Vermieter sagt Wohnung zu, dann sagt er per E-Mail ab

Liebe Gemeinde,

welche Ansprüche hat jemand, der von einem Vermieter eine Wohnung mündlich zugesagt, dann aber per E-Mail nachträglich absagt bekam, mit der Begründung, man habe einen zu geringen Verdienst?

Vielen Dank im Voraus

mit den Besten

Manuel

Das kommt darauf an: Grds. kommt ein Vertrag zustande durch Angebot und Annahme, §§ 145 ff. BGB. Da kann ein Mietverhältnis auch mündlich oder per Mail erklärt zustandekommen, aber eben nur durch übereinstimme Willenserklärung nach konkreten Vereinbarungen.

Wurde demnach Mietbeginn, Miethöhe, Kaution usw. abgesprochen und anschliessend erklärt, dass ein Mietverhältnis auf jeden Fall zustande kommen wird, dürfte er sich vertraglich verpflichtet haben.

Möglich ist aber auch, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande kommen sollte, dass Ihre Bonität geprüft würde. Zieht der Vermieter daraufhin sein Angebot zurück, sind die (abschliessenden) Verhandlungen gescheitert.

Ein Erfüllungsanspruch bestünde aber nicht, wenn unstreitig war, dass ein wirksamer Vertrag erst durch beidseitiger Unterzeichnung zustande kommen soll.

G imager

Hallo Enkelkind,

es kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt (Fortschritt der Vertragsverhandlungen) der Vermieter dem Interessenten abgesagt hat.
Hat der VM erst nach Kenntnisnahme des Einkommens des Mieters abgesagt:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/auf-wohnungssuche-w…
Zitat:"…Achtung: Es kann sogar eine Auskunftspflicht des Mieters über sein Nettogehalt bestehen, wenn die Miete 75 Prozent oder mehr des Nettoeinkommens beträgt. Denn in diesem Fall würde der Mietzins für den Mieter eine übermäßige und unverhältnismäßige finanzielle Belastung bedeuten (AG Frankfurt a. M., Urteil v. 27.08.1987, Az.: 33 C 627/87-29)…."
Dann ist es dem Vermieter sogar geboten, dem Mieter abzusagen.

Grüße
Mau