Hallo zusammen,
da ich von Gerichtsvollziehern und Pfändungen etc. überhaupt keine Ahnung habe, würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand, der sich damit auskennt, ein paar Fragen beantworten würde. (Hier habe ich unter Mietpfändung etc. archiviert nichts finden können.)
Angenommen, eine Mieterin zahlt pünktlich ihre monatliche Miete und Nebenkosten an ihren Vermieter. Sie erhält per Gerichtsvollzieher ein Schreiben eines von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragten Anwalts. Danach hat diese Eigentümergemeinschaft offene Forderungen an ihren Vermieter (den Eigentümer der von ihr bewohnten Wohnung). Scheinbar hat er u.a. die von ihr bezahlten Gelder für Nebenkosten nicht „weitergeleitet“ , sondern selbst einbehalten.
Laut beigefügtem amtsgerichtlichem Pfändungs-u.Überweisungsbeschluss soll die Mieterin (als „Drittschuldnerin“ ) nunmehr ihre monatlichen Zahlungen nicht mehr an den Vermieter, sondern an die beauftragten Anwälte überweisen. Sie soll sich innerhalb 14 Tagen schriftlich äußern, ob sie diese Forderung anerkennt und überweist.
Die monatlichen Zahlungen der Mieterin begleichen neben dem eigentlichen Mietbetrag ja auch ihre Nebenkosten für z.B.Wasser,Kabelanschluss etc.
1.) Ihre mietvertragliche Zahlungsverpflichtung besteht ja gegenüber der Person ihres Vermieters. Hat es für sie aus „mietvertraglicher“ Sicht irgendwelche Folgen , wenn sie nunmehr an jemand anderen überweist, d.h. hebt dieser Gerichtsbeschluss ihre vertragliche Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter wirklich auf ?
2.) Ihre „kompletten“ Zahlungen an die Gläubiger des Vermieters sollen dessen offenstehenden Forderungen der Eigentümergemeinschaft begleichen. Was ist aber mit den ja weiterhin „laufenden“ Nebenkosten/Verbräuchen der Mieterin, wenn ihre gesamte Zahlung nur zur Schuldtilgung verwendet wird? Muss die Mieterin befürchten, dass sie für ihre weiterlaufenden Verbräuche nunmehr noch „extra“ herangezogen wird, sprich: zusätzlich zu ihren vereinbarten Zahlungen für Miete/NK? Wie kann sie das ausschließen ?
3.) Wie äußert sich die Mieterin am besten zu diesem Schreiben? Wie kann sie Forderungen, die über ihren „normalen“ monatlichen Zahlungsbetrag hinausgehen, ausschließen? Kann/sollte sie z.B. schriftlich „festlegen“, dass von ihrem an die Anwälte zu überweisenden Gesamtbetrag a) der vereinbarte anteilige Betrag X für laufende Nebenkosten zu verwenden ist und b) NUR der darüber hinausgehende Betrag Y (=die „reine“ Miete) zur Schuldtilgung verwendet werden soll? o.ä.
Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich für fachkundige Auskunft !
LG