Vermieter aus schwerwiegendem Grund zurücktreten

Hallo,

was mich grundsätzlich mal interessieren würde:
Ein Vermieter hat eine Wohnung vermietet und den Mietvertrag danach dem neuen Mieter unterschrieben gegeben. Nun erfährt der Vermieter kurz darauf (Mietbeginn ist noch nicht) z.B. von der Verwaltergesellschaft bei Mitteilung des Mieterwechsels, dass der neue Mieter schon mehrfach als sog. „Mietnomade“ unterwegs war, deshalb auch bekannt ist und auch schon in einem Hotel ohne zu zahlen übernachtet hat. Dem Vermieter hat er zuvor seine säumige Vergangenheit natürlich nicht erwähnt

Die Schlüssel wurden dem Mieter noch nicht ausgehändigt. Könnte der Vermieter irgendwie von dem Vertrag zurücktreten (oder z.b. wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten und als nichtig erklären)?

Vielen Dank für Antworten auf meine - natürlich - hypothetische Frage