Vermietung und Verpachtung

Hallo,
hat jemand eine rechtlich fundierte Antwort?
Ein Ehepaar trennt sich. Ein Partner zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus und kündigt beim Vermieter das Mietverhältnis. 
(Beide Mieter sind jedoch noch verheiratet. )
2 Monate später zieht auch der andere Ehepartner aus der Wohnung aus.

Dieser erstellt mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll mit vielen Mängeln.

An wen muss sich der Vermieter wenden, um die Schäden ersetzt zu bekommen?? Nur an den Mieter mit dem Übergabeprotokoll? Oder muss er den 2 Monate vorher ausgezogenen Mieter auch über die Mängel informieren? 
Leider wurde keine Kaution verlangt. 

Vielen Dank im Voraus!!

Hallo,

bei einem gemeinsamen Mietvertrag haften die beiden als Gesamtschuldner.

hth

Hallo!

Kommt doch nur darauf an, wer von den beiden als Mieter im Vertrag steht.

Einer allein, dann muss man alle Forderungen nur an diese Person stellen.

Sind beide Mieter, dann kann man es sich aussuchen, an wen man seine Forderung stellt.
An den, der zahlen kann, am besten.

Sie haften gesamtschuldnerisch, also jeder haftet für alles. Wie sie das dann untereinander teilen oder nicht ist deren Angelegenheit.

MfG
duck313

Hallo, ich kann mich der rechtlichen Auffassung von duck313 inhaltlich voll anschließen. Es kommt darauf an, wer den Mietvertrag abgeschlossen hat. Stehen beide im Mietvertrag, haften beide. Der Vermieter wird und sollte sich hinsichtlich der Forderung und Kostenerstattung an den zuletzt ausziehenden Mieter  wenden. Beide Mieter haften Gesamtschuldnerisch !