Vermieter ist in Insolvenz gegangen - Wasserversorger stellt den Mietern das Wasser ab

Wenn in einem Miethaus das Wasserabgestellt wurde (vor 4 Wochen) und der Vermieter das Wasser wiederrechtlich wieder angestellt hat… dann wieder das Wasser abgestellt wird (vom Versorgungsamt), er es wieder wiederrechtlich anschaltet… Kann man da die Miete dennoch kürzen oder gar ganz einbehalten ??? Weil man ja jeden Tag darum bangen muss das es wieder abgestellt wird !!!Wenn es beim Strom auch schon einmal so war und dies nur durch die Zahlung der Mieter abgewendet werden konnte (obwohl sie alles ja schon an den Vermieter zahlten , er die Gelder aber einbehielt)Wenn vor drei Monaten , neue Mieter in dieses Haus einzogen, müsste der Vermieter Sie dann über die insolvenz die gerade anläuft informieren ???Und wie kann man da die Bar gezahlte Kaution zurück bekommen ? Könnte man die Kaution (natürlich nach schriftlicher ankündigung) dann in drei Monaten von der Miete einebhalten ???

Hallo!

Fange mal mit der letzten Frage an:

Ein grundsätzliches Recht des Mieters, die letzten Mietzahlungen mit der hinterlegten Mietkaution zu verrechnen, besteht nicht. Ein Abwohnen der Mietkaution ist also unzulässig.

Grund: Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution wird erst nach Ende des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mieträume fällig. Das heißt, der Mieter kann während des Mietverhältnisses nicht einfach mit der Kaution aufrechnen.
Folge: Der Mieter muss bis zum letzten Monat des Mietverhältnisses die Miete bezahlen. (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 03.03.2004, Az.: 2 W 10/04, LG München, Az.: 14 S 5138/96).
Ausnahme: Die einzige rechtliche Möglichkeit, die Zahlung der Monatsmiete bis zur Höhe der Kautionssumme einzustellen, ist dann gegeben, wenn der Vermieter der schriftlichen Aufforderung des Mieter zum Nachweis über den Verbleib der Mietkaution nicht Folge leisten würde. Denn in dem Fall hätte der Vermieter seine Nachweispflicht über den Verbleib der  Mietkaution verletzt und der Mieter hätte das Recht auf Zurückbehaltung nach § 273 BGB (vgl. BGH, Urteil v. 20.12.2007, Az.: IX ZR 132/06).
Anmerkung: Wenn Vermieter die Kaution nicht wie im Gesetz verlangt „getrennt von seinem Vermögen“ angelegt hatte, dann ist sie in die Insolvenzsumme gefallen, jedenfalls wäre sie dann weg. Mieter müssten ihre Fordung auf Kaution als Insolvenzschulden anmelden und hoffen, es bleibt genug Geld übrig.
Meist bedeutet es die Kautionssumme ist verloren !

Vorsorglich kann man nicht die Miete mindern. Nur den tatsächlichen Mangel, also das Ausbleiben der Wasser- oder Stromversorgung.

Bei Sperren der Versorger wegen Nichtzahlung des Vermieters sollte man sich immer rechtlich beraten lassen( Mieterverein, Verbraucherberatung, Anwalt). Alle im Haus wäre am besten, hier hat es wenig Zweck wenn einzelne Mieter allein handeln. Möglich, aber nicht hilfreich.

Man muss mit den Versorgern aushandeln, Mieter zahlen ab sofort Wasser und Strom direkt, nicht mehr an Vermieter. Die Kosten zieht man von den Vorauszahlungen oder der Miete ab.
Es kann sein, man muss dazu auch die ganze Miete einbehalten und an Versorger abführen, das wird einem der Berater sagen müssen.

Über ein bereits laufendes Insolvenzverfahren muss neuer Mieter informiert werden, denn der Vermieter darf gar nicht mehr alleine neue Verträge abschließen. Das macht sein Insolvenzverwalter ab jetzt.
Hier kann es aber sein, Insolvenzantrag ist erst gestellt oder es laufen erst Vorbereitungen dazu.

MfG
duck313

http://www.berliner-kurier.de/archiv/drama-wenn-der-…