Vermieter schreibt er will hier übernachten und wirft uns fünf Tage früher raus, - was antworten?

Hi,

Habe gerade eine sehr seltsame eMail meines Vermieters erhalten. Ich und meine Freundin sind Untermieter einer zwei (bzw. drei) Zimmer Wohnung für 2 Monate, während das Paar das sonst hier lebt im Urlaub ist. (3. Zimmer ist geschlossen, da sie dort einen Großteil ihrer Sachen eingeschlossen haben). Unser Mietvertrag läuft bis 10.01.

hallo ihr,

erstmal noch frohe weihnachten für euch!

zwei sachen:einer von uns wird am 31.12 oder am 1.01.2014 für eine nacht nacht berlin kommen, es wird euch nicht soweit betreffen, als dass nur das dritte zimmer zum übernachten benutzt werden wird. 2. zum 5.01 müssen wir euch den mietvertag aufheben, da wir beide wegen nicht verschiebbarer termine nach berlin zurück kehren müssen. ihr bekommt natürlich die zuviel gezahlte miete erstattet!viele grüsse 

Wie antworte ich zurück? Soweit ich weiß kann ich problemlos beides verbieten, denn der Mietvertrag kann ja nicht aufgehoben werden, oder? Ich will doch keinen Gast der am 31.12 unsere Privatsphäre stört. Wir mieten ja keine WG. Klingt wie ein schlechter Witz. Wir haben auch noch keine neue Wohnung gefunden und werden deshalb hier auch nicht vorzeitig ausziehen.

Eine Nacht hier übernachten wäre ja eigentlich auch okay, wenn man vorher frägt - aber es nicht Mir kommt das alles etwas seltsam vor und habe Angst, dass die beiden aus Geldmangel oder „Wut“ (bei nicht Zustimmung) irgendwie bescheissen wollen und dann irgendwas erfinden um die Kaution zu behalten, z.B. „Ihr habt diesen Fleck auf den Sofa gemacht und eine Gerät X funktioniert nicht mehr“. (Sowas ist mir schon passiert.). Es ist auch komisch, dass sie nicht wissen wer am 31. oder 1. hier übernachten will.

Es hat uns schon extrem gestresst, dass der Router beim Einzug kaputt war und uns nichts davon erzählt wurde. Jetzt noch das.

Wie sichere ich mich am besten ab? Und wie schreibe ich zurück? Ein guter Freund des Vermieters wohnt hier in der Straße und er holt alle 1-2 Tage die Post des Vermieters aus dem Briefkasten. Vielen Dank

Es kommt drauf an, was in deinem Mietvertrag steht. Ohne den zu kennen, kann man nichts sagen und, … vielleicht hilft dir der Mieterschutzbund weiter.

LG

Da steht nichts zu dem Thema drin. „Hier übernachten“, oder „Kurzfristiges aufheben des Vertrages möglich.“

Dachte da gibt es allgemein eine Regel, dass sowas nicht geht.

Hallo,

natürlich geht das nicht. Wenn du einen üblichen Mietvertrag hast ist die Wohnung praktisch unter deiner Kontrolle. Dem Vermieter musst du eigentlich nur bei „Gefahr im Verzug“, also Wasserrohrbruch, Gasleck, etc. die Türe öffnen, oder nach vorheriger Anmeldung für eine Besichtigung (z.B. für Nachmieter oder Verkauf).

Dein Vermieter kann sich NICHT einfach so bei dir ein Zimmer nehmen. Schicke ihm doch einfach den Link zu Booking.com oder HRS.de, damit er sich da ein Zimmer sucht, wenn er unbedingt Silvester in Berlin verbringen möchte.

Gruß,
Steve

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Ein Vertrag, der bis zum 10. Januar befristet ist, kann von keiner Seite vorzeitig beendet werden. Da muss sich der Vermieter (Hauptmieter der Wohnung) eine andere Unterkunft besorgen.

Als Untermieter hat man meist schlechte Karten, vor allem, wenn der eigentliche Vermieter des Obermieters nichts davon weiß bzw. in dem Vertrag zwischen dem und dem Obermieter Ausschlussklauseln vorhanden sind. Es kommt auf den Vertrag an; aufheben ist eigentlich nicht ohne weiteres möglich.

Da steht nichts zu dem Thema drin. „Hier übernachten“, oder
„Kurzfristiges aufheben des Vertrages möglich.“

Dachte da gibt es allgemein eine Regel, dass sowas nicht geht.

Dazu wurde ja schon ausführlich geschrieben, dass das nicht geht aber!, wenn die VM noch einen Schlüssel zur Wohnung haben, dann stehen die trotz Absage am 31.12. evtl. trotzdem in der Wohnung.
Da hilft dann nur vorher das Schloss auszutauschen.
MfG ramses90

Da hilft dann nur vorher das Schloss auszutauschen.

interessant. und was ist mit dem zugang zum zimmer, das der vermieter selber nutzt? wie kommst du darauf, dass ein untermieter dem hauptmieter den zutritt verwehren darf?

Da steht nichts zu dem Thema drin. „Hier übernachten“, oder
„Kurzfristiges aufheben des Vertrages möglich.“

es sollte aber drin stehen, welche räume überhaupt untervermietet wurden. die nutzung des 3.zimmers steht doch wohl auch drin, oder? speziell die erwähnung von bad und küche wäre interessant - exklusivnutzung oder nutzung?

Ein Vertrag, der bis zum 10. Januar befristet ist, kann von
keiner Seite vorzeitig beendet werden.

muss man das denn?

Da muss sich der
Vermieter (Hauptmieter der Wohnung) eine andere Unterkunft
besorgen.

ah so? du kennst also den untermietvertrag?

Als Untermieter hat man meist schlechte Karten, vor allem,
wenn der eigentliche Vermieter des Obermieters nichts davon
weiß bzw. in dem Vertrag zwischen dem und dem Obermieter
Ausschlussklauseln vorhanden sind.

ach? welche karten sind das denn? ich hätte jetzt behauptet, dass das einen untermieter genau gar nicht interessieren muss. er hat schließlich einen vertrag mit dem hauptmieter, den dieser gefälligst zu erfüllen hat, wenn er sich nicht schadensersatzpflichtig machen will.

Es kommt auf den Vertrag
an; aufheben ist eigentlich nicht ohne weiteres möglich.

wollen wir nicht erst mal klären, was in diesem vertrag eigentlich genau drin steht, bevor wir darüber reden?

natürlich geht das nicht.

ach so. du kennst den vertrag. dann erzähl mal: was steht denn drin?

Wenn du einen üblichen Mietvertrag
hast ist die Wohnung praktisch unter deiner Kontrolle.

ups. du kennst ihn doch nicht.vielleicht mal die frage lesen? da steht was von untermiete. hältst du das für einen üblichen mietvertrag?

Dem
Vermieter musst du eigentlich nur bei „Gefahr im Verzug“, also
Wasserrohrbruch, Gasleck, etc. die Türe öffnen, oder nach
vorheriger Anmeldung für eine Besichtigung (z.B. für
Nachmieter oder Verkauf).

und was genau ist mit dem zugang zum nicht vermieteten 3.zimmer?

Dein Vermieter kann sich NICHT einfach so bei dir ein Zimmer
nehmen.

hat er doch schon. lies nach.

Auch wenn ich kein Experte in Sachen Mietrecht bin würde ich zurückschreiben das Sie keine Übernachtung dulden und im Streitfall einen Rechtsanwalt einschalteten würden. Ob Sie sich einen leisten können oder nicht weiß er ja nicht - vielleicht haben sie ja eine Rechtschutzversicherung ?

Da sie einen Mietvertrag haben hat er auch kein Recht in ihre Privatsphäre einzudringen. Er müßte den Vertrag fristgerecht kündigen - was aber nicht gehen dürfte.

  1. Weil die Kündigungsfrist länger als der 10.01.2013 wäre.
  2. weil Sie nicht postalisch als Brief einging - eine Kündigung per Mail halte ich persönlich für nichtig.
  3. Weil sie als Untermieter keinen Vertrag mit ihm sondern mit seinen Mietern haben und somit kann er auch nicht ihren Vertrag kündigen.
  4. Solange Sie Mieter sind haben Sie das Nutzungsrecht für die Wohnung und eine kurzfristige Selbsteinmietung in de rWohnung wäre wohl ein Hausfriedensbruch und somit Strafbar. Also in keinem Fall reinlassen. Verschafft er sich dennoch gewltsam oder per Nachschlüßel Zutritt schalten Sie die Polizei ein.

Sie können ihm je einen Link mit Pensionen und Hotels in der Nähe zukommen lassen. :wink:

Falls du häufiger Probleme hast kannst du auch ins Usenet. Dort gibt es Gruppen und Listen für jeden Geschmack. Z.B.:

de.soc.recht.misc ( Recht allgemein )
maus.soziales.recht ( Mietrecht )

aber auch z.B. :

de.comm.software.mozilla.mailnews ( Thunderbird )
de.comm.software.mozilla.misc ( Alles andere von Mozilla )

Dort findest du auch Hilfe bei ausgefallenen Problemen, da sich dort Entwickler und engagierte Anwender treffen. Neulinge sind gern gesehen.

Es gibt verschiedene Anbieter die kostenlose Zugänge zur Verfügung stellen oder auch für geringes Geld ( ich zahle 10 € im Jahr ).
Um einige zu nennen ; http://www.albasani.net/index.html.de oder http://news.individual.de/
Der Unterschied liegt im Service und der Menge von angebotenen Gruppen.
Eine Liste, von kostenlosen und kostenpflichtigen Anbietern, findest du zum Beispiel unter http://cord.de/proj/newsserverliste/ .
Eine Anleitung dazu gibt es zum Beispiel hier : http://www.dominik-boecker.de/netz/usenet.html
http://home.wtal.de/olli/Usenetfueranfaenger.html

MfG R.Lehmeier

Auch wenn ich kein Experte in Sachen Mietrecht bin würde ich
zurückschreiben das Sie keine Übernachtung dulden

aha.
untermieter.
schon mal gehört, den begriff?

und im
Streitfall einen Rechtsanwalt einschalteten würden.

was genau soll der dann tun?

Der Vertrag ist einfach irgend ein x-beliebiger Vordruck für einen Untermietsvertrag in dem die wichtigsten Dinge drin stehen. Die haben dann einfach die Lücken ausgefüllt. Dieser Vertrag: http://e-ducation.net/Mietvertrag.pdf

Hier steht nichts, davon dass es eigentlich 3 Zimmer sind - wir mieten „2 möbilierte Zimmer“ (Zimmer + Wohnzimmer, welches den Durchgang zur Küche bietet)… Bei „Mitbenutzung von Bad/WC und folgender weitere Räume und Einrichtungen“ steht: „Komplettes Inventar“.

Dann alles finanzielle (Miete, Kaution). Regelmäßige Reinigung, Erlaubnis der Besichtigung des Hauptmieters nach Absprache mit dem Untermiete und Haftung für Schäden.

Uns wurde der Rest eben mündlich gesagt. Die beiden Vermieter sind 2 Monate in Asien reisen. Im 3. Raum sollte demnach nie jemand wohnen - in der Anzeige Stand auch nur was von einer zwei Zimmer Wohnung und der 3. Raum ist nur ein vollgestopfter Abstellraum für die Wertsachen der Vermieter. Hab erwartet erst 1-2 Tage vor Auszug von ihnen zu hören.

Heißt dass, dass ich nun am 31. eventuell eine Person hier schlafen lassen MUSS (und ab 5. Januar BEIDE), da der 3. Raum im Vertrag überhaupt garnicht benannt ist?

Oh Gott…

… die Beschreibung in Klammern „(“ „)“ ist übrigens mein Kommentar. Das steht nicht drin.

Hier steht nichts, davon dass es eigentlich 3 Zimmer sind -
wir mieten „2 möbilierte Zimmer“ (Zimmer + Wohnzimmer, welches
den Durchgang zur Küche bietet)…

wenn 2 zimmer genannt werden, werden eben 2 zimmer vermietet. eins ist hier offensichtlich nicht mit vermietet, es könnten aber auch 32 zimmer sein, ohne dass das was ändern würde.

Bei „Mitbenutzung von Bad/WC
und folgender weitere Räume und Einrichtungen“ steht:
„Komplettes Inventar“.

‚mitbenutzung‘ heißt genau das: mitbenutzung. das ist das gegenteil von ‚darf nur ich‘. ich kann anhand des vertrags nicht erkennen, dass eine alleinige nutzung vereinbart war. ganz im gegenteil.

Heißt dass, dass ich nun am 31. eventuell eine Person hier
schlafen lassen MUSS (und ab 5. Januar BEIDE), da der 3. Raum
im Vertrag überhaupt garnicht benannt ist?

muss? nein. darf: aber sicher doch. ist schließlich der hauptmieter. wenn man sowas nicht will, muss man es in den vertrag mit aufnehmen. oder eben keinen untermietvertrag schließen.

Oh Gott…

zu viel der ehre.

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Hallo!
Habt ihr die Wohnung möbliet oder unmöbliert angemietet? Und gehört das dritte Zimmer zum Umfang des Mietverhältnisses dazu? Wenn letzteres nicht der Fall ist, kann der Hauptmieter in dem von ihm zurückbehaltenen Teil der Wohnung tun und lassen was er will. Die vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses dürfte nur einvernehmlich möglich sein, die Kündigungsfrist für möblierten Wohnraum in den Räumen des Vermieters ist ja der 15. zum Ende des Monats.

Der Vertrag ist einfach irgend ein x-beliebiger Vordruck für
einen Untermietsvertrag in dem die wichtigsten Dinge drin
stehen. Die haben dann einfach die Lücken ausgefüllt. Dieser
Vertrag: http://e-ducation.net/Mietvertrag.pdf

Hier steht nichts, davon dass es eigentlich 3 Zimmer sind -
wir mieten „2 möbilierte Zimmer“ (Zimmer + Wohnzimmer, welches
den Durchgang zur Küche bietet)… Bei „Mitbenutzung von Bad/WC
und folgender weitere Räume und Einrichtungen“ steht:
„Komplettes Inventar“.

In diesem Fall ist das dritte Zimmer nicht an euch vermietet, was der Vermieter darin und damit tut ist seine Sache und geht euch nichts an. Sprich: gegen die Übernachtung ist nichts zu machen.

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