Vermieter hat Stadtwerke nicht bezahlt

Hallo,

welche Möglichkeiten haben die Mieter, wenn der Vermieter die Stadtwerkerechnungen bzw. die monatlichen Abschläge nicht bezahlt hat und die Stadtwerke jetzt direkt an die Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit der offenen Forderung herantreten?

Die Mieter haben ihre Abschlagszahlungen der Nebenkosten ordnungsgemäss an den Vermieter entrichtet.

Der Vermieter (Privatperson) ist kurzfristig verreist.

Die Stadtwerke drohen damit innerhalb 1 Woche die Versorgung von Gas und Wasser einzustellen, wenn Sie kein Geld erhalten.
Des Weiteren bestehen Sie darauf, das auch zukünftige Abschlagszahlungen von den Mietern und nicht mehr von dem Eigentümer geleistet werden.

Habt Ihr einen Rat für eine solche Situation?

Danke!

Gruss

Ingo

Hallo

Hallo,

welche Möglichkeiten haben die Mieter, wenn der Vermieter die
Stadtwerkerechnungen bzw. die monatlichen Abschläge nicht
bezahlt hat und die Stadtwerke jetzt direkt an die Mieter in
einem Mehrfamilienhaus mit der offenen Forderung herantreten?

Die Mieter haben ihre Abschlagszahlungen der Nebenkosten
ordnungsgemäss an den Vermieter entrichtet.

Der Vermieter (Privatperson) ist kurzfristig verreist.

Die Stadtwerke drohen damit innerhalb 1 Woche die Versorgung
von Gas und Wasser einzustellen, wenn Sie kein Geld erhalten.
Des Weiteren bestehen Sie darauf, das auch zukünftige
Abschlagszahlungen von den Mietern und nicht mehr von dem
Eigentümer geleistet werden.

Habt Ihr einen Rat für eine solche Situation?

Sich mit den Stadtwerken einigen, die sind im Recht und die Rechtsprechung geht auch in diese Richtung. Dem VM einfach die Kosten von der KM abziehen, dass dürfte man in dem Fall so machen, hat mal so ein Mietexperte gesagt.

Danke!

Gruss

Ingo

LG
Mikesch

Hallo,

zur Ergänzung von Mikesch.

Die Mieter können gemeinsam mit den Stadtwerken vereinbaren, dass sie die Kosten übernehmen, damit die Versorgung nicht eingestellt wird. Der VM ist hinzuweisen, dass die ihm überlassenen Vorauszahlungen nicht ordnungsgemäß verwendet worden sind und die Mieter nun zum eigenen Schutz der Versorgung die Rückstände ausgleichen und die nochmaligen Zahlungen mit der Miete verrechnen.

Ein Mieter sollte auf jeden Fall als Ansprechpartner der Stadtwerke fungieren und auch die Überweisungen überwachen, die die einzelnen Mieter vornehmen.

Dringend aber einen Mieterverein oder Anwalt aufsuchen. Zumindest Mieterverein helfen vor Ort bei der Verhandlung mit Versorgern.

Ich habe in BW in den letzten drei Monaten in zwei Fällen Gelder für Gebäudebrandversicherung, Wasser, Gasheizung in Höhe von rd je 9000 € auf diese Art eingezogen und gegen den VM Strafanzeige erstattet. Ergebnis wegen der laufenden Ermittlungen derzeit noch nicht klar.

welche Möglichkeiten haben die Mieter, wenn der Vermieter die
Stadtwerkerechnungen bzw. die monatlichen Abschläge nicht
bezahlt hat und die Stadtwerke jetzt direkt an die Mieter in
einem Mehrfamilienhaus mit der offenen Forderung herantreten?

An den VM sollten keine Vorauszahlungen mehr geleistet werden.

Die Mieter haben ihre Abschlagszahlungen der Nebenkosten
ordnungsgemäss an den Vermieter entrichtet.

Der Vermieter (Privatperson) ist kurzfristig verreist.

Die Stadtwerke drohen damit innerhalb 1 Woche die Versorgung
von Gas und Wasser einzustellen, wenn Sie kein Geld erhalten.
Des Weiteren bestehen Sie darauf, das auch zukünftige
Abschlagszahlungen von den Mietern und nicht mehr von dem
Eigentümer geleistet werden.

Für persönliche Fragen bitte direkt Mail verwenden

Gruss Günter

Hallo,

Auch Hallo!

welche Möglichkeiten haben die Mieter, wenn der Vermieter die
Stadtwerkerechnungen bzw. die monatlichen Abschläge nicht
bezahlt hat und die Stadtwerke jetzt direkt an die Mieter in
einem Mehrfamilienhaus mit der offenen Forderung herantreten?

Wenn der Vermieter Vertragspartner der Stadtwerke ist, können die Stadtwerke nicht einfach so an die Mieter herantreten, da die Mieter keine Vertragsparteien sind!

Die Mieter haben ihre Abschlagszahlungen der Nebenkosten
ordnungsgemäss an den Vermieter entrichtet.

Damit ist zunächst mal ihre Pflicht getan!

Der Vermieter (Privatperson) ist kurzfristig verreist.

Da krigt er aber Stress wenn er wieder kommt (falls er wieder kommt!)

Die Stadtwerke drohen damit innerhalb 1 Woche die Versorgung
von Gas und Wasser einzustellen, wenn Sie kein Geld erhalten.

Da sollten sich die Mieter anwaltlichen Rat einholen u. ggf bis zur Klärung mit den SW um Aufschub bitten.

Des Weiteren bestehen Sie darauf, das auch zukünftige
Abschlagszahlungen von den Mietern und nicht mehr von dem
Eigentümer geleistet werden.

Dazu müssten sie dann einen neuen Vertrag mit den Mietern abschließen! Würde ich als Mieter aber in Betracht ziehen, weil der VM scheinbar sehr unzuverlässig ist!

Habt Ihr einen Rat für eine solche Situation?

Wie gesagt: Sofort zum Anwalt und mit den SW reden! Ich bin mir nicht sicher, ob in diesem Fall die SW die Versorgung einfach so einstellen dürfen. Sollten Die SW sich stur stellen, müsste man ggf. über eine einstweilige Verfügung gegen die Versorgungseinstellung nachdenken.

Danke!

Bitte!

Gruss

Auch

Ingo

Andreas

Hallo Andreas

Situation?

Wie gesagt: Sofort zum Anwalt und mit den SW reden! Ich bin
mir nicht sicher, ob in diesem Fall die SW die Versorgung
einfach so einstellen dürfen. Sollten Die SW sich stur
stellen, müsste man ggf. über eine einstweilige Verfügung
gegen die Versorgungseinstellung nachdenken.

Dürfen sie und machen sie auch, hab schon einige Fälle gesehen wo ganze Blöcke von Heizung und Wasser einfach gekappt wurden.

LG
Mikesch

Wenn der Vermieter Vertragspartner der Stadtwerke ist, können
die Stadtwerke nicht einfach so an die Mieter herantreten, da
die Mieter keine Vertragsparteien sind!

Irrtum, die Versorger können und dürfen dies sogar.

Die Mieter haben ihre Abschlagszahlungen der Nebenkosten
ordnungsgemäss an den Vermieter entrichtet.

Damit ist zunächst mal ihre Pflicht getan!

aber nur gegenüber dem VM

Der Vermieter (Privatperson) ist kurzfristig verreist.

Da krigt er aber Stress wenn er wieder kommt (falls er wieder
kommt!)

was nutzt das, wenn in der Zwischenzeit Wasser oder Gas abgestellt werden ?

Die Stadtwerke drohen damit innerhalb 1 Woche die Versorgung
von Gas und Wasser einzustellen, wenn Sie kein Geld erhalten.

Da sollten sich die Mieter anwaltlichen Rat einholen u. ggf
bis zur Klärung mit den SW um Aufschub bitten.

eine Möglichkeit, selten aber machen Versorger bei höheren Rückständen mit

Des Weiteren bestehen Sie darauf, das auch zukünftige
Abschlagszahlungen von den Mietern und nicht mehr von dem
Eigentümer geleistet werden.

Dazu müssten sie dann einen neuen Vertrag mit den Mietern
abschließen! Würde ich als Mieter aber in Betracht ziehen,
weil der VM scheinbar sehr unzuverlässig ist!

ok

Habt Ihr einen Rat für eine solche Situation?

Wie gesagt: Sofort zum Anwalt und mit den SW reden! Ich bin
mir nicht sicher, ob in diesem Fall die SW die Versorgung
einfach so einstellen dürfen. Sollten Die SW sich stur
stellen, müsste man ggf. über eine einstweilige Verfügung
gegen die Versorgungseinstellung nachdenken.

Leider haben die Mieter keine Chance mit einer einstweiligen Verfügung etwas zu erreichen. Wenn z.B. der Wasserversorger anbietet, dass jeder Mieter täglich für seinen Haushalt gegen Bezahlung bei den Wasserwerken Wasser abholen kann, hat der Wasserversorger das Notwendige getan. Oft schließen Wasserversorger auch Münzautomaten für Wasser am Hauptnetz an.

Bei der zentralen Gasversorgung wird dies schon problematischer.

Gruss Günter