Vermieter verkürzt Abrechnungszeitraum

Darf der Vermieter den Abrechnungszeitraum für die Heizkosten vekürzen? (4 Monate?

Nur technische Auskünfte ,keine Rechtsfragen.

Darf der Vermieter den Abrechnungszeitraum für die Heizkosten
vekürzen? (4 Monate?

Nachdem ich das so gar nicht auf AdHok beantworten kann, denn ein Abrechnungszeitraum ist kein feststehender Zeitraum kann auch grundsätzlich ein anderer als der zum Beispiel gewohnte 12 Monate genommen werden. Wichtig erscheint die Begründung der Verkürzung. Als Mieter muss man sowieso zahlen, egal ob nach 12 oder nach 8 Monaten. Grundsätzlich macht das nicht den Unterschied.
Ich gehe davon aus, dass Du ungekündigt wohnst und der Mieter nun vorverlegt. Wird ein plausibler Grund angegeben? Ist einer da? Ist das eine Ausnahme?
Was ich nicht machen würde wäre, dass die nächste Abrechnung 12+4 sprich 16 Monate später kommt. Das kann finanziell dann eine Bombe sein.
Hoffe das beantwortet die Frage.
Grundsätzlich ist 12Monate üblich.

Hi einfach
definitiv ja. aber er darf dir nur einmal im Jahr die Kosten für dieses Abrechnungen aufbrummen.
Gruß Peter

Hallo,Ob der Vermieter das darf kann ich nicht beurteilen.Ich kann mir vorstellen dass eine einmalige Umstellung sinnvoll sein kann um in einen praktischen Jahresrhytmus zu kommen.Aber es muss natürlich ordentlich abgerechnet werden.Jede zusätzliche Abrechnung macht für den Vermieter zusätzliche Arbeit und das muss nicht sein.Eine Jahresabrechnung zum Ende der Heizperiode,also Ende Mai,hat sich bestens bewährt.MfG.

Darf der Vermieter den Abrechnungszeitraum für die Heizkosten
vekürzen? (4 Monate?

Fragen Sie beim Mieterbund an, die können verlässliche Aussagen treffen.