (so hat zB die Gebäudeversicherung meines Hauses meinen eigenen Schaden bezahlt, der durch den Wasseraustritt aus dem defekten Überlaufgefäß meiner Heizung entstanden ist, so dass ich wegen dem Wasserschaden an der Wand den Maler rufen musste, und auch als der Sturm meinen Gartenzaun umriss, wurde das bezahlt).
Insofern ist es mir völlig unverständlich, dass die Hausverwaltung glaubt, der Schaden müsste nicht bezahlt werden, denn Ihr Eigentum ist durch eine zum Haus gehörende Wasserleitung zerstört worden und somit sollte der Schaden ein Haftpflichtfall sein. Ich weiß aber nicht genau, ob es eine Rolle spielt, ob die Wasserleitung zum Sondereigentum gehört oder zum Gemeinschaftseigentum und ob der Vormieter sie angebracht hat - eventuell könnte auch dessen Haftpflicht zahlen müssen oder es könnte ein Produkthaftungsfall sein.
Ein zweiter Punkt: Für den BODENBELAG ist grundsätzlich der Vermieter zuständig! Eine Wohnung ist nur mit einem gebrauchsfähigen Bodenbelag vermietbar (wobei es aber kein bestimmter Belag sein muss - wenn der Mieter zB Laminat haben möchte und es liegt aber Teppich drin, kann es sein, dass der Mieter dann auf seine eigenen Kosten mit Zustimmung des Vermieters diesen austauscht, falls der Vermieter selbst zum Austausch nicht bereit ist). Auch aus diesem Grunde müsste nach meinem Dafürhalten der Vermieter und dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Hallo Hilfesuchender,

im geschilderten Fall handelt es sich um einen Leitungswasserschaden, welcher Ihre Hausratversicherung normalerweise übernehmen muss.
Die Gebäudeversicherung springt nur ein, wenn der Laminatboden fest mit dem Gebäude verbunden wurde, was bei einem Laminatboden aber nicht ist, denn er ist schwimmend verlegt. Auch ist sicherlich darunter noch ein anderer Belag.
Wenn Sie allerdings beweisen könnten, dass der Leitungswasserschaden durch die unsachgemäße Wasserleitung entstanden ist, ist dieser Verursacher ersatzpflichtig, was aber nur durch einen Rechtsanwalt mit Sachverständigen zu klären ist und nach meiner Meinung sehr hohe Kosten nach sich zieht.
Ich würde versuchen mich mit der Hausverwaltung irgendwie über eine Kostenteilung zu arrangieren.

LG. aus Völklingen

PS: Die anteiligen Beiträge für Gebäudeversicherung und Gebäudehaftpflichtversicherung sind Nebenkosten, die auf den Mieter umgelegt werden. (Schauen Sie einmal in Ihre Nebenkostenab rechnung, dort müsste dieser Posten aufgeführt sein.) Als Mieter haben Sie auch das Recht, die Originalrechnungen der Versicherungsgesellschaft bei der Hausverwaltung einzusehen. Sie können darum bitten, die Originalrechnungen der Versicherungsgesellschaft einsehen zu können und dann die entsprechende Versicherungsgesellschaft selbst fragen. Die Sache mit dem Laminat könnte auch ein Fall für die Gebäudeversicherung sein, falls der Bodenbelag genau so zum Gebäude gehört wie meine Wandtapete, die bei mir von der Gebäudeversicherung, nicht von der Gebäudehaftpflichtversicherung ersetzt wurde.

Hallo Moni,
da ich im Urlaub war hast Du Deine Antwort bestimmt schon von anderen bekommen. wenn nicht: melde Dich noch mal.

Liebe Grüße
Claudia

Hallo Moni47
Ich kann mir nicht erklären wie die Hausverwaltung zu so einer Meinung kommt!
Die Lage ist eindeutig ,wenn ein Wasserschaden durch eine festinstallierte Leitung bzw. Wasserhahn entsteht ist dies eindeutig ein Versicherungsfall (Gebäudeversicherung). In deinem Fall hat ein Gutachter den Schaden aufgenommen damit die Versicherung reagieren kann.
Mir kommt es so vor, dass man von der errechneten Versicherungssumme dir unter einem Vorwnd nichts zukommen lassen möchte damit andere mehr bekommen. Da du Geschädigte bist hast ein Recht auf Einsicht in die Versicherungsunterlagen und die HV müsste dies schon längst in die Wege geleitet haben. So wie du deinen Schaden beschreibst ist es mit dem Austausch vom Laminat noch lange nicht vorbei, sondern die Feuchte ist mindest 1m in die Wand gezogen was Schimmel ohne Ende bedeutet.
Gruß
Sueden78

Hallo,

hier stellen sich einige Frage:

  1. Ist der Eigentümer des Laminats Teileigentümer oder Mieter?
  2. Wer hat das Laminat eingebracht?
  3. Wo entstand der Schaden in den Leitungen, also im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum?
  4. Was sagt die Teilungserklärung?
  5. Gibt es vielleicht eine Selbstbeteiligung in der Wohngebäudeversicherung? Dies wäre die plausibelste Erklärung für die Ablehnung der Schadensregulierung.
  6. Ist die Verwaltung nur für die WEG oder auch für die Mietverwaltung zuständig?
  7. Hat Teileigentümer eine Haftpflichtversicherung?
  8. Hat der Anwohner eine Hausratversicherung?