Vertrag durch Konkludentes Handeln

Hallo Ihr Lieben,

bitte um Hilfe/Rat. Angenommen ein Wärmeanbieter übernimmt den alten, aber der Kunde erfährt drüber nur nachdem eine Betriebskostenabrechnung zugestellt wurde (mit ganz ungünstigen Preisen/Bedingungen versteht sich). Der neuer Vertrag ist durch Konkludentes Handeln zustande gekommen, da der Lastschrift auch übernommenen wurde ist das ganze dann auch bezahlt… Wie kann man sich dagegen wehren bzw. auf alten Preisen/Bedingungen hoffen?

Vielen Dank!

Hallo!
Wenn sich der Vertragspartner wechselt, oder z.B. Leistungen sich ändern, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Von dem kann man Gebrauch machen - fristlos. Nachdem dies ausgesprochen wurde, ist auch die Zustimmung zum Lastschriftverfahren hinfällig. Trotzdem danach noch folgende Abbuchungen dürfen zurück gegeben werden.
Viele Grüße, TT

Ohne Kenntnis der Vertragsunterlagen und der genaueren Umstände kann hier keine seriöse Auskunft erteilt werden.

Hallo,
wenn eine Firma eine andere übernimmt, müssen die Kunden informiert werden. Es müssen auch die neuen Daten (Preise usw.) angegeben werden.
Sie sollten sich die Handhabung nicht gefallen lassen.
Schreiben Sie die Rechtsnachfolgerin entsprechen an und verlangen die alte Vertragsvereinbarung, anderenfalls kündigen Sie mit sofortiger Wirkung. Sie müssen dann aber auch einen anderen Anbieter finden, der Ihren Vorstellungen entspricht.
Also, so einfach ander Konditionen ohne Vorankündigung zu bestimmen, geht nicht.
Ggf. müssen Sie mit den Vertragsunterlagen usw. einen Anwalt aufsuchen und zunächst Auskunft einholen, denn ohne diese Unterlagen kann ich auch nur allemein Antworten.
Insoweit also Vorbehalt meinerseits.
mfg
PB

ist nicht so ganz verständlich
der vermieter hat den anbiete gewechselt, der hat alte verträge mit den noh fälligenzahlungen übernommen und nun ist der vertrag teurer
ie frage die sich stellt waumwechselt man einen vertrag zum ungünstigen hin, gibt nicht so wirklich sinn
oer habe ich twas fasch verstanden
vg

OK, sorry, zur Sache: der neue Anbieter hat neue Preisen/Bedingungen eingeführt und nach der Ausstellung der Betriebskostenabrechnung direkt per Lautschrift abkassiert. Der Betriebskosten/Verbrauschosten Anteil wurde geändert 70/30 -> 50/50, die Preisen sind jetzt generell viel teurer. Von mir wurde gar kein neuer Vertrag unterschieben bzw. ich wusste bisher einfach nichts davon!

Hallo,

hier fehlen wichtige Details.
Wärmeanbieter stellt dem Kunden keine Betriebskostenrechnung, sind sie Mieter? Wie ändern sich die Bedingungen/Preise konkret? (starke Steigerung der Kosten ist momentan ja „normal“)
Durch Betriebsübergang werden Verträge nicht unbedingt ungültig, die Bedingungen zu ändern erfordern üblicherweise die Zustimmung des Kunden. Gibt es überhaupt Alternativen? usw.
Bitte konkrete Angaben machen.

Gruß

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ja ich bin Mieter. Zur Sache: der neue Anbieter hat neue Preisen/Bedingungen eingeführt und nach der Ausstellung der Betriebskostenabrechnung direkt per Lautschrift(es gab nicht mal eine Einzugsermächtigung!) abkassiert. Mich ärgert am meisten dass der Betriebskosten/Verbrauschosten Anteil geändert wurde 70/30 -> 50/50, die Preisen sind jetzt generell viel teurer. Von mir wurde gar kein neuer Vertrag unterschieben bzw. ich wusste bisher einfach nichts davon!

Hallo,

ich verstehe die Frage leider nicht richtig.

Gruß,

twilight666

OK, sorry, zur Sache: der neue Anbieter hat neue Preisen/Bedingungen eingeführt und nach der Ausstellung der Betriebskostenabrechnung direkt per Lautschrift abkassiert. Der Betriebskosten/Verbrauschosten Anteil wurde geändert 70/30 -> 50/50, die Preisen sind jetzt generell viel teurer. Von mir wurde gar kein neuer Vertrag unterschieben bzw. ich wusste bisher einfach nichts davon!.

Vertrag besteht dann aber doch mit dem Vermieter oder?
Evtl. hatte dieser Gründe trotz Betriebsübergang den Vertrag weiterzuführen bzw. einfach keine bessere Alternative??

Danke für die Antwort. Nein, der Vertrag wird direkt vom Anbieter mit dem Mieter/mir abgeschlossen. Es mag sein dass da keine Alternativen gibt aber was mich am meisten ärgert ist dass der Betriebskosten/Verbrauschosten Anteil geändert wurde 70/30 -> 50/50, ohne meine Kenntnis/Zustimmung etc.

Die Fakten kommen nur ganz langsam ans Licht…
Ungewöhnlich dass überhaupt direkt mit dem Mieter abgerechnet wird. Komunen, Landratsämter, Kaminkehrer usw. holen sich das Geld notfalls immer beim Vermieter.
Was sagt der Anbieter zu den „Anschuldigungen“? Gibt es noch andere Kunden im Umkreis?
Würde halt eine Abrechnung nach bestehenden Vertragskriterien fordern.

Hallo,

wenn sich Preise oder Bedingungen ändern, muss man ihnen zustimmen, insbesondere wenn man über den Anbieterwechsel nicht informiert wurde.

Ich würde empfehlen, den Vertrag zu kündigen und neu woanders abzuschließen.

Viel Erfolg

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Genau darum geht es, wir wohnen in einem 6-Familienhaus, und der Wärmeanbieter behauptet dass für jegliche Vertragsänderung alle anderen auch zustimmen müssen, was auch richtig ist. Nun aber es gab keine Zustimmung für die Änderung des Verteilerschlüssels 70/30->50/50… Trotzdem wurde es nach dem neuen 50/50 Regel abgerechnet. Wir sind verzweifelt.

Und warum nicht Lastschrift zurückbuchen und korrekte Abrechnung nach Vertrag verlangen?

nochmal vielen vielen Dank. Genau das werden wir jetzt tun.

Alles klar. Dann würde ich die Lastschrift zurückholen und den Vertrag kündigen, da sich ja scheinbar wesentliche Vertragsbedingungen ohne Ihr Wissen bzw. Zustimmung geändert haben.

Gruß,

twilight666

Hallo,
hier kommt man nur über die vertraglichen Kündigungsfristen aus dem Vertrag …

normalerweise kann nicht einseitg geändert werden vorallem wenn es zum nachteil des mieters ausfällt.
insofern sofort einspruch erheben gegen diese ändeung.
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüsse