Vermieter kommt meiner Meinung seiner Pflicht nicht nach

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt spielt sich seit meinem Einzug in die Wohnung ab.

Ich wohne nun seit Mai 2014 mit meiner Freundin und meinem Sohn in der Wohnung. Beim Einzug haben wir einige Mängel festgestellt, die auch ins Übergabeprotokoll aufgenommen wurden.

Diese Mängel sind unter anderem eine völlig veraltete und marode Duschkabine und noch schlimmer, eine offene Stromleitung im Badezimmer.

Nach mehrmaliger Kontaktaufnahme mit dem Vermieter hat sich mittlerweile immernoch nichts daran geändert, obwohl uns die Erneuerungsmaßnahmen bezüglich der Duschkabine und der Verschließung der Stromleitung mehrmals zugesichert wurden.

Die Stromleitung haben wir mittlerweile selbst zur Sicherheit, vor Allem zum Schutz unseres Kleinen, abisoliert. Dennoch wurde uns die Hilfe eines Elektrikers versprochen.

Meine Frage an Euch wäre: Was kann ich als Mieter für Maßnahmen ergreifen?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für Eure Hilfe.
Liebe Grüße

Huhu,

für die Erste hilfe kann man nur empfehlen das zu lesen was man zugestimmt hat.
um das besser zu verstehen empfehle ich folgenden Link klick

Das gleiche/ so ähnliches Theater habe ich aktuell selbst. Laut meiner Rechtsschutz kann man das zahlen der Kaution/ Miete verringern, oder gar ganz einstellen. Ist allerdings die Vorschlaghammer Methode und sollte nicht ohne rechtlichen Rat durchgeführt werden.

Andere Möglichkeit wäre eine Firma kommen zu lassen, und die Rechnung auf den Vermieter schreiben lassen. Oder selbst bezahlen, und diesen Betrag nachher gerichtlich zurück klagen. Was allerdings auch viel Stress, und Ärger mit sich bringen mag.

Die einfachste, und humane Methode ist einen Rechtsanwalt zu suchen, diesen ihr Problem schildern, und der Anwalt meldet sich beim Vermieter. Er kann dem Vermieter auch vermahnen, oder ihn mit Sanktionen drohen, und gegebenenfalls Klagen.

Hallo!

Solche Probleme sind recht einfach zu lösen.

Hauptsache, es ist wirklich verbindlich zugesagt worden die Duschkabine zu ersetzen oder sonst wie herzurichten. Das ist leider oft nicht so.
Aussagen bei Übergabe wie „ja, ja, da kümmern wir uns drum…“ sind alles andere als eine verbindliche Zusage zum Kabinenersatz.

Sonst gilt es auch und wäre durchsetzbar.

Man setzt dem VM eine angemessene Frist zur Durchführung und kündigt gleich an, sollte Frist verstreichen, dann lässt man die Arbeiten selbst ausführen und zieht Kosten von der Miete ab. Grundsätzlich wäre auch Mietminderung möglich.
Selbstvornahme und Verrechnung ist schneller und wirksamer ,schließlich will man eine neue Dusche und sichere Elektrik und nicht eine minimal reduzierte Miete.
das eine (Selbstvornahme) und das andere (Mietminderung) schließen sich aber nicht aus. Es kann beides angewandt werden.

Ungeschützte Stromleitung kann sehr dringend sein, da braucht man weder warten noch lange fackeln. Selbstvornahme ( oder besser durch Elektriker) und Kosten abziehen. Fertig.

MfG
duck313

Was ist eine offene Stromleitung?

vnA

Ein „offenes“, also nicht isoliertes Leitungsende, was aus der Wand rausguckt und wo man einen Stromschlag bekommen könnte.
Etwa nach Abbau einer Wandleuchte und fehlender Lüsterklemme und Abdeckung.

mfG
duck313

Welcher Pflicht?

Diese Mängel sind unter anderem eine völlig veraltete und
marode Duschkabine und noch schlimmer, eine offene
Stromleitung im Badezimmer.

Zur Duschkabine:

Bei Besichtigung war die Duschkabine noch brandneu? Warum mietet man eine Wohnung und meckert dann über den Zustand? Sieht man doch alles bei der Besichtigung und kann sich dann entscheiden, ob man das so mietet oder, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt, abklären, ob der VM was erneuert. Oder meint man, dass man bei Anmietung einer Wohnung einen Anspruch drauf hat, dass alle bereits gebrauchten Sachen erneuert werden.

Zur Stromleitung:

Ja. So etwas soll es geben. Ich habe in jedem Zimmer meiner Mietwohnung mindestens eine offene Leitung unter der Decke. Entweder ich nutze diese, wie vorgesehen, für eine Deckenlampe, bei Leitungen, die aus der Wand kommen, für eine Wandlampe, im Badezimmer z.B. für die Beleuchtung eines Spiegelschrankes, oder ich decke die offene Leitung mit einer entsprechenden Dose ab.

Ich habe das Gefühl, dass der Mieter hier Sachen vom Vermieter verlangt bzw. erwartet, auf die er keinen Anspruch hat.

Wenn ich eine Wohnung bewusst mit vergammelter Duschkabine anmiete, kann ich froh sein, wenn der Vermieter diese trotzdem erneuert.

Die Aussage „Vermieter kommt meiner Meinung seiner Pflicht nicht nach“ kann ich nicht nachvollziehen.

Ein „offenes“, also nicht isoliertes Leitungsende, was aus der
Wand rausguckt und wo man einen Stromschlag bekommen könnte.
Etwa nach Abbau einer Wandleuchte und fehlender Lüsterklemme
und Abdeckung.

Braucht man da wirklich einen Elektriker? Ich hätte 'ne Lüsterklemme draufgeschraubt und ordentlich Isolierband drumgemacht.

Gruß,
Max

Beim Einzug haben wir einige Mängel

festgestellt, die auch ins Übergabeprotokoll aufgenommen
wurden.

Diese Mängel sind unter anderem eine völlig veraltete und
marode Duschkabine und noch schlimmer, eine offene
Stromleitung im Badezimmer.

Das steht also im Übergabeprotokoll - aber wo steht, dass diese Mängel vom Vermieter beseitigt werden? Nur mündliches Blabla?

Eine „völlig veraltete und marode Duschkabine“ stellt keinen Mangel dar, selbst wenn sie im Übergabeprotokoll erwähnt wäre. Vielmehr gilt der bei Besichtigung bzw. Anmietung vorhandene Zustand als angemietet und verpflichtet den Vermieter - zumal bei unverändertem Mietzins - keinesfalls zu einer Modernisierung, sofern er die nicht ausdrücklich nachweislich bei Mietvertragsschluss auch zusicherte :open_mouth:

Solange die Dusche abnutzt oder altbacken ist, aber eben zu vertragsgemäßem Gebraucht taugt, ist das akzeptiert und hinzunhemen.

Offene stromführende Leitungen sind hingegen inakzeptabel. Warum man fast ein halbes Jahr weder die Sicherung des Stromkreises unterbrach oder eine Lüsterklemme bzw. Abdeckung anbringen konnte, erschliesst sich mir nicht.

Diesen Mangel fordert man dann eben zugangssicher schriftlich unter angemessener Fristsetzung, etwa von 14 Tagen, behoben und kündigt an, nach fruchtlosem Fristverlauf selbst einen Elektriker mit Mängelbeseitigung zu beauftragen, dessen Rechnung man mit er übernächsten Miete verrechnet.

Eine Mietminderung kommt IMHO wegen unwesentlicher Gebrauchsbeinträchtigung nicht in Betracht und könnte als Mietrückstnd abgemahnt werden.

G imager

Hauptsache, es ist wirklich verbindlich zugesagt worden die
Duschkabine zu ersetzen oder sonst wie herzurichten. Das ist
leider oft nicht so.

In diesem Fall eben auch nicht.

Aussagen bei Übergabe wie "ja, ja, da kümmern wir uns drum…
sind alles andere als eine verbindliche Zusage zum
Kabinenersatz.

Genauer: Das stellt gearde keine zugesicherte und damit beanspruchbare Modernsisierung dar.

Ungeschützte Stromleitung kann sehr dringend sein, da braucht
man weder warten noch lange fackeln. Selbstvornahme ( oder
besser durch Elektriker) und Kosten abziehen. Fertig.

Das sehe ich anders: Ohne (im Zweifel beweisliche!) Kenntnis des VM besteht überhaupt kein Mietmangel , ohne fruchtlose Inverzugsetzung kein Kostenersatzanspruch und eine Mietminderung ist ausgeschlossen , § 536 Abs. 1 BGB: „Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.“ :open_mouth:

Tatsächlich hat der Mieter die Rechnung eines von ihm beauftragten Handwerkers als Auftraggeber zu bezahlen, wenn er sich außerstande sieht, durch Spannungsfreischaltung am Sicherungskasten oder Anbringen eine Lüsterklemme den Leiter berührungssicher zu machen :smile:

Vielmehr durfte der Vermieter davon ausgehen, dass die durch vom Vormieter demontierte Lampe, Badezimmerschrank o. ä. freiligende Zuleitung mieterseits wieder ersetzt wird oder die Leitung zumutbar durch den Mieter und auf dessen Kosten gesichert wird, wenn er sie wider Erwarten nicht für den vorgesehen Zweck nutzen möchte.

G imager