Vermieter betritt WHG ohne erlaubnis

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo ich schon wieder :smile:

Vor ein paar Tagen hat der Vermieter ein Baugerüst vor das Haus bauen lassen direkt vor den Balkon.

Plötzlich waren die Holzlatten des Balkons von außen angeschliffen worden und der ganze rote Staub liegt nun auf meinem Balkon und auf meinen Klamotten, da auf dem Balkon meine Wäschekörbe stehen.

Nun komme ich nach Hause und sehe das die Balkone von außen und von Innen gestrichen sind.

Die haben meine Wäschekörbe als sitzauflage benutzt um nicht auf den Knien rumeiern zu müssen.

Es gab keine Ankündigung das irgendwelche Arbeiten ausgeführt werden!

Ich habe keine Erlaubnis erteilt das jemand auf meinem Balkon rumtanzt!

Und der Dreck ist immer noch da.

Ich gehe davon aus das die Vermieter oder Handwerker durch meine Wohnung gegangen sind um den Balkon von innen zu streichen.

Egal wie man es dreht, sie waren drauf, ohne erlaubnis und beweisen kann ich es auch mit Fotos da das Baugerüst steht und die Balkone neu gestrichen sind.

Jedoch weiß ich nicht wer die arbeiten ausgeführt hat ob Handwerker oder die Vermieter selber.

Also ich finde das eine Schweinerei, mietfläche einefach so betreten und noch Dreck machen und liegen lassen!

Was kann ich nun als kleiner Mieter tun?

Danke

Am besten, direkt mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Möglicherweise weiss er gar nichts davon, dass die Handwerker dieses Chaos hinterlassen haben.

Hallo verehrter User,
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
Grundsätzlich muß der Vermieter die Mieter schriftlich und frühzeitig über derartige „Renovierungsmaßnahmen“ informieren ! Ohne diesen „Vorlauf“ darf weder der Vermieter noch irgendein Handwerker Ihre Wohnung betreten. Die einzige Ausnahme gilt bei Feuer oder Wasserrohrbruch etc. - also in Notsituationen.
Ich persönlich würde den Vermieter wegen Nötigung anzeigen, des weiteren würde ich ihm eine gepfefferte Schadensersatzforderung wegen grob fahrlässiger Verunreinigung Ihrer persönlichen Sachen zusenden, denn der Vermieter ist generell für Schäden durch seine Handlungsgehilfen (Handwerker etc.) verantwortklich.
Gruß USKO

Hallo Marco-
ganz einfach:
den Vermieter mit dem Problem kontaktieren und eine Einigung finden (finanzielle Entschädigung z.B.).
Unverschämt ist schon mal, dass er das ohne Vorankündigung macht (was ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen kann…). Aber wie auch immer, die Konsequenzen hätte er ja nun zu tragen. Geht er auf keine Lösung ein, schreiben Sie ihm mit Einschreiben/Rückschein -als Nachweis für Sie, dass Sie einen Betrag von…??? von der Miete des nächsten Monats einbehalten-als Betrag für Reinigung etc. Sie werden sehen, was er darauf antwortet.

MfG Waldi 64

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo ich schon wieder :smile:
sie können und sollten dem Vermieter schriftlich mit Nachweis eine Abmahnung erteilen. gleichzeitig können Sie eine Anzeige bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch machen. Listen Sie den Schaden auf (Dreck auf Wäsche) und fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, den Schaden zu Bezahlen.
Vor ein paar Tagen hat der Vermieter ein Baugerüst vor das
Haus bauen lassen direkt vor den Balkon.

Plötzlich waren die Holzlatten des Balkons von außen
angeschliffen worden und der ganze rote Staub liegt nun auf
meinem Balkon und auf meinen Klamotten, da auf dem Balkon
meine Wäschekörbe stehen.

Nun komme ich nach Hause und sehe das die Balkone von außen
und von Innen gestrichen sind.

Die haben meine Wäschekörbe als sitzauflage benutzt um nicht
auf den Knien rumeiern zu müssen.

Es gab keine Ankündigung das irgendwelche Arbeiten ausgeführt
werden!

Ich habe keine Erlaubnis erteilt das jemand auf meinem Balkon
rumtanzt!

Und der Dreck ist immer noch da.

Ich gehe davon aus das die Vermieter oder Handwerker durch
meine Wohnung gegangen sind um den Balkon von innen zu
streichen.

Egal wie man es dreht, sie waren drauf, ohne erlaubnis und
beweisen kann ich es auch mit Fotos da das Baugerüst steht und
die Balkone neu gestrichen sind.

Jedoch weiß ich nicht wer die arbeiten ausgeführt hat ob
Handwerker oder die Vermieter selber.

Also ich finde das eine Schweinerei, mietfläche einefach so
betreten und noch Dreck machen und liegen lassen!

Was kann ich nun als kleiner Mieter tun?

Danke

Hausfriedensbruch gleich Anzeige bei der Polizei

Hallo,
wenn Unberechtigte den Balkon oder auch die Wohnung (Beweise sichern!!) betreten haben, noch dazu in Abwesenheit des Mieters, dann handelt es sich um Hausfriedensbruch und kann angezeigt werden und zivilrechtlich verfolgt werden.
Also, dem Vermieter schriftlich mitteilen und sih diese Verfahrensweise verbitten, ggf. mit Hinweis auf eine Anzeige.
Gleichzeitig alle Schäden und Belästigungen auflisten, ggf. mit Aufwand für Wiederherstellung oder Neubeschaffung bei Beschädigung usw. dazu eine Kostenaufstellung für Reinigung und, und, und.
Nicht zu kleinlich herangehen, verhandeln lässt sich dann immer noch.
Es kann aber auch die Mängelbeseitigung vom Vermieter gefordert werden, aber immer mit Fristsetzung und schriftlich!!
Schadenersatzforderung klar benennen und Zahlungsziel vorgeben. Dann wäre zu prüfen, ob ein RA einzuschalten wäre, keine Angst, denn diese Kosten kommen auf die Schadenersatzforderung noch drauf im Rechtsstreit, der zu gewinnen wäre.
Gruß suver

Hallo Marco.

als erstes würde ich Strafanzeigen gegen die ausführende Firma, die die Malerarbeiten ausführte und den Vermieter wegen Hausfriedensbruch stellen. Schließlich warst Du von dem vorhaben der Malerarbeiten auf Deinem Balkon unterrichtet.
Zweitens würde ich den Vermieter auffordern, die Verschmutzungen auf dem Balkon und sonstigen Gegenständen innerhalb von 10 Tagen zu reinigen oder reinigen zu lassen. Sollte er sich weigern innerhalb der genannten Frist auszuführen und einen entsprechenden Termin mit dir zu vereinbaren, so würdest Du eine Reinigungsfirma beauftragen den Balkon und die sonstigen Gegenstände reinigen zu lassen. Für die Dir entstehende Kosten würdest Du ihn schadensersatzpflichtig machen und erforderlichenfalls mit der Miete aufrechnen.
Drittens könntest in der unter erstens zu erstatten Strafanzeige gleichzeitig mir aufnehmen lassen, dass der Verdacht besteht, dass der Vermieter und die Handwerder durch Deine Wohnung den Balkon erreicht hätten. Dies würde den Verdacht bestätigen, dass der Verwalter im besitz eines Wohnungsschlüssel sei, zu dem er nicht berechtigt sei.
Viertens, kann Du sicher erfahren, wird die Malerarbeiten ausgeführt haben. So wäre zu erfahren bei der Firma, die das Gerüst gestellt hat, wer der Auftraggeber war. Auch kannst Du ruhigen Gewissen Deinen Vermieter Fragen, wird die Malerarbeiten ausgeführt hätte.
vor allem erwähne nicht, sofern Du Strafanzeige stellen würdest. Das erfährt er noch früh genug. Spätesten wenn er zu dem Vorfall von der Polizei vernommen wird.
Mit freundlichem Gruß
Willi