Vermieter Kündigung ohne Grund nach 4 Monaten?

Hallo,
ich habe folgendes Problem, heute erreichte mich die schriftliche Kündigung des Vermieters. In welcher nur der Satz stand „Sehr geehrte Frau xy, hiermit kündige ich Ihnen das bestehende Mietverhältnis fristgerecht zum 30.11.2013.“

Das ist doch nicht rechtens??

Ich bin hier vor 4 Monaten mit meinem 4 Jährigen Sohn eingezogen, habe Kaution hinterlegt (wurde auf kein Mietkautionskonto eingezahlt) habe eine Stange Provision und ne Menge Renovierungskosten (ca. 1000 €) bezahlt. Da die Wohnung in einem sehr heruntergekommenen Zustand war.
Der Vermieter betreibt Psychoterror, (passt uns ab, steht einfach vor der Tür morgens um 8.00, oder um 10 Uhr mit einer Bierfahne) war in der Wohnung drin (kann es leider nicht beweisen).

Am Freitag fand ich einen Fresszettel im Briefkasten in dem Stand, ich sollte mich bei Ihm melden um über die gestiegenen Nebenkosten zu sprechen, da nach einer Anfrage der Ölliter preis um 0,12 Cent/liter gestiegen sei, und er meint ich könne die vorraussichtliche Nachzahlung 2014 in Höhe von 1500 € nicht begleichen daher würde er mir ne Kündigung zukommen lassen, welche ja dann heute kam?? Ich habe meine Miete immer pünktlich und komplett bezahlt!

Ich werde ausziehen müssen, einfach um mich und mein Kind vor weiteren verbalen Attaken zu schützen, die Frage ist was kann ich wegen dem mir entstandenen Finanziellen Schaden tun? Vom Emotionalen Schaden mal ganz abgesehen!

Vielen Dank im vor raus

Hallo aus Bernburg,
leider gibt es solche Zeitgenossen die den Stand der Grundbesitzer und Eigentümer schädigen.
Die Kündigung ist unwirksam weil rechtswidrig! Sie brauchen keine Sorge zu haben und müssen auch nichts unternehmen.
Um Ruhe zu bekommen würde ich auch anderen Wohnraum suchen.

Liebe/-r Experte/-in,

wenn im Mietvertrag nichts anderes vermerkt ist, dann beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Die wäre ja leider eingehalten, so dass eine fristgemäße Kündigung zum 30.11. wirksam wäre.

hallo,
geht natürlich gar nicht, die kündigung hat null rechtsgültigkeit!
entweder also einfach aussitzen und abwarten und weiterzahlen die reguläre miete - eine zwangsräumung bekäme der vermieter nie durch.
aber sollten Sie alleinerziehend sein, dann haben Sie anspruch auf eine rechtsberatung über einen beratungsschein, kostet nur max. 10,-. das wäre wohl die bessere lösung.
mfg,
udo

Ich kann Ihnen nur empfehlen,einen Anwalt zu nehmen.Ohne werden Sie in diesem Fall nicht weiterkommen.

Hallo Zimkone,
was für ein übler Vermieter!
Ob die Kündigung rechtens ist hängt von den im Mietvertrag genannten Kündigungsfristen ab. Steht dort 2 Monate zum Ende eines Monats, dann ist die Kündigung zunächst mal FRISTgerecht. Ob sie tatsächlich auch GERECHT ist - das ist leider eine andere Sache. Die Drohung mit den gestiegenen Ölheizungskosten ist kein Kündigungsgrund.
Belastender ist da schon das Auftreten des Vermieters.
Wenn im Mietvertrag keine weiteren Abmachungen über Schönheitsreparaturen enthalten sind, dann ist auch hier eine Rückforderung schwierig . Ein engagierter Anwalt könnte vielleicht mit einer Widerspruchsklage etwas erreichen, aber das erfordert ein starkes Durchhaltevermögen Ihrerseits, denn Ihr Vermieter wird sie mit allen Mitteln hinaus ärgern wollen.

Viel Glück wünscht Heihei

Den Beratungsschein gibt es nur wenn man Leistungen empfängt… Und das tue ich nicht, ich bestreite den Lebensunterhalt ohne Unterstützung vom Amt oder sonstiges!! Mit der Rechtsgültigkeit das dachte ich mir schon da er einen Grund angeben muss, und das hat er nicht, daher keine ordentliche und auch keine ausserordentliche Kündigung! Eine alleinerziehende Mutter aus ner Wohnung auf legalen Weg zu bekommen ist schier unmöglich wenn Sie (ich) sich nicht zu schulden kommen lässt… Aber der Psycho Faktor spielt halt auch eine Rolle!

Muss ich nicht zumindest wiederspruch oder so einlegen? Damit er weiß das ich die Kündigung nicht still schweigend annehme?
Ich habe nun ende der Woche erstmal einen Termin beim Mieterschutzbund. Er möchte ja das Haus verkaufen und ich denke daher weht der Wind!!! Es ist eben super ärgerlich wegen dem ganzen Geld welches weg ist, und eben der Stress nach 4 Monaten schon wieder mit einem Kleinkind umziehen zu müssen, zudem dies hier ein Kleines Nest ist, und wir erst hierher gezogen sind, und hier eine Neue Wohnung zu finden fast unmöglich ist, und ich meinem Sohn nicht einen erneuten Kindergartenwechsel zumuten kann nach 4 Monaten!!! Das alles so Mist!

als erstes das Türschloss der Eingangstür wechseln, ein vermieter darf keinen Schlüssel von einer Mietwohnung haben
Ist ein Grund in der Kündigung genannt?
Ist die Kündigung vom Vermieter unterschrieben?
ansonsten ist sie eh unwirksam, da man nicht aus Spaß a der Freude als Vermieter kündigen kann.
Kaution, ist wenigstens ein Beleg da das sie dem Vermieer gezahlt worden ist.
In meinen Augen ist das ein Fall für einen Anwalt.
Wenn keine Rechtschutzversicherung vorliegt, was ich annehme müsste Beratungskosenhilfe und auch Prozesskosenhilfe vom Anwalt beantragt werden damit keine Kosten entstehen, wird ein Anwalt aber ganz schnell erklären.
Wenn man sich nichts zu schulden hat komen lassen und auch alles pünktlich bezahlt hat sehe ich kein Problem darin dagegen anzugehen.
Die nächst Frag die sich mir stellt wie kommt der Vermieter auf diese Nachzahlungssumme, sind an den Heizungen Ablesezähler oder wird Heizung pauschal bezahlt?
Mein Rat ab zum einem kompetentn Anwalt der sich in Mietrecht spezialisiert hat und keine scheu vor den Kosten das kann man im ersten Gesräch klären und hilfe gibt es immer
Viel Erfolg , über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
Margret

Hallo Margret,

Es ist kein Kündigungsgrund genannt, lediglich dieser eine Satz wie oben geschrieben steht in dem Kündigungsschreiben. Unterschrieben ist die Kündigung. Auf dem Mietvertrag wurde bestätigt das ich die Kaution bei unterschrift in Bar geleistet habe. Ich habe eine Überwachungskamera aufgehängt um Ihn wegen Hausfriedensbruch dran zu bekommen, daher wechsel ich im Moment mal noch kein Schloss sondern warte eigentlich darauf Ihn zu erwischen. Die Nebenkostenabrechnungen stimmen hinten und vorne nicht, verschiedene Vormieter gehen Gerichtlich schon gegen Ihn vor (habe ich leider erst jetzt erfahren) Da zum Beispiel die Mieter unter mir (120qm einen monatlichen abschlag in Höhe von 200 € leisten aber 3050€ nachzahlen sollen für letztes Jahr, Vormieter 2 hat 10 Monate in diesem Haus gewohnt, Wohnung 100 qm monatlicher Abschlag 200 € diese sollen 2200€ nachzahlen) Nach erster grober Prüfung ist die Abrechnung alles andere als Richtig!

Dann war meine Vermutung richtig
also nichts wie zum Anwalt egal wer dir was rät
Gegen so einen Menschen kommt man alleine nicht an
Man kann nicht verstehen wie man als Vermieter, wo man doch eine Vorbildposition hat, sich so verhalten kann
Alles an Unterlagen mitnehmen was schon vorhanden ist, und die Nebenkosenabrechnung auf jedenfall prüfen lassen (auch wenn sie erst kommt)
Ich wünshe ganz viel Glück und Erfolg, nur nicht unterkriegen lassen
Bin gespannt was dabei raus kommt, würd mich freuen über eine positive Rückmeldung
Schönen Abend und viele Grüße
Margret

Hallo Zimkone,

Ich vermute mal, Du bist eine junge Mutter, oder? (Alleinstehend?)

Wenn ich Deinen Text so lese werde ich den Verdacht nicht los, der miese Vermieter hatte sich mehr als nur eine Mieterin von Dir versprochen. Vielleicht noch ein Gratis-Schäferstündchen? Kann das sein?

Er stützt sich bei seiner Kündigung auf eventuelle „Zahlungsunfähigkeit“, die er nicht einmal beweisen kann. Wer weiß, was sich sonst noch so in seinem alkohol-benebelten Kopf abspielt.

Aber ok, wir wollen mal sehen, was wir dagegen setzen können.

  1. Die erste Frage ist, um welche Mietform handelt es sich? Geht es hier um ein Zweifamilienhaus, wo der VM selber drin wohnt? Dann muss er u.U. keinen Kündigungsgrund nennen, allerdings verlängert sich dann die Kündigungsfrist um weitere drei Monate. Also insges. um sechs Monate. Siehe hierzu auch den §573 BGB, der dann nicht greifen würde.

  2. Hat das Haus mehrere vermietete Wohnungen, muss er die Kündigung begründen. Hierfür gibt es nur drei Gründe: Eigenbedarf, schwerwiegende Vertragsverletzung des Mieters oder Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung. Letzteres lässt sich aber nicht daraus ableiten, da das Mietverhältnis erst vier Monate besteht und somit der VM dies hätte schon vorher wissen müssen.

  3. Hast Du einen unbefristeten Mietvertrag, oder ist das ein Zeitmietvertrag? Bevor ich da jetzt weiter drauf eingehen kann, brauche ich die Antworten von Dir. Unterstützend zu meinen Angaben habe ich Dir mal eine kompetente Webseite herausgesucht, die Dir schon ein wenig helfen könnte. Lies Dich mal dort ein.

https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietver…

Rechtlicher Hinweis:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin und deshalb auch keine Rechtsauskünfte geben kann und darf. Ich gebe hier nur eigene Erfahrungen und Recherchen nach bestem Wissen und Gewissen unentgeltlich weiter und kann deswegen auch keine Haftung für evtl. ungewollt falsche Aussagen übernehmen!

Geh einfach zu einen Anwalt, es würde jetzt den Rahmen sprengen, die alles zu erklären. Wenn er in deiner Wohnung war, kannst du schon mal die Miete kürzen. Und was ist mit deinen Wertsachen, welche verschwunden sind.

Du kannst auch ersteinmal das Schloss an der Tür wechseln. Geht ganz einfach und kostet dich 10 bis 20 Euro für das Schloss. Am besten gehst du auf einen Baumarkt und lässt dich da beraten. (Mach ein Foto von deinen Schloss) Heb aber das ausgebaute Schloss und die Schlüssel auf.
Die Kündigung ist nicht rechtens, er kann dich eigentlich nur wegen Eigenbedarf kündigen oder wenn du die Miete nicht zahlst. Die Nebenkosten muss er abrechnen, er weiss doch gar nicht wieviel Öl du verbrauchst. Bist du im Mieterverein?

Lg Uwe

Der Vermieter hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten, dass mußte er auch. Mehr kann ich da leider nicht zu sagen
mfg
MT

Die erste Abrechnung für Mai kam schon da Mitte Mai die Heizung abgelesen wurde! Ich dachte noch das würde gut passen da ich dann sozusagen genullt wäre :wink: naja das dachte ich zumindest da er hier schon eine Forderung in Höhe von 83… € erhebt. Ich habe laut dieser Rechnung 37,… € geheizt *lach* 32,… € Wasser und 96,… € sind Hausnebenkosten. Nun ja daher entsteht ein Kostenbetrag in höhe von 173,… € da ich aber 180 € Nebenkosten bezahle stimmt dies schon mal garnicht und würde theoretisch 7 Euro rausbekommen. In der Nebenkostenrechnung geht der Vermieter aber von 90 € Vorauszahlung aus. Ich werde dich/euch auf dem laufenden halten.

Hallo,
Ja alleinstehen, und jung… .naja das ist wohl ansichtssache :wink: ich bin 29 Jahre alt. Was den im Kopf rumspucken tut möchte ich auch ehrlich gesagt nicht wissen.

Frage 1:
Schwierig zu beantworten, da es hier auch schon weiter geht, das ist ein 3 Familienhaus (alle 3 Wohungen vermietet) an dem Haus gibt es einen Anbau den der Vermieter bewohnt, 2 Hausnummern mit der gleichen Zahl :wink:

Frage 2:
ja das haus wird von 3 Mietpartien bewohnt. Ja er will dies nun an Kapitalanleger verkaufen (haben wir über die Anzeige erfahren nicht vom Vermieter)

Frage 3:
unbefristeter Mietvertrag.

Vielen dank für deinen Einsatz

ne,
auch geringverdiener haben anspruch, mal googeln…
es gibt überhaupt keinen grund für eine fristgerechte kündigung von seiten des vermieters. diese möglichkeit hat nur der mieter.
dass dies psycho-stress bedeutet verstehe ich gut.
beste grüße, viel glück,
udo

Nein, aber wenn es beruhigt, widersprechen Sie. Vermieter dürfen nicht grundlos kündigen: Eine Vermieterkündigung benötigt einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Zulässig ist sie nur bei groben Vertragsverstößen seitens des Mieters, etwa bei Nichtzahlung der Miete.

Einem vertragstreuen Mieter darf nur in Sonderfällen gekündigt werden. Die können vorliegen bei:
•Eigenbedarf – wenn der Vermieter den Wohnraum entweder für sich oder ein enges Familienmitglied benötigt.
•Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung – wenn der Vermieter durch das Mietverhältnis künftig erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden wird.

Hallo Zimkone,

vorab vielen Dank für Dein Feedback.

Somit kann der Vermieter nicht ohne Begründung kündigen, da es sich um mehr als zwei Wohnungen handelt. Diese Kündigung ist unwirksam! Umgehend Widerspruch mit Einschreiben/Rückschein einlegen.

Nun habe ich Dir noch eine sehr informative Webseite herausgesucht, wo alle Deine Rechte in diesem Fall genauestens nach den geltenden Gesetzen beschrieben sind. Dort kannst Du Dir alle nötigen Informationen herauslesen, die für Dich in Frage kommen.

Zusätzlich empfehle ich Dir, da Du ja bereits Kenntnisse über den geplanten Verkauf erwerben konntest, Dich umgehend an einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht zu wenden. Im Zweifel muss dann nämlich der neue Eigentümer eine Wartezeit von drei Jahren für die Kündigung einhalten! Wenn Du also Beweise dafür hast, dann bleibe in der Wohnung und ziehe NICHT freiwillig aus. Der VM muss Dir dann eine Kündigungsklage über das Amtsgericht zukommen lassen, die er dort begründen muss- aber nicht kann- jedenfalls nicht mit solchen fadenscheinigen Argumenten, wie es es bei Dir gemacht hat. Noch haben wir den gesetzlichen Mieterschutz und daran kann der VM auch nichts ändern. Sei also nicht so besorgt deswegen, der Mieterverein oder Anwalt wird Dich schon gut vertreten können. So, nun schau mal hier nach:

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung_von_Miet…

Lieben Gruß, Micha.

Rechtlicher Hinweis für die “freundlichen” Abmahnbüros:
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin und deshalb auch keine Rechtsauskünfte geben kann und darf. Ich gebe hier nur eigene Erfahrungen und Recherchen nach bestem Wissen und Gewissen unentgeltlich weiter und kann deswegen auch keine Haftung für evtl. ungewollt falsche Aussagen übernehmen!

Hallo Zimkone,

als erstes sollte ein schriftlicher Widerspruch gegen die Kündigung erfolgen (Einschreiben gegen Rückschein) , da der Vermieter sich an gesetzliche Kdg.fristen zu halten hat (s.unten).

Einen Anspruch auf Kostenerstattung für die Renovierung gibt es leider nicht.

Ob der VM auf dem Kulanzweg was macht, muß mit ihm abgeklärt werden.

Desweiteren besteht für den Vermieter die Verpflichtung, eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Anlage muss getrennt von seinem Vermögen erfolgen und die Erträge (Zinsen) stehen Ihnen als Mieter zu.

Dem Vermieter ist es ebenfalls nicht erlaubt, einen Zweitschlüssel von der Mietwohnung zu behalten und ungefragt einfach die Wohnung zu betreten.

Aus all diesen Gründen würde ich Ihnen empfehlen, einen Termin beim Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht zu machen.

Gesetzliche Kündigungsfristen
Wer unbefristete Mietverträge kündigt, muss Fristen einhalten. Das gilt für Mieter und Vermieter. Allerdings können Mieter immer mit einer 3-Monatsfrist kündigen. Vermieter müssen die Mietdauer beachten – und Gründe vorlegen. Doch es gibt Ausnahmen.

Wenn der Mieter kündigt
Möchte ein Mieter ein unbefristetes Mietverhältnis beenden, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Unabhängig davon, wie lange er die Wohnung oder das Haus bewohnt hat. Begründen muss der Mieter seine Kündigung nicht. Für Mieter dürfen sogar günstigere Kündigungsfristen vereinbart werden, teilt der Deutsche Mieterbund mit. Beispiel: Ist im Vertrag eine Kündigungsfrist von nur einem Monat oder 14 Tagen vorgesehen, kann der Mieter mit dieser Frist kündigen. Umgekehrt funktioniert’s jedoch nicht: Der Vermieter darf die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht zu seinen Gunsten vertraglich ändern.

Wenn der Vermieter kündigt
Möchte ein Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag kündigen, muss er zweierlei berücksichtigen:

  1. Vermieter dürfen nicht grundlos kündigen:

Eine Vermieterkündigung benötigt einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Zulässig ist sie nur bei groben Vertragsverstößen seitens des Mieters, etwa bei Nichtzahlung der Miete.

Einem vertragstreuen Mieter darf nur in Sonderfällen gekündigt werden. Die können vorliegen bei:

•Eigenbedarf – wenn der Vermieter den Wohnraum entweder für sich oder ein enges Familienmitglied benötigt.
•Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung – wenn der Vermieter durch das Mietverhältnis künftig erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden wird.

  1. Vermieter müssen die Mietdauer berücksichtigen:

Für Vermieter gelten folgende gestaffelte Kündigungsfristen, die sich an der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses orientieren:

•Drei Monate bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren.
•Sechs Monate bei einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren.
•Neun Monate bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren.

Wenn andere Fristen gelten
Gesetzliche Hürden gelten meist nicht in Einliegerwohnungen oder Zwei-Familienhäusern, in denen auch der Vermieter wohnt. Mitunter darf der Vermieter dann jederzeit kündigen. Oft fehlen sie auch bei Untermietverhältnissen, in Jugend- oder Studentenwohnheimen oder möblierten Zimmern. Dort sollten sich Mieter vor Vertragsabschluss genau informieren.

Bei Zeitmietverträgen muss die vereinbarte Mietlaufzeit von Vermieter und Mieter gleichermaßen eingehalten werden. Allerdings nur, wenn im Mietvertrag ein gesetzlich anerkannter Befristungsgrund steht – andernfalls gelten laut dem Deutschen Mieterbund die Kündigungsfristen für unbefristete Mietverhältnisse.

http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber…

Mit freundlichen Grüßen

petra0801