Vermieter darf jederzeit reinspazieren?!

Hallo alle zusammen, würde mich interessieren,

  1. ob ein Vermieter jederzeit (bei einer Ankündigung 24 Stunden voraus) zum Mieter rein in die Wohnung darf (vorausgesetzt, keine Mietrückstände, Lärmbelästigung oder sonstiges auffallendes Verhalten dem Mieter vorzuwerfen ist und keine Reparaturen notwendig sind)

  2. falls dies (freies Reinspazieren, mit einer 24-Std-Ankündigung) mietvertraglich geregelt ist, ist es gültig? (der Mieter hat schon unterschrieben)

  3. kann sich der Mieter, nachdem er den Mietvertrag mit einer solchen Klausel unterschrieben hat, gegen das Reinspazieren des Vermieters wehren? hätte das irgendwelche Konsequenzen für den Mieter? was kann der Vermieter gegen einen sich wehrenden Mieter tun?

Vielen-vielen Dank!

Mittlerweile habe ich schon selbst die Antwort gefunden, und zwar hier: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/besichtigungsrech…

Eventuell interessiert jemanden das Thema später. :smile:

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Hallo,

Mittlerweile habe ich schon selbst die Antwort gefunden,

Schön!

  1. kann sich der Mieter, nachdem er den Mietvertrag mit einer
    solchen Klausel unterschrieben hat, gegen das Reinspazieren
    des Vermieters wehren? hätte das irgendwelche Konsequenzen für
    den Mieter?

Ich frage mich was einen Mieter dazu treibt einen solchen Passus in einem Mietvertrag zu unterschreiben in dem Wissen, dass er hinterher dagegen angehen wird. Da dürfte massiver Ärger vorprogrammiert sein - auch wenn der Mieter im Recht ist!

Grüße von
Tinchen

Ich frage mich was einen Mieter dazu treibt einen solchen
Passus in einem Mietvertrag zu unterschreiben in dem Wissen,
dass er hinterher dagegen angehen wird. Da dürfte massiver
Ärger vorprogrammiert sein - auch wenn der Mieter im Recht
ist!

Ganz einfach: Sonst bekommt er die Wohnung nicht.
Und Vermieter sind sowieso böse und mit denen bekommt man ja auf jeden Fall Ärger, da er sich ja nur ungerechtfertigt bereichern will.

Hi

Ich frage mich was einen Mieter dazu treibt einen solchen
Passus in einem Mietvertrag zu unterschreiben in dem Wissen,
dass er hinterher dagegen angehen wird. Da dürfte massiver
Ärger vorprogrammiert sein - auch wenn der Mieter im Recht
ist!

Naja, meinst du im Ernst, dass der Mieter in der stärkeren Position ist und etwas nicht unterschreiben kann? Also, wenn es vielleicht um ein kleines und sehr leises Tier geht- vielleicht, aber wenn es um Rechte des Vermieters geht- da leuchtet schon die rote Ampel!!! Öfters entweder sagt der Mieter sehr wenig und unterschreibt schnell (was gesetzlich unzulässig ist, wird ja sowieso nichtig), oder jemand anderer bekommt die Wohnung.

Außerdem ist der Wunsch des Vermieters nicht so ungerecht (wie man aus dem Link, den ich gefunden und angegeben habe, auch sieht): So kann er überprüfen, in welchem Zustand sich sein Eigentum befindet…

Gruß,
rjaska

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Hallo rjaska,

Naja, meinst du im Ernst, dass der Mieter in der stärkeren
Position ist und etwas nicht unterschreiben kann?
Öfters entweder sagt der
Mieter sehr wenig und unterschreibt schnell (was gesetzlich
unzulässig ist, wird ja sowieso nichtig), oder jemand anderer
bekommt die Wohnung.

Aber dann soll sich der Mieter bitte hinterher nicht beschweren, dass der Vermieter stresst! Das war ganz klar vorauszusehen!
Ich würde so einen Mitvertrag eben aus diesem Grunde nie unterschreiben.

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Öfters entweder sagt der
Mieter sehr wenig und unterschreibt schnell (was gesetzlich
unzulässig ist, wird ja sowieso nichtig)

was sollte denn bitte daran ungesetzlich sein, etwas zu unterschreiben, was nichtig ist? Welches Gesetz spricht denn dagegen und wer sollte dann wen genau bestrafen?
Gruß
loderunner

gilt das auch für gewerbliche?
gibt es in diesem Fall einen Unterschied zum gewerblichen bereich.

Ich hörte mal dass es vorkommen kann in einem Beispiel dass vermieter einfach in die Büros gehen und die räume anderen Mietern anbieten…
zB nachts wenn niemand mehr da ist…

Aber dann soll sich der Mieter bitte hinterher nicht
beschweren, dass der Vermieter stresst! Das war ganz klar
vorauszusehen!
Ich würde so einen Mitvertrag eben aus diesem Grunde nie
unterschreiben.

Also, wie gesagt, JEDER Vermieter hat das Recht dazu, von Zeit zu Zeit sein Eigentum zu überprüfen.

Würdest du eine Wohnung haben wollen, würde es schwer fallen, dem Vermieter zu erklären, warum du diese Klausel nicht im Mietvertrag haben willst. Wenn du ein Haus hast und keinen Zeitdruck (was nie der Fall ist beim Normalverbraucher), hast du natürlich die freie Auswahl.

„Stressen“ darf der Vermieter sowieso nicht, also 1-2 Male pro Jahr wären vielleicht noch OK, aber nicht öfter. Dazu noch unbedingt 24Std vorher ankündigen und Termine aneinander anpassen.

Kurz gesagt, wäre ich eine Vermieterin, würde ich so eine Klausel UNBEDINGT in meinen Vertrag aufnehmen, um mich vor so manchen Individuen zu schützen!