Hallo,
zur Ergänzung von Mikesch.
Die Mieter können gemeinsam mit den Stadtwerken vereinbaren, dass sie die Kosten übernehmen, damit die Versorgung nicht eingestellt wird. Der VM ist hinzuweisen, dass die ihm überlassenen Vorauszahlungen nicht ordnungsgemäß verwendet worden sind und die Mieter nun zum eigenen Schutz der Versorgung die Rückstände ausgleichen und die nochmaligen Zahlungen mit der Miete verrechnen.
Ein Mieter sollte auf jeden Fall als Ansprechpartner der Stadtwerke fungieren und auch die Überweisungen überwachen, die die einzelnen Mieter vornehmen.
Dringend aber einen Mieterverein oder Anwalt aufsuchen. Zumindest Mieterverein helfen vor Ort bei der Verhandlung mit Versorgern.
Ich habe in BW in den letzten drei Monaten in zwei Fällen Gelder für Gebäudebrandversicherung, Wasser, Gasheizung in Höhe von rd je 9000 € auf diese Art eingezogen und gegen den VM Strafanzeige erstattet. Ergebnis wegen der laufenden Ermittlungen derzeit noch nicht klar.
welche Möglichkeiten haben die Mieter, wenn der Vermieter die
Stadtwerkerechnungen bzw. die monatlichen Abschläge nicht
bezahlt hat und die Stadtwerke jetzt direkt an die Mieter in
einem Mehrfamilienhaus mit der offenen Forderung herantreten?
An den VM sollten keine Vorauszahlungen mehr geleistet werden.
Die Mieter haben ihre Abschlagszahlungen der Nebenkosten
ordnungsgemäss an den Vermieter entrichtet.
Der Vermieter (Privatperson) ist kurzfristig verreist.
Die Stadtwerke drohen damit innerhalb 1 Woche die Versorgung
von Gas und Wasser einzustellen, wenn Sie kein Geld erhalten.
Des Weiteren bestehen Sie darauf, das auch zukünftige
Abschlagszahlungen von den Mietern und nicht mehr von dem
Eigentümer geleistet werden.
Für persönliche Fragen bitte direkt Mail verwenden
Gruss Günter