Vermieter lässt Einfriedung entfernen

Hallo zusammen,

mal angenommen, der Vermieter eines Mehrfamilienhauses lässt im Oktober dessen Einfriedung, sprich: den Gartenzaun entfernen, obwohl bekannt ist, dass die Maurerfirma, die den Zaun durch eine Mauer ersetzen soll, bis zum nächsten Frühjahr keinen Termin frei hat. Das Grundstück ist nun zu zwei Strassenseiten offen, eine davon wird täglich von hunderten Passanten frequentiert. Müssen die Mieter es dulden, dass das Grundstück und der mitgemietete Garten über mehrere Monate für jeden zugänglich sind? Dazu gesagt besteht aufgrund einer bisher erfolglosen Eigenbedarfskündigung kein sehr gutes Verhältnis zwischen Vermieter und dem Mieter im EG, der den Garten mitgemietet hat. Ist eine Mietminderung möglich? Falls ja, nur für den EG-Mieter oder auch für die anderen?

Schon mal vielen Dank,
Silke

Hallo Silke,

mal angenommen, der Vermieter eines Mehrfamilienhauses lässt
im Oktober dessen Einfriedung, sprich: den Gartenzaun
entfernen, obwohl bekannt ist, dass die Maurerfirma, die den
Zaun durch eine Mauer ersetzen soll, bis zum nächsten Frühjahr
keinen Termin frei hat. Das Grundstück ist nun zu zwei
Strassenseiten offen, eine davon wird täglich von hunderten
Passanten frequentiert. Müssen die Mieter es dulden, dass das
Grundstück und der mitgemietete Garten über mehrere Monate für
jeden zugänglich sind?

Nein, aber der Vermieter muss dann eben ein Schild aufstellen, dass das Betreten für Unbefugte nicht erlaubt ist. Die Mieter müssen sich hier zusammen an den Vermieter wenden. Sie müssen ihm erklären, dass sie diese Belästigungen nicht akzeptieren und notfalls wenn sie nicht abgestellt werden die Miete mindern.

Dazu gesagt besteht aufgrund einer

bisher erfolglosen Eigenbedarfskündigung kein sehr gutes
Verhältnis zwischen Vermieter und dem Mieter im EG, der den
Garten mitgemietet hat. Ist eine Mietminderung möglich? Falls
ja, nur für den EG-Mieter oder auch für die anderen?

Wenn der Mieter den Garten gemietet hat, darf der Vermieter den Zaun nicht entfernen. An einen Mieterverein oder Anwalt wenden.

Gruss Günter