Verjährung Rechnungen

Verjähren Rechnungen zu Nebenkosten vom 31.12.2005 am 31.12.2006?

Gruß

Sven

Verjähren Rechnungen zu Nebenkosten vom 31.12.2005 am
31.12.2006?

Nein.

Ich vermute, ich ahne, was Du fragst. Habe meine Glaskugel mit Google gekoppelt und so was kam raus: http://www.kanzlei-schlimgen-stoeber.de/content/view…
Hoffentlich hilft es Dir weiter.

Gruß,

Floo Powder

Verjähren Rechnungen zu Nebenkosten vom 31.12.2005 am
31.12.2006?

Hi Sven,

geht doch! :smile:

Antwort: Ja und nein. Bei den Nebenkostenabrechnung muss man einen Terminus genau betrachten: Abrechnungszeitraum.

Dieser Abrechnungszeitraum umfasst i.d. Regel ein Kalenderjahr m u s s aber nicht! Zum Beispiel: Ein Mieter zieht zum 01.11. in eine Wohnung. Ab diesem Zeitraum wird ihm Strom von einem lokalen Anbieter zur Verfügung gestellt. Dieser rechnet jeweils vom 01.11. eines Jahres bis zum 31.10. des Folgejahres ab. Das ist dann der Abrechnungszeitraum.

Jedes andere Datum ist natürlich denkbar genauso wie jede andere Nebenkostenart (Strom wird ja meist vom Mieter direkt bezahlt).

D.h. hat ein VM alle Abrechnungen der Anbieter vorliegen, hat er 12 Monate Zeit um die Nebenkostenabrechnungen an seine Mieter weiterzuleiten. Hat er z.B. Abrechnungen wie oben genannt von 2005 bis 2006 in seiner Aufstellung hat er bis zum 31.10.2007 Zeit die Abrechnung vorzulegen.

Gruß
Nita