Verjährt Miete aus 2008 im Jahre 2010 ?

Hallo,

ich würde gerne wissen ob ein Mietrückstand aus 2008 ende 2010 verjährt. Ein ehemaliger Mieter hat noch nicht bezahlt und ich habe noch keinen Mahnbescheid erwirkt. Muss ich das noch bis Ende 2010 machen?

Vielen Dank für eine Antwort

Ob es verjährt weiß ich nicht .Aber sicherheitshalber die Forderung per Einschreiben noch ankündigen kann sicher nicht schaden.

Hallo guten Tag,soviel ich weiß, verjährt das in drei jahren.Aber um sicher zu gehn, wende dich an den Mieterbund.Liebe grüße anna und viel Glück
Hallo,

ich würde gerne wissen ob ein Mietrückstand aus 2008 ende 2010
verjährt. Ein ehemaliger Mieter hat noch nicht bezahlt und ich
habe noch keinen Mahnbescheid erwirkt. Muss ich das noch bis
Ende 2010 machen?

Vielen Dank für eine Antwort

Hallo,

da die Mietschulden Ihres ehemaligen Mieters aus dem Jahre 2008 stammen verjähren diese nach drei Jahren. Dass heißt, die Forderungen laufen bis zum 31.12.2008 im Entstehungsjahr. Dann setzen 3 Jahre Verjährungsfrist ein, das bedeutet bis zum 31.12.2011 können Sie die Forderungen am besten per Mahnbescheid geltend machen. Berücksichtigen Sie jedoch, dass der Mahnbescheid bis zu diesem Datum zugestellt sein muss. Bei Ihrer Frist sollten Sie die teilweise langen Bearbeitungszeiten für Mahnbescheide beim Amtsgericht beachten und das der Brief dann auch noch mal mindestens 3 Tage Postweg hat.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,

ich würde gerne wissen ob ein Mietrückstand aus 2008 ende 2010
verjährt. Ein ehemaliger Mieter hat noch nicht bezahlt und ich
habe noch keinen Mahnbescheid erwirkt. Muss ich das noch bis
Ende 2010 machen?

Hallo, nein, bei einem Mietrückstand aus 2008 beginnt Anfang 2009 die 3-jährige Verjährungsfrist zu laufen. Sie können also bis Ende 2011 (31.12.2011) Ihre Mietforderung geltend machen.- Gruß, Achim

Vielen Dank für eine Antwort

Wenn Sie Wert auf die Zahlung legen, dann sollten Sie das tun!

Meines Erachtens verjährt eine Mietforderung aus 2008 erst Ende 2011 (3 Jahre, Frist beginnt am Ende des Jahres der Entstehung).

Aber… was spricht dagegen, jetzt noch den Mahnbescheid zu beauftragen (geht ja auch online), und damit eine Hemmung zu erwirken.

Schönen Gruß
Horst