Verspätete Betrisbkostenzahlung, Anwaltskosten?

Ein Mieter bekommt von seinem Vermieter die Betriebskostenabrechnung für 2010 mit einem Betrag und Bitte zur Nachzahlung. Nach etwa 6 Wochen ohne Zahlung folgt eine Zahlungserinnerung mit einer Zahlungsfrist von 8 Tagen.

Einen Monat später erhält der Mieter eine Zahlungsaufforderung von dem Rechtsanwalt des Vermieters mit einer zusätzlichen gebühr von 120 Euro für den Rechtsanwalt.

Der Mieter hat die Nachzahlung schlicht vergessen und auf die Schreiben nicht reagiert. Die Betriebskostennachzahlung zahlt der Mieter sofort bei Eingang des Anwaltschreibens.

Ist der Mieter in diesem Fall verpflichtet, die Anwaltskosten zu tragen?
Hätte der Vermieter eine zweite Mahnung senden müssen?
Ist die Zahlungsfrist von 8 Tagen ab Zahlungserinnerung lang genug?
Wäre der Mieter zur Zahlung des Anwalts verpflichtet, wenn er im Zeitraum der Schreiben vom Vermieter im Urlaub gewesen war?

Vielen Dank

Auch ein nettes Hallo,

Ein Mieter bekommt von seinem Vermieter die
Betriebskostenabrechnung für 2010 mit einem Betrag und Bitte
zur Nachzahlung. Nach etwa 6 Wochen ohne Zahlung folgt eine
Zahlungserinnerung mit einer Zahlungsfrist von 8 Tagen.

Ein geduldiger Vermieter.

Einen Monat später

—also die vom VM nochmals eingeräumte Zahlungsfrist von 8 Tagen vom VM verstreichen lassen —

erhält der Mieter eine Zahlungsaufforderung

von dem Rechtsanwalt des Vermieters mit einer zusätzlichen
gebühr von 120 Euro für den Rechtsanwalt.

Der Mieter hat die Nachzahlung schlicht vergessen und auf die
Schreiben nicht reagiert. Die Betriebskostennachzahlung zahlt
der Mieter sofort bei Eingang des Anwaltschreibens.

Ist der Mieter in diesem Fall verpflichtet, die Anwaltskosten
zu tragen?

Ja.

Hätte der Vermieter eine zweite Mahnung senden müssen?

Wieviele Mahnungen denn noch?

Ist die Zahlungsfrist von 8 Tagen ab Zahlungserinnerung lang
genug?

Ja.

Wäre der Mieter zur Zahlung des Anwalts verpflichtet, wenn er
im Zeitraum der Schreiben vom Vermieter im Urlaub gewesen war?

Es ist doch unerheblich, ob der Mieter zu Hause, im Krankenhaus oder im Urlaub sich befindet, Zahlungsverzug ist Zahlungsverzug.

Vielen Dank

Bitte!

Hi,

Ist der Mieter in diesem Fall verpflichtet, die Anwaltskosten
zu tragen?

Ja.

Hätte der Vermieter eine zweite Mahnung senden müssen?

Nein.

Ist die Zahlungsfrist von 8 Tagen ab Zahlungserinnerung lang
genug?

Ja.

Wäre der Mieter zur Zahlung des Anwalts verpflichtet, wenn er
im Zeitraum der Schreiben vom Vermieter im Urlaub gewesen war?

Ja. Der Mieter befand sich vermutlich spätestens ab Ende des Zahlungsziels in Verzug. Er hat die Anwaltskosten als Verzugsschaden demnach zu tragen.

Gruß
Tina

Ist die Zahlungsfrist von 8 Tagen ab Zahlungserinnerung lang
genug?

Ja.

so? woher weißt du das? ich kenn es so: alles unter 14 TAgen ist egal, weil nicht rechtens.

Ist die Zahlungsfrist von 8 Tagen ab Zahlungserinnerung lang
genug?

Ja.

Auch an dich die Frage. Woher weißt du das? Wo steht das? ich kenn nur: „Alles unter 14 Tagen ist zu kurz“.

Sagen wir es mal so: Wenn der Verzug schon eingetreten ist, muss überhaupt nicht mehr gemahnt werden. Dann ist natürlich eine Frist von 8 Tagen ausreichend, da gar keine Frist erforderlich. Es wäre also zu prüfen, ob im vorliegenden fiktiven Fall der Verzug schon eingetreten wäre.

vnA
vnA

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sagen wir mal, allgemeiner.
Frist

  • zur Zahlung einer Rechnung
  • aber auch um z. B. auf ein behördliches schreiben zu reagieren etc. Bei beiden sind 8 Tage knapp. Bis vor einiger Zeit war es nicht mal möglich, in so kurzer Zeit überhaupt Geld zu überweisen.

Zweite Frage:
Nhemen wir an, Mieter hat Zahlung veranlasst, also Überweisungsträger zur bank gebracht. nun überschneidet sich das Ganze, der Vermieter beauftragt Anwalt. Muss dann Mieter immer noch blechen? ich denke nein.

Hallo,

Frist

  • zur Zahlung einer Rechnung
  • aber auch um z. B. auf ein behördliches schreiben zu
    reagieren etc.

das eine hat mit dem anderen genau gar nichts zu tun.

Bei beiden sind 8 Tage knapp. Bis vor einiger
Zeit war es nicht mal möglich, in so kurzer Zeit überhaupt
Geld zu überweisen.

Inzwischen ist es aber möglich. Also sind die 8 Tage auch als Frist völlig ausreichend. Lies z.B. mal /t/fristsetzung-bei-verzug/4086391

Anyway, wenn die Frist zu kurz war, beginnt automatisch eine angemessene Frist zu laufen. Und die Rechnung für den Anwalt kam ja hier erst nach einem Monat. Das ist auf jeden Fall weit mehr als angemessen.

Zweite Frage:
Nhemen wir an, Mieter hat Zahlung veranlasst, also
Überweisungsträger zur bank gebracht. nun überschneidet sich
das Ganze, der Vermieter beauftragt Anwalt. Muss dann Mieter
immer noch blechen? ich denke nein.

Wenn die Frist rum ist? Aber sicher doch. Ab Verzug sind die durch den Verzug entstandenen Kosten zu ersetzten. Und sie sind schließlich entstanden.

Gruß
loderunner (ianal)

Wie Du das kennst ist mir ehrlich gesagt schnuppe.

http://www.rechtsanwalt-schreiner-gaertringen.de/tip…

Wie aus diesem Link hervorgeht sollte das Zahlungsziel einer Mahnung maximal 10 - 14 Tage sein.

Maximal bedeutet längstens.

Gruß
Tina

Wie Du das kennst ist mir ehrlich gesagt schnuppe.

http://www.rechtsanwalt-schreiner-gaertringen.de/tip…

wie ein einzelner RA das sieht, ist wiederum mir völlig scheißegal.
gerade da Anwälte auch Inkasso betreiben; im Interesse des Gläubigers ist natürlich eine schnelle Bezahlung.
Übrigens: Offenbar ist die Seite sehr groß, sie haat versucht, 5 min zu laden, dann hab ich abgebrochen.

Wie aus diesem Link hervorgeht sollte das Zahlungsziel einer
Mahnung maximal 10 - 14 Tage sein.

Ja, aber wie ist es minimal?

Maximal bedeutet längstens.

was du alles weißt =:—)

PS: Minimal bedeutet am kürzesten, am kleinsten. aber das weißt du sicher.
magnus maior maximus…

was hier aber egal ist, da nicht nach 9 tagen nach dem schreiben des vermieters gezahlt wurde sondern einen monat danach, der schuldner befand sich übringens schon nach der rechungsstellung und deren fristablauf in verzug

Sinn diese Forum ist es,
auch ganz allgemein zu diskutieren. Ich habe die Fargestellung bewusst abgeändert mit der Frage: Was dann?

ist die diskusion sinnlos, wenn du ne frage hast, mach einen eigene frage auf

Hallo,

http://www.rechtsanwalt-schreiner-gaertringen.de/tip…

wie ein einzelner RA das sieht, ist wiederum mir völlig
scheißegal.

Tatsächlich beurteilen Gerichte sogar Fristen von 7 Tagen, wie sie auch gerne bei einstweiligen Verfügungen gesetzt werden (hier u.a. mit dem Hintergrund der Dringlichkeit), als zumutbar. Ich schätze, das Argument der Dringlichkeit kann man hier ebenfalls anführen, schließlich muss der Vermieter - man lese und staune - ebenfalls seine Verbindlichkeiten begleichen.

Gruß, Heiko

OT: Ich als Vermieter finde es einfach nur unverschämt, wenn jemand in einem Satz schreibt, der hätte die Schreiben bewusst ignoriert und dann „vergessen“. Und dann noch zu fragen, ob man nicht einen Urlaub „erfinden“ könnte, um die Zahlung abzuwenden. Nee nee nee
Jeder macht mal nen Fehler. Aber dann steht man bitteschön auch dazu.

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Wie Du das kennst ist mir ehrlich gesagt schnuppe.

http://www.rechtsanwalt-schreiner-gaertringen.de/tip…

wie ein einzelner RA das sieht, ist wiederum mir völlig
scheißegal.

Das sehen andere auch so.

gerade da Anwälte auch Inkasso betreiben; im Interesse des
Gläubigers ist natürlich eine schnelle Bezahlung.

Ach und der Schuldner hat das Recht Zahlungen zu verschleppen.

Übrigens: Offenbar ist die Seite sehr groß, sie haat versucht,
5 min zu laden, dann hab ich abgebrochen.

Dann solltest Du Dir einen schnelleren Internetzugang besorgen, denn selbst bei meinem nicht allzuschnellen Zugang ging die Seite sofort auf.

Maximal bedeutet längstens.

was du alles weißt =:—)

Wie ich an anderer Stelle schon feststellen konnte, hast Du manchmal Probleme mit dem Lesen, deshalb wollte ich es für Dich extra deutlich machen.

PS: Minimal bedeutet am kürzesten, am kleinsten. aber das
weißt du sicher.

Ich schon…

Ach und der Schuldner hat das Recht Zahlungen zu verschleppen.

Nde, aber oft nicht die Möglichkeit. Und er hat sicher nicht die Pflicht, sein Konto zu überziehen.

Übrigens: Offenbar ist die Seite sehr groß, sie haat versucht,
5 min zu laden, dann hab ich abgebrochen.

Dann solltest Du Dir einen schnelleren Internetzugang
besorgen, denn selbst bei meinem nicht allzuschnellen Zugang
ging die Seite sofort auf.

Mein mobilanschluss ist für meine Zwecke gut genug. andere seiten gehen auch auf. Ich denke eher an einen Seitenfehler, da ich die Seite aber nicht brauche, ist es eh wurscht.

Nde, aber oft nicht die Möglichkeit. Und er hat sicher nicht
die Pflicht, sein Konto zu überziehen.

Was soll denn diese Schwachsinnsantwort? Er hat dafür Sorge zu tragen, daß er seine Rechnungen bezahlen kann. Aber der VM der die Kosten vorschießen muß, der hat die Pflicht sein Konto zu überziehen, weil der Mieter seines nicht überziehen will?

Es kann dem VM wurscht sein wie der M seine Rechnung bezahlt, ob er einen Kredit aufnimmt, sein Konto überzieht oder was auch immer. Zahlt der M nicht fristgerecht, hat er eben mit den Folgen -> Verzugsschaden zu leben.

Eine Einstellung haben manche Leute *Kopfschüttel*

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