Verjährung von Nachzahlungen Nebenkosten ?

Hallo

wenn ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2007 von jemandem möchte und diese erst jetzt, 2009, in Rechnung stellt, muss derjenige die bezahlen ?

Ein Freund meinte der VM kann maximal das letzte Jahr als Nachzahlung fordern.

Also Rechnung in 2009, Nebenkosten von 2008, Rechnung in 2008, Nebenkosten von 2007, usw.

Wer weiss hierzu was ?

Gruss

Hallo Das_Schmuffel,

beläuft sich der Abrechnungszeitraum auf das Kalenderjahr 2007 (also vom 01.01.07-31.12.07) so muß die Nebenkostenabrechnung dem Mieter bis spätestens 31.12.08 (also 12 Monate nach Zeitraumende) zugegangen sein um hieraus noch Nachforderungen zu stellen, ansonsten sind mit den Vorauszahlungen die Ansprüche abgegolten.
Das hat jedoch keine Auswirkungen auf Forderungen die der Mieter aufgrund eines Guthabens aus der Abrechnung zusteht.

Gruß

Joschi

Hallo

heisst also wenn der Mieter im Oktober 2009 die Nebenkostenabrechnung bekommt inder der Abrechnungszeitraum von 1.2007 bis 31.12.2008 angegeben ist muss man nur die Nebenkosten von 2008 bezahlen ?

Es geht jeweils um eine höhere Nachzahlung der beiden Jahre. 2007 ca 300 Euro und 2008 400 Euro

Könnte man im Notfall auch vor Gericht gehen ? Falls der Vermieter das Geld unbdeingt haben wollte und der Mieter nicht bezahlt ( für 2007 ) ?

Gruss

Hallo Das_Schmuffel,

heisst also wenn der Mieter im Oktober 2009 die
Nebenkostenabrechnung bekommt inder der Abrechnungszeitraum
von 1.2007 bis 31.12.2008 angegeben ist muss man nur die
Nebenkosten von 2008 bezahlen ?

nein, der Vermieter muß 2 Abrechnungen erstellen. Einen über den Zeitraum vom 01.01.07 - 31.12.07 und eine vom 01.01.08 - 31.12.08.
Die Nebenkostenabrechnung muß immer 12 Monate beinhalten.
Nachzahlungen aus 2008 muß der Mieter zahlen, Guthaben stehen ihm aus beiden Abrechnungen zu.

Könnte man im Notfall auch vor Gericht gehen ? Falls der
Vermieter das Geld unbdeingt haben wollte und der Mieter nicht
bezahlt ( für 2007 ) ?

Braucht man nicht, man zahlt die Nachzahlung für 2007 einfach nicht.
Wenn man lieb ist, so teilt man dem Vermieter mit, dass aufgrund § 556 BGB Abs.3 Satz 2,3 die Nachzahlung für 2007 nicht mehr gefordert werden kann.

Zum Nachlesen:
§ 556 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Gruß

Joschi

Hallo,

nein, das geht so nicht. Abgerechnet werden muss jeweils der geltende Abrechnungszeitraum. Einfach schreiben 01.01.07 bis 31.12.08 geht nicht. Es sei denn, alle Versorger rechnen so ab, was zu bezweifeln ist, ich kenne jedenfalls keinen Gas-, Strom- oder Sonstwasanbieter der nur alle 2 Jahre abrechnet. Gleichfalls werden alle sonstigen Betriebskosten wie Grundsteuer etc. auch jährlich abgerechnet.

Der VM sollte aufgefordert werden, die Abrechnungszeiträume zu trennen, um die Kosten von 2008 genau ermitteln zu können. Dies kann er noch bis zum 31.12.09 machen. 2007 ist - bezüglich Nachforderungen - passé und wahrscheinlich weiss der VM das und versucht hier eine elegante Lösung zu finden.

Einzige Ausnahme von der o.g. Regel: Wenn der VM die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat. Dann kann er auch schon mal nachlegen mit der Abrechnung. Sollte mich aber wundern, wenn alle Versorger mehr als ein Jahr zu spät abrechnen.

Gruß
Nita

oops, da war wohl die Aktualisierung…
…noch nicht gelaufen!

Bin also etwas spät dran! :smile:

Gruß
Nita

@nita 2mal ist besser als keinmal :wink: owt
.