Hallo zusammen,
mal angenommen, der Vermieter eines Mehrfamilienhauses lässt im Oktober dessen Einfriedung, sprich: den Gartenzaun entfernen, obwohl bekannt ist, dass die Maurerfirma, die den Zaun durch eine Mauer ersetzen soll, bis zum nächsten Frühjahr keinen Termin frei hat. Das Grundstück ist nun zu zwei Strassenseiten offen, eine davon wird täglich von hunderten Passanten frequentiert. Müssen die Mieter es dulden, dass das Grundstück und der mitgemietete Garten über mehrere Monate für jeden zugänglich sind? Dazu gesagt besteht aufgrund einer bisher erfolglosen Eigenbedarfskündigung kein sehr gutes Verhältnis zwischen Vermieter und dem Mieter im EG, der den Garten mitgemietet hat. Ist eine Mietminderung möglich? Falls ja, nur für den EG-Mieter oder auch für die anderen?
Schon mal vielen Dank,
Silke