Vermieterschulden, Mietpfändung.. Nebenkosten ?

Hallo zusammen,

da ich von Gerichtsvollziehern und Pfändungen etc. überhaupt keine Ahnung habe, würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand, der sich damit auskennt, ein paar Fragen beantworten würde. (Hier habe ich unter Mietpfändung etc. archiviert nichts finden können.)

Angenommen, eine Mieterin zahlt pünktlich ihre monatliche Miete und Nebenkosten an ihren Vermieter. Sie erhält per Gerichtsvollzieher ein Schreiben eines von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragten Anwalts. Danach hat diese Eigentümergemeinschaft offene Forderungen an ihren Vermieter (den Eigentümer der von ihr bewohnten Wohnung). Scheinbar hat er u.a. die von ihr bezahlten Gelder für Nebenkosten nicht „weitergeleitet“ , sondern selbst einbehalten.

Laut beigefügtem amtsgerichtlichem Pfändungs-u.Überweisungsbeschluss soll die Mieterin (als „Drittschuldnerin“ ) nunmehr ihre monatlichen Zahlungen nicht mehr an den Vermieter, sondern an die beauftragten Anwälte überweisen. Sie soll sich innerhalb 14 Tagen schriftlich äußern, ob sie diese Forderung anerkennt und überweist.

Die monatlichen Zahlungen der Mieterin begleichen neben dem eigentlichen Mietbetrag ja auch ihre Nebenkosten für z.B.Wasser,Kabelanschluss etc.

1.) Ihre mietvertragliche Zahlungsverpflichtung besteht ja gegenüber der Person ihres Vermieters. Hat es für sie aus „mietvertraglicher“ Sicht irgendwelche Folgen , wenn sie nunmehr an jemand anderen überweist, d.h. hebt dieser Gerichtsbeschluss ihre vertragliche Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter wirklich auf ?

2.) Ihre „kompletten“ Zahlungen an die Gläubiger des Vermieters sollen dessen offenstehenden Forderungen der Eigentümergemeinschaft begleichen. Was ist aber mit den ja weiterhin „laufenden“ Nebenkosten/Verbräuchen der Mieterin, wenn ihre gesamte Zahlung nur zur Schuldtilgung verwendet wird? Muss die Mieterin befürchten, dass sie für ihre weiterlaufenden Verbräuche nunmehr noch „extra“ herangezogen wird, sprich: zusätzlich zu ihren vereinbarten Zahlungen für Miete/NK? Wie kann sie das ausschließen ?

3.) Wie äußert sich die Mieterin am besten zu diesem Schreiben? Wie kann sie Forderungen, die über ihren „normalen“ monatlichen Zahlungsbetrag hinausgehen, ausschließen? Kann/sollte sie z.B. schriftlich „festlegen“, dass von ihrem an die Anwälte zu überweisenden Gesamtbetrag a) der vereinbarte anteilige Betrag X für laufende Nebenkosten zu verwenden ist und b) NUR der darüber hinausgehende Betrag Y (=die „reine“ Miete) zur Schuldtilgung verwendet werden soll? o.ä.

Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich für fachkundige Auskunft !

LG

Hallo!

Lange Frage, kurze Antwort:

hebt dieser
Gerichtsbeschluss ihre vertragliche Zahlungspflicht gegenüber
dem Vermieter wirklich auf ?

Ganz im Gegenteil. Jetzt gucken neben dem Vermieter auch noch die Anwälte der Gläubigerin darauf, ob die Mietzahlungen pünktlich eingehen oder nicht, denn die Gläubigerin hat die Zahlungen zur Überweisung gepfändet. Wenn die Mieterin bezahlt, zahlt sie genau das, was dem Vermieter vertraglich zusteht - nur eben an jemand anders, weil die Forderung vom Gericht an die Gläubigerin überwiesen worden ist.

Hallo !

Danke für die Antwort.
Vielleicht habe ich es missverständlich ausgedrückt.Grob gefragt war nur gemeint: Kann also der Vermieter NICHT irgendwann kommen u. der Mieterin Theater machen (oder ihr kündigen etc.), von wegen sie hätte ihren Mietvertrag nicht erfüllt , weil sie an jemand anderen und nicht, wie vertraglich vereinbart, an IHN gezahlt hat ?

So war das gemeint - d.h.steht diese „Zahlungsempfänger-Änderung“ des Gerichtes „über“ den Inhalten des gültigen Mietvertrags, u.kann der Mieterin bei ihrem Vermieter kein Nachteil daraus entstehen, dass sie sich an das hält, was dieses Gericht beschlossen hat ?-

Ganz besonders wichtig wäre mir aber die Klärung der Fragen 2 und 3 . Wie das mit den weiter laufenden Nebenkosten und deren Bezahlung läuft, und wie die Mieterin sich am besten zu der Forderung äußert.
Weiss da jemand was zu ?! Wäre toll…Vielen Dank ! :smile:

Hallo nochmal!

Grob
gefragt war nur gemeint: Kann also der Vermieter NICHT
irgendwann kommen u. der Mieterin Theater machen (oder ihr
kündigen etc.), von wegen sie hätte ihren Mietvertrag nicht
erfüllt , weil sie an jemand anderen und nicht, wie
vertraglich vereinbart, an IHN gezahlt hat ?

Genau das hatte ich geglaubt beantwortet zu haben. Die Mieterin erfüllt ihre vertraglichen Verpflichtungen, indem sie an die Gläubigerin zahlt.

Stelle Dir die drei in einer Reihe vor: Mieterin - Vermieter - Gläubigerin. Nun geht die Mieterin mit einem Batzen Geld zum Vermieter und gibt ihm diesen. Sobald der Vermieter das Geld in der Hand hat springt ein Gerichtsvollzieher hinzu , reißt ihm das Geld aus den Händen und bringt es der Gläubigerin. Beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss läuft es genauso, nur ohne Gerichtsvollzieher. Die Mieterin geht am Vermieter vorbei, sagt kurz „Hier, guck mal, Dein Geld!“ und geht direkt weiter zur Gläubigerin und gibt ihr das Geld.

Für die Mieterin ändert sich also gar nichts! Sie zahlt an die Gläubigerin genau das, wozu sie dem Vermieter gegenüber vertraglich verpflichtet ist, ob das jetzt Kalt-, Warm- oder sonstwie Kosten sind. Der Vermieter muss die Zahlungen akzeptieren, auch wenn er selbst nicht darüber verfügen darf, weil sie ja nun einmal gepfändet sind.