Vermieter will Schadenersatz wegen Badrenovierung

Hallo Zusammen!

Mieter X hat das 30 Jahre alte Bad auf eigene Kosten und ohne vorherige Absprache renoviert. Nun ist Mieter X seit 10 Monaten ausgezogen. Vermieter Y hat die Renovierung
so hingenommen obwohl er sauer war. Kaution wurde auch schon ausgezahlt.

Nun hat Mieter X, 10 Monate nach Auszug, von Vermieter Y, der Rechtsanwalt ist, ein
Mahnschreiben bekommen mit der Aufforderung zum Schadenersatz. Der neue Mieter Z
sei durch die Dusche gebrochen, da diese von „schlechter“ Qualität sei.

Vermieter Y fordert nun 2800 Euro für den Einbau einer neuen Dusche.

Darf Vermieter Y das überhaupt? Wie soll Mieter X nun mit dem Anwaltsschreiben umgehen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Hallo!

Mieter X schaltet unverzüglich seine Haftpflichtversicherung ein und meldet die Forderung an.
Dort wird man sich kümmern, prüfen und ggf. Forderung auch abwehren.

Sollte der Schaden wirklich durch laienhaften Einbau der Dusche und/oder minderwertiges Material geschehen sein, ist die Haftung des Mieters (der ja hier wie ein Handwerker gesehen werden muss) grundsätzlich gegeben.

mfG
duck313

Danke für die schnelle Antwort.
Was hat denn die Haftpflicht damit zu tun?

Es kann ja nicht sein, dass wenn jetzt angenommen irgendwann mal in 5 Jahren eine Fliese abfällt oder der Wasserhahn kaputt geht der Mieter X immernoch dafür haftbar gemacht werden kann!?!?!

Hallo!

Mieter X schaltet unverzüglich seine Haftpflichtversicherung
ein und meldet die Forderung an.
[…]

Wo hast Du etwas von einer Haftpflichtversicherung gelesen?

Greetz
T.

2 Like

Moin,

Wo hast Du etwas von einer Haftpflichtversicherung gelesen?

Warum muss man hier etwas von einer Haftpflichtversicherung gelesen haben?

Gegemüber X ist eine Forderung gestellt worden, sprich die Verursachung eines Schadens wird ihm vorgeworfen.

Das ist doch das klassische Feld der Haftpflichtversicherung, die aber eben nicht nur zahlt sondern auch unberechtigte Forderungen abwehrt.

Gruß Volker

Sollte der Schaden wirklich durch laienhaften Einbau der
Dusche und/oder minderwertiges Material geschehen sein, ist
die Haftung des Mieters (der ja hier wie ein Handwerker
gesehen werden muss) grundsätzlich gegeben.

BGB § 548
Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts

(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.

Super! Vielen Dank! Meinst du ich soll selber ein Brief aufsetzen
oder auch lieber zum Rechtsanwalt gehen?

Moin,

Wo hast Du etwas von einer Haftpflichtversicherung gelesen?

Warum muss man hier etwas von einer Haftpflichtversicherung
gelesen haben?

Weil die Antwort eben darauf basiert, dass eine Versicherung existiert. Davon wurde aber nichts erwähnt.

Gegemüber X ist eine Forderung gestellt worden, sprich die
Verursachung eines Schadens wird ihm vorgeworfen.

Richtig, und?

Das ist doch das klassische Feld der Haftpflichtversicherung,
die aber eben nicht nur zahlt sondern auch unberechtigte
Forderungen abwehrt.

Ja, und?

Greetz
T.

oder auch lieber zum Rechtsanwalt gehen?

Würde ich empfehlen…

Wo hast Du etwas von einer Haftpflichtversicherung gelesen?

Warum muss man hier etwas von einer Haftpflichtversicherung
gelesen haben?

Weil die Antwort eben darauf basiert, dass eine Versicherung
existiert. Davon wurde aber nichts erwähnt.

Kein geistig gesunder Mensch ist heutzutage ohne Privathaftpflichtversicherung unterwegs.

Möchtest Du etwa unterstellen, der UP…

Gruß
s.

1 Like

Hallo,
das:

Kein geistig gesunder Mensch ist heutzutage ohne
Privathaftpflichtversicherung unterwegs.

ist eine heftige Frechheit. Wie kommst Du auf derartigen Nonsense? Bist Du Versicherungsvertreter?

Es kommt ganz allein auf die persönlichen Lebensumstände an, ob eine Versicherung (JEDE Versicherung!) sinnvoll ist oder nicht. Schon jemals daran gedacht, dass es Leute gibt, die sich KEINE Versicherung leisten können?

Beim nächsten Posting vielleicht zuerst denken und dann schreiben!
Gruß
Rübe

Es kommt ganz allein auf die persönlichen Lebensumstände an,
ob eine Versicherung (JEDE Versicherung!) sinnvoll ist oder
nicht. Schon jemals daran gedacht, dass es Leute gibt, die
sich KEINE Versicherung leisten können?

Ach herrje. Klar, die gibt es zuhauf. Vor allem in unserem Wohlfühlstaat. Das enthebt sie nur nicht der Pflicht, für schuldhaft angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe haften zu müssen, im Falle einer strafrechtlich relevanten Schadensverursachung sogar ohne die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach Privatinsolvenz. Da sind die zwei oder drei Euromünzen pro Monat, ab denen es eine PHV gibt, leider ein läppisches Argument dafür, auf den Schutz zu verzichten. Aber man kann sein Leben natürlich auch unter einem Stein verbringen, um nicht in die Gefahr zu kommen, einen anderen zu schädigen und den Schaden dann nicht bezahlen zu können.

Nein, ich bin kein Versicherungsvertreter. Aber ich habe meine Mitmenschen gegenüber von mir verursachten Schäden versichert. Weil ich nämlich nicht unter einem Stein leben will, nur um ein reines Gewissen zu haben.

s.

Schon jemals daran gedacht, dass es Leute gibt, die
sich KEINE Versicherung leisten können?

Ach herrje. Klar, die gibt es zuhauf. Vor allem in unserem
Wohlfühlstaat.

Was willst Du damit zum Ausdruck bringen außer reiner Polemik?

Das enthebt sie nur nicht der Pflicht, für
schuldhaft angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe haften
zu müssen

Und Du meinst, dass Dich das befugt, diese Leute als Geisteskranke zu bezeichnen?

Kein geistig gesunder Mensch ist heutzutage ohne
Privathaftpflichtversicherung unterwegs.

30 % krank?!
http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versic…

Möchtest Du etwa unterstellen, der UP…

Ich möchte gar nichts unterstellen! Und Du?

Greetz
T.

Hallo rübe03

Es kommt ganz allein auf die persönlichen Lebensumstände an,
ob eine Versicherung (JEDE Versicherung!) sinnvoll ist oder
nicht. Schon jemals daran gedacht, dass es Leute gibt, die
sich KEINE Versicherung leisten können?

Hast Du auch schon mal daran gedacht, wie Nichtversicherte (ohne Privathaftpflichtversicherung) einen Schaden den sie verursacht haben erstatten können, wenn sie sich noch nicht einmal eine Privathaftpflichtversicherung mit einem jährlichen Beitrag von unter 75 € leisten können?

Beim nächsten Posting vielleicht zuerst denken und dann
schreiben!

Also bitte daran denken!

Gruß
Rübe

Gruß Merger