Vermieter zur Renovierung verpflichten?

Seit Anfang März wohne ich nun in meiner Wohnung. Das Problem ist nun, dass es durch die Fenster sehr zieht (alte Fenster, lassen sich nicht richtig schließen.) Im 3. Zimmer, welches das Kinderzimmer werden soll ist KEINE Heizung vorhanden. Ich bin jedoch schwanger und möchte nicht dass mein Kind im Winter erfrieren muss… was kann ich tun um den Vermieter zu überzeugen diese Dinge zu erneuern bzw. anrichten zu lassen?

Ich bin kein Experte in Fragen des Mietrechts, kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein Vermieter zu einer Renovierung/Sanierung der zu vermietenden Wohnung verpflichtet werden kann, wenn der Mangel bereits bei Abschluss des Mietvertrages bestanden hat und keine Verschlechterung der Sache im Laufe des Mietverhältnisses entstanden ist.
Ich schätze, im besten Fall könnte man eine Verkürzung der Kündigungsfrist erstreiten um sich schnellstmöglich eine neue, bessere Wohnung zu suchen, oder eine Mietminderung aufgrund erheblicher Mängel.

Die Frage ist, ob man den Vermieter darauf „festnageln“ kann, dass er auf bestimmte Mängel (nicht schließende Fenster, keine Heizung im Raum)bei der Begehung nicht hingewiesen hat.

Ich denke aber, wenns Hart auf Hart kommt, muss das ein Gericht im Einzelfall entscheiden.

Gruß
BO

Soweit die geschilderten Mängel von Ihne mit Abschluß des Mietvertrages in Kauf genommen wurden, haben Sie keinen Anspruch auf Mietminderung oder einen Beseitigungsanspruch durch den Vermieter. Die Fenster lassen sich preiswert mit handelsüblichen TesaMollstreifen abdichten.
Das neu geborene Kind wird in Ihren wärmenden Armen in Ihrem beheizten Zimmer nicht erfrieren. Später können Sie ja dann mit einer dicken Decke in kalte Zimmer ziehen und dem „Würmchen“ das „warme Nest“ überlassen! Bei Altbauten war es früher häufig nicht üblich, die Schlafräume zu beheizen! Man kleidete4 sich mit einem entsprechenden nachtgewand und einer Kopfbedeckung (Schalfmütze) und legte sich vor dem Zubettgehen einee Wärmflache zunächst unter dsaa Kopfkisssen und schob diese dann nach dem man sich niedergelegt hatte zu Wärmung der Füße an das Fußende des Bettes. Altbauwohnung sind von daaher auch heute teilweise mit den alten Mieten ausgestgattet und deutlich billiger als komfortable Neubauwohnungn.

Zitat: … was kann ich tun um den Vermieter zu

überzeugen diese Dinge zu erneuern bzw. anrichten zu lassen?

Ich kann mir vorstellen, daß die Anzeige eines Mangels an der Wohnung noch das beste Mittel ist, eine Besserung zu erreichen. Ein Mieterverein hat sicher Musterbriefe. Die Schwangerschaft würde ich dann als stärkstes Argument anführen, daß die Fensterdichtheit dringend erforderlich ist, weil die Gesundheit von Mutter und Kind in Gefahr ist.
Unbedingt eine Frist setzen, bis wohin Abhilfe zu schaffen ist. Danach ist eine Mietminderung unausweichlich. Der Mieterverein weiß sicher, um wieviel gekürzt werden darf.
Den Brief per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter schicken.
Viel Erfolg !
wintersdelight

MoinMoin!
Nun, ich nehme seh stark an, daß Sie vor Einzug die Wohnung bei Tageslicht gesehen haben. Sie haben also die Wohnung nach Besichtigung so gemietet, wie sie ist. Auch da waren Sie bereits schwanger und wußte um den Nachwuchs. Und schon nach nur 6 Wochen fällt Ihnen auf, daß die Wohnung -plötzlich- nicht mehr so ist, wie Sie sie gemietet hatten?
Wirklich sehr merkwürdig… Warum haben Sie die Wohnung dann gemietet, wenn es Ihnen nicht gefällt?
Nichtsdestotrotz können Sie natürlich Ihrem VM Ihre Probleme schildern. Ändern m u ß er jedoch nichts.
Wenn er aber doch Investitionen tätigt, kann er ca. 10% der Investitionssummer auf die Jahresmiete umlegen, d.h. aufschlagen.
Gruß
MK

Seit Anfang März wohne ich nun in meiner Wohnung. Das Problem ist nun, dass es durch die Fenster sehr zieht (alte Fenster, lassen sich nicht richtig schließen.) Im 3. Zimmer, welches das Kinderzimmer werden soll ist KEINE Heizung vorhanden. Ich bin jedoch schwanger und möchte nicht dass mein Kind im Winter erfrieren muss… was kann ich tun um den Vermieter zu überzeugen diese Dinge zu erneuern bzw. anrichten zu lassen?

Hallo,

da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Ich führe Arbeiten aus.
Bitte wende Dich an Mitervereine oder sowas.
Mit freundlichen grüßen
Andreas

Natürlich habe ich VOR Einzug die Wohnung gesehen! Soonst hätte ich sie ja nicht bekommen… aber ich war nur zur Besichtitigung und nicht zu einem Probewohnen hier, wie eigentlich auch üblich! Somit konnte ich nicht wissen dass die alten Fenster undicht sind uund die Heizung nicht richtig funktioniert! Die fehlende Heizung im Kinderzimmer ist nicht mein Hauptproblem UND auch eine eventuelle Mieterhöhung ist NICHT mein Problem! Ich will hier auch nicht „Blöd“ angemacht werden, sondern Tipps von Menschen die sich auskennen!

Hallo,

Sie können den Vermieter auffordern, dass er die Fenster reparieren lässt.
Dass keine Heizung im Kinderzimmer ist, haben Sie vor dem Einzug gewußt. Sie hätten einen Einbau einer Heizung zur Bedingung für den Einzug machen müssen.

MfG P. Kunze

hallo,

sorry, aber blind eingezogen und nicht vorher besichtigt???

lisa

Bei Rechtsfragen bin ich überfragt.
Gruss
Georg

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.