Verjährung Mietforderung

Hallo Experten,

wie lange kann man Mietforderungen, oder Forderungen aus einem beendeten Mietverhältnis einfordern?

Danke
Bastett

Hallo Bastett,

Mietansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Unter Umständen kommt eine Hemmung der Verjährung in Betracht, wenn während der Verjährungsfrist über die Berechtigung der Ansprüche verhandelt wurde.

Gruß
Stiefel

Wie bereits gesagt wurde, gilt bei Mietforderungen die regelm. Verjährungsfrist von drei Jahren. Beginn der Verjährungsfrist ist dabei der Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Schadensersatzansprüche des Vermieters sind allerdings innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Mietsache geltend zu machen - § 548 BGB.

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